Archiv der Kategorie: FRISH Stellungnahmen

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Understanding Payment Methods Suitable for Fast Withdrawals

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Navigating Bonuses and Promotions Without Verification

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Understanding cashout processes is equally important. Some bonuses may come with specific withdrawal requirements that can affect your ability to access funds quickly. Pay attention to wagering limits and timelines for withdrawing winnings to ensure a smooth experience.

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It’s also crucial for gamers to be informed about their rights within the platform. Understanding the terms of service and policies related to privacy can empower individuals to make educated decisions. Being aware of what constitutes fair treatment ensures that players can advocate for their interests effectively.

Sound financial planning is another important aspect to consider while engaging with online gambling. Setting budgets and adhering to them can help in maintaining control over expenditures. This approach not only fosters a safer gaming environment but also promotes a more enjoyable experience as players engage in their favorite activities without the stress of overextending financially.

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Stellungnahme zum „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“

Im Mai 2021 hat die Landesregierung ihren „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Wir wurden daraufhin vom Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingeladen, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Im August 2021 beschloss der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, eine weitere Anhörung zum Bericht der Landesregierung zur Medienlandschaft im Land durchzuführen. Auch zu dieser Anhörung, die im Januar 2022 stattfinden soll, werden wir eingeladen.


Foto: FRN in Aktion (Quelle: Freies Radio Neumünster)




Wir dokumentieren an dieser Stelle unsere Stellungnahme, die wir im Spätsommer 2021 als Freies Radio Neumünster und Freies Radio Fratz in Flensburg gemeinsam abgegeben haben:




Herzlichen Dank für die Einladung zur Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein. Dieser Bericht benennt die ökonomischen Entwicklungen, die auch hier zu einem hohen Konzentrationsgrad der Medienlandschaft führten, in der immer weniger selbstständig arbeitende Redaktionen tätig sind. Zu konstatieren ist, freundlich formuliert, eine Verengung des Informations- und Meinungsspektrums, bei überregionalen Themen und erst recht bei der lokalen Berichterstattung.


Das »Zwischenfazit Presse« (»Ein Markt, zwei Akteure«) im Bericht zur Medienlandschaft macht deutlich, was Lasse Petersdotter laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung am 24. März 2021 so treffend zusammen fasste: »In der lokalen Berichterstattung hat man zu essen, was auf den Tisch kommt.« Fast flächendeckend gibt es, wenn überhaupt, nur eine Lokalzeitung vor Ort, die in einem der beiden Zeitungsverlage erscheint, die sich die Presselandschaft in Schleswig-Holstein aufgeteilt haben. Und in dessen Blättern kommen die überregionalen Berichte, der so genannte Mantel der Lokalzeitung, aus einer der beiden Zentralredaktionen in Osnabrück und Hannover, wo die Verlagshäuser, die Neue Osnabrücker Zeitung und die Verlagsgruppe Madsack ihren Sitz haben. Beide Häuser sind sogar große Mitgesellschafter der Firma Regiocast, die drei der vier landesweit zu empfangenen Privatradios betreibt.


Neben der Presselandschaft steht im echten Norden also auch das duale Rundfunksystem mit dem öffentlich-rechtlichen Norddeutschen Rundfunk NDR und faktisch nur einem einzigen regionalen Privatveranstalter nicht wirklich für Medien-, Meinungs- und Informationsvielfalt im Lande. Dass es aber diese Vielfalt wäre, die zu den Grundpfeilern unserer Demokratie zu zählen ist, das war laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung die Auffassung aller Redner der Regierungskoalition und der demokratischen Opposition im Landtag, die sich zur Situation der Medienlandschaft im Lande zu Wort meldeten.


Zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein wird im Bericht der Landesregierung die Studie des Instituts für Europäisches Medienrecht »zum drohenden Verlust lokaler und regionaler journalistischer Vielfalt« zitiert, in der eine stärkere gesellschaftliche Förderung lokaler Medien als einzigen Weg aus einer in Schleswig-Holstein definitiv vorzufindenden Informationsmisere empfohlen wird.


Wenn sich diese Informationsmisere nun aber aktuell weder privatwirtschaftlich noch öffentlich-rechtlich behoben werden kann oder soll, weil hier für die einen kein Geld zu verdienen ist, oder  weil der andere, dem öffentlich-rechtlichen NDR, eine flächendeckende lokale Berichterstattung schlicht und einfach untersagt ist (§ 30 Abs. 5 Nr. 3 Medienstaatsvertrag (MstV)), dann ist es höchste Zeit, das Augenmerk auf die so genannte »dritte Säule« des Rundfunksystems zu richten: auf die nichtkommerziellen Lokalradios (NKL), die als Community- oder Bürgermedien vor Ort vorwiegend ehrenamtlich und zugangsoffen betrieben werden. Im Bundesverband Freier Radios sind bundesweit derzeit 34 Freie Radios organisiert, auch die zwei Freien Radios in Schleswig-Holstein.


Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 und das Flensburger Freie Radio Fratz senden beide seit Ende 2019 auf UKW ein nichtkommerzielles Programm, das ehrenamtlich und selbstorganisiert produziert wird. In Neumünster produzieren zum Beispiel auch die Anonymen Alkoholiker eine eigene Sendung, ebenso die Flüchtlingsberatung der Diakonie Altholstein, und die sogar mehrsprachig.


Freie Radios sind als nichtkommerzielle Lokalradios nicht mit den kommerziellen Lokalradios in Lübeck oder auf Sylt zu vergleichen, die mit Werbung und Sponsoring Geld verdienen wollen und müssen. Freie Radios sind Bürgermedien, die kein Geld verdienen dürfen, ähnlich wie der Offene Kanal Schleswig-Holstein, der aber bekanntlich weder in Neumünster noch in Flensburg Radiostudios unterhält.


Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung des Berichts zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein laut Vorbemerkung ihres Berichts, Zitat: »auf eine wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung verzichtet«, was uns hier den Blick auf eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit richten lässt. Auf eine recht neue österreichische Untersuchung vom Januar 2020, eine Studie zum Wert nichtkommerziellen Rundfunks. Sie kommt zu dem zentralen Ergebnis, dass der »nichtkommerzielle Rundfunk … einen präzise beschreibbaren und damit erwartbaren Mehrwert für die Gesellschaft schafft und vice versa die Institution selbst legitimiert.« Und nicht zuletzt: »Den demokratiepolitischen und medienpädagogischen Wert partizipatorischer Medien belegen bereits zahlreiche andere Publikationen


Die Autoren der österreichischen Studie kommen deshalb auch zur Auffassung, dass die staatliche Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks auszuweiten ist: »Im Rahmen einer Sockelfinanzierung für Betriebskosten sollte vorerst bei jedem Sender eine adäquate Personalstruktur mit angemessener Entlohnung gesichert werden.« Vorgeschlagen werden Stellen für die Geschäftsführung, technische und programmliche Administration, redaktionelle und medienpädagogische Betreuung von ehrenamtlichen Produzent*innen und Medienkompetenzvermittlung.


Und hier kann einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass die finanzielle Situation der jungen Freien Radios in Schleswig-Holstein auch im zweiten Jahr nach dem UKW-Sendestart prekär ist, anders als die Situation der Freien Radios in Österreich, die seit 20 Jahren finanziell deutlich besser ausgestattet worden sind, ähnlich wie andere Freie Radios in anderen deutschen Bundesländern. In Schleswig-Holstein und Hamburg darf die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) nach der »Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter« für die Freien Radios in Flensburg und Neumünster einzig die Sende- und die Leitungskosten übernehmen. Das sind neben den Kosten für die UKW-Verbreitung auch die Gebühren an die Urheber- und Leistungsschutzvertreter GEMA und GVL. Daneben wird den Freien Radios in Schleswig-Holstein keinerlei weitere regelmäßige finanzielle Förderung gewährt, abgesehen von der Möglichkeit, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik bei der MA HSH zu beantragen.


Aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein, dem Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Schleswig-Holstein und der Freien Demokratischen Partei Landesverband Schleswig-Holstein: »Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern. Diesen Bereich des Lokalradios werden wir entsprechend evaluieren.« Leider ist es unseres Wissens nach bislang nicht zu dieser angekündigten Evaluation der Situation der Freien Radios in Schleswig-Holstein gekommen. Ein eigenes Experten-Gutachten zu den »Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der lokalen nichtkommerziellen, schleswig-holsteinischen Radioveranstalter in Neumünster und Flensburg« konnte leider mangels einer realistischen Finanzierungsmöglichkeit nicht selbst von den Freien Radios in Neumünster und Flensburg beauftragt werden.


Zur dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der mit einer hohen Anschubfinanzierung seitens der (sich in Abwicklung befindenden) Medienstiftung Schleswig-Holstein sowie der MA HSH ausgestatteten Freien Radios wird ausdrücklich auf unsere Stellungnahme vom 23. September 2020 zum Entwurf des achten Medienänderungsstaatsvertrags (8. MÄStV HSH) verwiesen: »Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen«


Die darin getroffenen Feststellungen und Erwartungen gelten fort und werden hoffentlich aufgenommen bei den beginnenden Verhandlungen bezüglich eines neunten Medienänderungsstaatsvertrages Hamburg / Schleswig-Holstein (9. MÄStVHSH). Darüber hinaus plädieren wir für die Aufhebung der örtlichen Beschränkungen im Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein, um künftig mehr Standorte nichtkommerzieller Lokalradios zu ermöglichen.


Als überfälligen Zwischenschritt wird von uns in Schleswig-Holstein dringend die Förderung NICHT-redaktioneller Aufwendungen für die Geschäftsführung, für die Sende-Koordination und Sende-Technik mit vorerst möglichst je einer halben Stelle empfohlen. Sende-Koordination und -Technik erfordern im Rund-um-die-Uhr-Betrieb kontinuierliche und spezialisierte Arbeitsleistungen, welche in keinem anderen Medienbetrieb dem redaktionellen Mitarbeiter und schon gar nicht dem freiwilligen Ehrenamt überlassen werden. Ohne diese Arbeitsleistungen bleibt die installierte Radiotechnik tote Technik und mögen auch noch so viele Sendungen von Radiomachenden produziert sein und auf Halde liegen. Diese regelmäßig täglich erforderliche Arbeit, in Fällen technischer Ausfälle auch stets zeitkritisch zu erledigen kann nicht dauerhaft von Ehrenamtler*innen in ihrer Freizeit und oft neben ihrer Berufstätigkeit sichergestellt werden. Kein*e Presse-Journalist*in muss nach ihrer*seiner Arbeit auch noch in der Rotation laufende und außergewöhnliche Arbeiten erledigen. Und nicht zuletzt: kein*e Nutzer*in des Offenen Kanals muss sich um die Aufrechterhaltung, die Koordination oder die Geschäftsführung des Offenen Kanals kümmern. Das übernehmen angestellte Kräfte.


Auf die Praxis Freier Radios in vielen Bundesländern, die Koordinationskosten essentieller Tätigkeiten des Sendebetriebs (wie z. B. Programmkoordination, Technik und Geschäftsführung) in ihrer Basisfinanzierung zu berücksichtigen, weisen wir seit Jahren hin. Die MA HSH hat 2013 in ihrem Gutachten »Perspektiven für lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein« die finanziellen Aufwendungen des lokalen Hörfunks skizziert, der sich auch auf die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein übertragen lässt.


Um die Freien Radios aus der seit Ende 2019 anschließend durch die Corona-Pandemie durchaus verlängerte Aufbauphase erfolgreich in die zweite Phase eines regelmäßigen Dauerbetriebs mit wachsendem Anteil eigener Produktionen, mehr Hörer*innen und zunehmend arbeitsteilig arbeitender Redaktionen zu entwickeln, bedarf es einer belastbaren institutionellen Förderung. Ohne sie werden die Freien Radios ihre selbst gesetzten Entwicklungsziele – auch im Interesse ihres »Public Values« – nicht erreichen können. Eine stabile Fortentwicklung wird ohne diese Förderung von Sende-Koordination und technischer Instandhaltung nicht möglich sein.


Gleiches gilt für die Finanzierung der Studioräumlichkeiten, welche aktuell noch durch jährlich neue Beschlüsse der kommunalen Gremien in Flensburg und Neumünster gesichert werden. Nämlich aufgrund der bislang eingeschränkten Fördermöglichkeiten durch die MA HSH, die künftig deutlich erweitert werden sollten, um auch in den nichtkommerziellen Lokalradios feste eigene Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz, die anfallenden Kosten etwa der Online-Verbreitung per Internet-Livestream, die Vorhaltung von Mediatheken, anfallende Versicherungen, die schon erwähnten Kosten für Koordination und Verwaltung, die Anmietung der Räume oder die Öffentlichkeitsarbeit mit jährlich festen Beträgen institutionell finanzieren zu können.


Daneben ist natürlich weiterhin anzustreben, das künftige Aufwendungen abseits des Sendebetriebs der Freien Radios mehr und mehr auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge bei den Trägervereinen zu erwirtschaften sind. Bürgerschaftliches Interesse und Engagement zeigt sich auch schon in der Existenz eines eigenen Fördervereins (Neumünster; Flensburg geplant) der die aktiven Radiomacher*innen unterstützen will und das Radio bekannter machen. Das kann allerdings nur dann finanziell erfolgreich sein, wenn der Sendebetrieb stabil und ohne persönliche Fluktuation von Ehrenamtler*innen aufrechterhalten werden kann.

Stellungnahme zum Entwurf des 8. MÄStV HSH: Bedarfsgerechte Förderung & Anerkennung Freier Radios in SH

Anlässlich der geplanten Änderung des Medienstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein zum April 2021, fordern die Freien Radios in Schleswig-Holstein und in Hamburg deutliche Nachbesserungen des vorliegenden Entwurfs.

Als derzeit einzige lizenzierte nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein, haben sich das Freie Radio Fratz in Flensburg und FRN 100,8 in Neumünster in dieser Woche an der Anhörung zum achten Medienänderungsstaatsvertrag (8. MÄStV HSH) mit einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt. Das FSK – das Freie Sender Kombinat in Hamburg hat ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.

Die von der Behörde für Kultur und Medien in Hamburg und der Staatskanzlei Schleswig-Holstein vorgeschlagenen Änderungen des gemeinsamen Medienstaatsvertrags zum 1. April 2021 soll dem Landtag in Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Bürgerschaft zum Jahreswechsel 2020/21 zugeleitet werden.

Ein Mediengesetz in dieser Form verhindert aus unserer Sicht weiterhin eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, es sieht erneut keine Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien vor und verhindert nach wie vor die Gründung freier Radios an weiteren Standorten.

Wir möchten alle Verantwortlichen auffordern, sich im Gesetzgebungsverfahren für die Belange der Freien Radios einzusetzen.

Wir veröffentlichen hier die Stellungnahme von FRN 100,8 und Radio Fratz vom 23. September 2020:

 

Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen.

Ein Mediengesetz in dieser Form verhindert weiterhin eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, es sieht erneut keine Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien vor und verhindert nach wie vor die Gründung freier Radios an weiteren Standorten. Bereits 2014 (5. MÄStV), 2016 (6. MÄStV) und 2017 (7. MÄStV) haben wir zu den öffentlichen Anhörungen auf diese Punkte hingewiesen und wurden dabei vom Bundesverband Freier Radios (BFR), der europäischen Sektion des Weltverbandes Freier Radios (AMARC Europe) und dem Community Media Forum Europe (CMFE) unterstützt. Alle bisherigen Stellungnahmen können Sie hier nachlesen: www.freie-radios-sh.org

 

Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios an realen Bedarf koppeln

Im Entwurf fehlt erneut eine Regelung zur Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios aus den Zuweisungen der Rundfunkbeiträge, der sich am Finanzbedarf Freier Radios orientiert und zu einer langfristigen Existenzsicherung beiträgt, so wie sie bereits dem Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein ermöglicht werden. Zur Erinnerung: Werbung und Sponsoring zur Finanzierung ist nichtkommerziellen Lokalradios gesetzlich untersagt, eine auskömmliche Finanzierung nur aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ist aber illusorisch.

Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) fördert die nichtkommerziellen Lokalradios derzeit aus den ihr zugewiesenen Mitteln (3,2 % von 32 % des Rundfunkbeitragsanteils laut § 55 Absatz 2), auf Grundlage ihrer geltenden Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter und lokaljournalistischer Projekte vom 27. April 20171. In den Aufgaben des Medienrats (§ 39 Absatz 14) ist keine Konsultation oder Mitbestimmung an der Ausgestaltung von Förderrichtlinien durch die nichtkommerziellen Lokalradios vorgesehen.

Derzeit werden mit dieser Richtlinie ausschließlich die Infrastruktur des terrestrischen Sendebetriebs über UKW (Leitungskosten, Kosten für Standort-, Sender- und Antennennutzung) gefördert und die anfallenden Entgelte für Urheberrechtsabgaben an die GEMA und GVL übernommen. Nachrangig könnte auf Antrag eine Förderung für Ersatz und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik gewährt werden.

Im Medienstaatsvertrag bedarf es deshalb einer bedarfsorientierten Erhöhung der prozentualen Zuweisungen an die Medienanstalt für die Förderung nichtkommerzieller Lokalradios, die etwa auch die Übernahme von Online-Verbreitungskosten per Internet-Livestream und die Vorhaltung einer Mediathek, Versicherungskosten, Personal-, Honorar-, Miet- und Nebenkosten, die Kosten der Verwaltung, Sachkosten zur Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz zum Ziel der Förderung macht.

Hintergrund für diese Forderung sind die Auswirkungen der bestehenden Regelungen. Als nichtkommerzielle Lokalradios sind wir in Flensburg und in Neumünster nach Auslaufen der Anschubfinanzierung der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein selbst nicht in der Lage, diese anfallenden Kosten in vollem Umfang zu tragen, und sind zusätzlich auf kommunale Förderungen angewiesen, die nur einen Teilbedarf (v.a. Raumkosten) abdecken können.

Im vorliegenden Entwurf des 8. MÄStV im Punkt 13 b soll der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein künftig im § 38 ermöglicht werden, Förderungen zur Unterstützung des privaten Rundfunks aus Bundes- und Landesfördermitteln vornehmen zu können. Wenn der nichtkommerzielle Rundfunk hier nicht bereits inbegriffen ist, sollte dieser präzisierend ergänzt werden. Damit könnten auch Förderungen aus dem Landeshaushalt zur Finanzierung der nichtkommerziellen Lokalradios verwendet werden. Die Landesregierung macht davon bisher keinen Gebrauch, da der Haushaltsposten “Sicherstellung der Arbeit der Lokalradios“ (siehe pdf-Datei auf Seite 12 Posten 03 01 Titel 685 03 FKT 011) als Leerposten bislang keine Mittel zugewiesen bekommen hat.

 

NKL als Freie Radios endlich als Bürgermedien anerkennen

Für eine medienrechtliche Anerkennung der neu entstandenen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein und der bestehenden in Hamburg als Bürgermedien bedarf es aus unserer Sicht einer Ergänzung der aktuellen Regelungen zum Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und zum Offenen Kanal Schleswig-Holstein (§ 33 bis § 36). Wir plädieren dafür, den bestehenden § 34 (Trägerschaft) in § 33 zu integrieren, da sich beide Paragraphen auf den Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal beziehen. Ein neuer § 34 sollte stattdessen „Nichtkommerzielle Lokalradios“ einführen. Funfact am Rande: Die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein senden zurzeit an Standorten, an denen kein Programm des Offenen Kanal Schleswig-Holstein ausgestrahlt wird.

Nichtkommerzielle Lokalradios oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium eindeutig zum Sektor der sogenannten Bürgermedien bzw. Community Media. Bundesweit gibt es mehr als 30 Freie Radios, die sich im Bundesverband freier Radios BFR zusammengeschlossen haben.

 

Freie Radios überall

Die mit dem 5. MÄStV 2014 eingeführte Legalisierung des Lokalfunks in Schleswig-Holstein betrifft nach wie vor nur fünf Standorte, an denen mittlerweile zwei kommerzielle und zwei nichtkommerzielle Radios entstanden sind, für den fünften Standort fand sich kein Bewerber.
Das Lokalradioverbot bleibt daher in weiten Teilen des Landes bestehen. Wir plädieren dafür, mindestens die Beschränkung der Anzahl der nichtkommerziellen Standorte im § 28 a aufzuheben und nichtkommerzielle Lokalradios an allen Standorten in Schleswig-Holstein zu
ermöglichen, wo dies technisch realisierbar ist und wo ein Bedarf besteht bzw. Initiativen bereits existieren.

 

UKW erhalten

Die starke Verkürzung bei künftigen Lizenzierungen der UKW-Verbreitung von zehn auf drei Jahre bei landesweiten Sendern setzt ein falsches Signal zuungunsten einer analogen terrestrischen Verbreitung des Hörfunks in Schleswig-Holstein. Solange dazu keine bundesweit einheitliche Regelung getroffen wurde und die MA HSH bereits Lizenzen bis ins Jahr 2031 (landesweit) oder bis 2032 (Hamburg) erteilt hat, besteht aus unserer Sicht hier
kein Handlungsbedarf für eine Veränderung der Zeiträume.

Neumünster/Flensburg, am 23. September 2020

>>> Download der Stellungnahme als pdf-Datei

Stadt Neumünster unterstützt Freies Radio finanziell – Radioverein fordert Nachbesserung bei der NKL-Basisförderung des Landes

Pressemitteilung des Freien Radio Neumünster vom 27. September 2017:


Die Stadt Neumünster unterstützt das Freie Radio ab November 2017 erstmals finanziell. Damit wird der Aufbau des ersten nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein gesichert. Hintergrund: Der Radioverein steht vor dem UKW-Sendestart im Jahr 2018 und mitten in der Aufbauphase vor existenziellen Herausforderungen. Nach Auslaufen der Anschubfinanzierung für die gemeinnützige Initiative in Neumünster wird die Förderung aus den Rundfunkbeiträgen in den kommenden Monaten stark sinken. Die Übernahme der Raumkosten durch die Stadt und die aktive Mithilfe für die Lösung der Raumfrage ist damit eine wichtige Unterstützung. Gleichzeitig fehlt es an einer Regulierung auf Landesebene, die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten Freien Radios von Anfang an und langfristig besser zu finanzieren und anzuerkennen.


In der Ratsversammlung am 26. September 2017 haben sich alle Fraktionen und der Ratsherr der LINKEN für diese kommunale Unterstützung ausgesprochen. Der Übernahme der Raumkosten wurde zunächst für ein halbes Jahr bis April 2018 zugestimmt. Gleichzeitig prüft die Stadt bis dahin die Nutzung von Räumen in einem Schulgebäude im Stadtteil Faldera.


Die ursprünglich bereits 2016 zugesagten Räume im Vicelinviertel konnten bislang von der Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden. Deshalb musste der Radioverein nach der Erteilung der UKW-Zulassung vor einem Jahr im September 2016 selbst Räume am Großflecken in der Innenstadt anmieten. Die zweckgebundene und einmalige Anschubfinanzierung der ehemaligen Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein läuft für die Raumkosten Ende Oktober aus.


Seit Anfang 2017 ist erstmals die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) für die Finanzierung der ersten beiden in Schleswig-Holstein zugelassenen nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Neumünster und Flensburg zuständig. Die im April 2017 verabschiedete erste NKL-Förderrichtlinie der MA HSH sieht hier vor allem die Förderung der technischen Verbreitungskosten, aber keine Förderung von Raum- oder Koordinationskosten vor.


Das steht wiederum im Gegensatz zur bisherigen Anschubfinanzierung der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein. Die Medienstiftung wurde im Zuge der letzten Änderung des Medienstaatsvertrags abgeschafft. Damit sinkt die bisherige Förderung der anfallenden Grundkosten ab Anfang 2018 um ca. 40 % und stellt den Radioverein künftig vor existenzielle Herausforderungen.


„Wir bereiten mit viel Engagement den Sendestart im nächsten Jahr vor. Die finanziellen Ausgangsbedingungen sind jedoch dauerhaft nicht ausreichend und könnten derzeit nur ansatzweise aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert werden.“ sagt Thomas Vagt, Vorsitzender des Radiovereins. „Wir benötigen langfristig eine Förderung, die mindestens auf dem gleichem Niveau der Anschubfinanzierung liegt. Damit würde sich für uns und auch für die Radioinitiative in Flensburg die Frage nach der Finanzierung der Räume und Kosten für die Koordinierung der Radios so nicht stellen.“, so Vagt. Wäre jetzt ein Umzug nötig, würde die Aufbauarbeit zudem erneut um mehrere Monate verzögert werden.


Bereits 2015 hatte Axel Bernstein, der kürzlich verstorbene medienpolitische Sprecher der CDU Schleswig-Holstein, gesagt:

„Die CDU hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass nicht-kommerzielles Lokalradio ohne kontinuierliche und auskömmliche Förderung nicht funktioniert.“



Im aktuellen Koalitionsvertrag 2017 bis 2022 der Regierung aus CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen in Kiel steht dazu auf Seite 97:

„Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern.“



Mit den bestehenden Regelungen ist das jedoch nicht gegeben. Eine gesetzliche Anerkennung der NKL als Bürgermedien gibt es ebenfalls bisher nicht, so wie es die Offenen Kanäle in Schleswig-Holstein und der Ausbildungssender Tide in Hamburg bereits sind.


In vielen Bundesländern werden nichtkommerzielle Lokalradios weit über den Rahmen der technischen Verbreitung gefördert. Das Freie Radio Neumünster und die Landesinitiative FRISH fordern deshalb die neue Regierung in Kiel auf, die Förderung bereits jetzt zu verbessern und gesetzlich zu verankern. In der Freien Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) haben sich sieben Radiovereine aus Lübeck, Husum, Neumünster, Flensburg, Rendsburg, Kiel und Pinneberg zusammengeschlossen.


Bei Rückfragen dazu melden Sie sich bitte bei:


Stefan Tenner (Freies Radio Neumünster)
Tel. 04321 / 33 404 25 oder info@freiesradio-nms.de


Die Freien Radios in Neumünster und in Flensburg sind Mitglied im Bundesverband Freier Radios (BFR). Bei Rückfragen zu Förderbedingungen in anderen Bundesländern kontaktieren Sie bitte Mark Westhusen vom BFR: Tel. 0345 / 47 00 745 oder bfr@freie-radios.de

Freie Radios anerkennen und besser fördern – Stellungnahme zum neuen Mediengesetz

Der Medienstaatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein soll zum 1. April 2017 erneut geändert werden. Der Innen- und Rechtsausschuss im Kieler Landtag hat dazu am 18. Januar 2017 getagt. Zuletzt wurde 2015 auf diesem Weg der Weg geebnet für lokales Radio in Schleswig-Holstein. Nun ist erstmals die Förderung nichtkommerzieller Lokalradios durch die Medienanstalt vorgesehen. Die bisher zuständige Medienstiftung wird aufgelöst. Was im Entwurf weiterhin fehlt ist unsere Anerkennung und gleichwertige Förderung zu den bestehenden Offenen Kanälen in Schleswig-Holstein oder dem Ausbildungssender TIDE in Hamburg.

Die Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) und der Bundesverband Freier Radios (BFR) sowie das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg haben dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags Kritik und Anregungen übergeben.

Hier sind die Stellungnahmen als pdf-Dateien zum Download:

FRISH | BFR | FSK 

Gesetzentwurf

Freie Radios zur geplanten Neuregelung der Rundfunkfinanzierung

[pdf]


Stellungnahme der Freien Radio Initiativen in Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Hamburg und Schleswig­-Holstein (6. MÄStV HSH), veröffentlicht am 25. April 2016


Die Landesregierung Schleswig-­Holstein und der Hamburger Senat planen eine Änderung des Medienstaatsvertrags für die Neuregelung der Finanzierung der Medienanstalt Hamburg Schleswig­-Holstein MA HSH, die 2017 in Kraft treten soll. Damit verbunden und darin enthalten soll auch die Zuständigkeit der Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks (NKL) in beiden Bundesländern konkretisiert und bestimmt werden.





Betroffen sind davon insbesondere das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg, das Hamburger Lokalradio HLR sowie die bislang noch auf eine Zulassung wartenden Freien Radios in Flensburg, Neumünster und Rendsburg. Diese drei Stationen konnten erst mit der Einführung des Lokalfunks mit der letzten Änderung des Medienstaatstvertrags (5. MÄStV HSH) ab dem Jahr 2015 einen Zulassungsantrag bei der Medienanstalt HSH stellen, der aufgrund beschränkter Finanzierungsmöglichkeiten seit Juni 2015 ruht. Die bislang zuständige Medienstiftung HSH hatte einer Übernahme eines geringeren Teils der anfallenden Kosten (ca. 30 %) für Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten für die Standorte Flensburg und Neumünster zugestimmt. Die nichtkommerziellen Radios in Hamburg erhielten auf Anträge hin finanzielle Förderungen der Medienstiftung.


Konkret zum vorliegenden Entwurf des 6. MÄStV HSH (Stand: 22.2.2016) nehmen wir, die Freie Radio Initiative Schleswig-­Holstein FRISH, wie folgt Stellung:


  • Wir begrüßen die Absicht, die Förderung von nichtkommerziellem lokalen Rundfunk (NKL) in Hamburg und Schleswig-­Holstein der Medienanstalt HSH zu übertragen. Diese Änderung hatten wir bereits bei der Anhörung zum 5. MÄStV HSH angeregt. Grundsätzlich können wir in Gänze auf die Stellungnahmen der FRISH und des FSK aus dem Juni 2014 verweisen.

  • Der jetzt für den gesamten Sektor NKL in beiden Ländern veranschlagte Rahmen der Modellrechnung in Höhe von 279.000 € liegt unter dem zu erwartenden Förderbedarf. Mit dem 5. MÄStV HSH wurden drei neue nichtkommerzielle Standorte in Schleswig-­Holstein und deren Sendegebiete ausgewiesen. Die neuen NKL-­Stationen in Schleswig­-Holstein sind zunächst auf eine nahezu 100 %ige Förderung angewiesen. Der vorgesehene Finanzrahmen des Entwurfs zum 6. MÄStV HSH bildet diese nicht vollständig ab. Wir erwarten eine angemessene und nachhaltige Grundförderung durch die Übernahme der Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten. Damit werden Zuweisung und Zulassung der ersten nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, der laufende Betrieb, die Wahrnehmung der eigentlichen Aufgaben als öffentliche und unabhängige Rundfunkmedien und Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz ermöglicht.

  • Diesem Finanzrahmen stehen geplante Zuschüsse in Höhe von 2.064.000 € für den OKSH und 895.000 € für TIDE gegenüber. Das ist eine eklatante Differenz zu der vorgesehenen NKL Förderung und wäre als solche erklärungsbedürftig.

  • Es wurde erneut versäumt im Entwurf des 6. MÄStV HSH die nichtkommerziellen Lokalradios dem Abschnitt der Bürgermedien zuzuordnen. Entsprechend der Stellungnahmen der FRISH und dem FSK im Rahmen der Anhörungen zum 5. MÄStV HSH schlagen wir vor, im Abschnitt Bürgermedien die NKL mit einem eigenen § festzustellen.

  • Zitat FSK Stellungnahme zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Wir schlagen vor, im Medienstaatsvertrag im Abschnitt Bürgerfunk die bisherigen §§’n 33 und 34 zu einem Paragraphen zusammen zu fassen und einen neuen § 34 zu entwerfen mit dem Titel Nichtkommerzielles Lokalradio. Dieser enthält eine Definition gemäß der oben genannten Abgrenzungen und gilt grundsätzlich ohne örtliche und regionale Beschränkung für beide Bundesländer. In § 36 (2) des Medienstaatsvertrag muß es dann heißen, daß neben Hamburger Bürger-­ und Ausbildungskanal und Offenem Kanal Schleswig­-Holstein auch gleichrangig NKL genannt sind.“


    Zitat Stellungnahme der FRISH zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Der wichtigste Punkt, den der Entwurf nicht enthält, ist die Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien. Im Mediengesetz sollte im Abschnitt Bürgermedien auch NKL für Schleswig-­Holstein und für Hamburg geregelt werden. Der Vorschlag aus Neumünster, zwei bestehende Paragraphen zusammenzufassen und einen neuen Paragraphen 34 ausschließlich für NKL einzufügen, bitten wir zu überprüfen.“


  • Damit aus der Förderungsbestimmung in § 55 (2) des Entwurfs nicht unversehens eine Kann Bestimmung erwächst, sollte mindestens bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie (§ 39 2/2 No 14 des Entwurfs) eine qualifizierte gemeinsame Mitbestimmung der FRISH, des FSK und des HLR hergestellt und geregelt sein.

  • Für das weitere Verfahren fordern wir eine Einbeziehung und eine Möglichkeit der Stellungnahme durch Einladungen zu den künftigen Anhörungen. Für diese schriftliche Anhörung zum 6. MÄStV HSH wurden die lizenzierten und auch die im Zulassungsverfahren befindlichen nichtkommerziellen Radios nicht eingeladen, obwohl die Auswirkungen sie unmittelbar betreffen.

  • Für Rückfragen zur Stellungnahme melden Sie sich bitte per Mail unter info@freie-­radios-­sh.org


    Mit freundlichen Grüßen,


    Daniel Wagenknecht und Lars Rathje­-Juhl


    im Namen der Freien Radio Initiative Schleswig­Holstein e.V. (FRISH) mit seinen Mitgliedern


    Freies Radio Lübeck e.V.
    Freie RadioCooperative Husum e.V.
    Freies Radio Neumünster e. V.
    Freies Radio-Initiative Flensburg e. V.
    Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.
    Freie Radio Initiative Kiel e. V.
    Radioinitiative Pinneberg


    Weitere Informationen:

    [1] Stellungnahme zur Aussetzung der Zulassungs- und Zuweisungsverfahren im Juni 2015:http://www.freie-radios-sh.org/vorerst-keine-lizenzen-fuer-freie-radios-in-schleswig-holstein/
    [2] Stellungnahmen zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrag HSH vom Juni 2014:

    Vorerst keine Lizenzen für Freie Radios in Schleswig-Holstein – Bewerber fordern erneut bessere Rahmenbedingungen

    frish_logoDer Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein hat das Verfahren zur Zulassung und Zuweisung für die ersten drei nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Auf die im April 2015 ausgeschriebenen drei Standorte in Flensburg, Rendsburg/Schleswig-Eckernförde und Neumünster haben wir uns jeweils als einzige Anbieter beworben: Freies Radio – Initiative Flensburg e.V., Freies Radio Neumünster e.V. und Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.


    Nach der mündlichen Anhörung aller drei Bewerber vor dem Medienrat am 2. Juni 2015 wurde die Aussetzung des Verfahrens begründet:


    „Hintergrund dafür ist die ungesicherte Finanzierung der Programmvorhaben, die sich ohne finanzielle Förderung nicht realisieren lassen. Die Bewerber wurden aufgefordert, Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung, vor allem durch die Medienstiftung HSH, zu klären. Erst wenn Höhe und Dauer einer Förderung konkretisiert sind, kann der Medienrat Zuweisungsentscheidungen treffen. Die MA HSH selbst kann die Veranstalter nach geltendem Recht nicht finanziell unterstützen.“


    Der Medienrat bestätigt damit die unbefriedigenden finanziellen Ausgangsbedingungen für die ersten nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein. Bereits zur Änderung des Medienstaatsvertrages hatten wir uns im Juni 2014 gegenüber der Staatskanzlei in Kiel und im November 2014 gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags in Stellungnahmen entsprechend geäußert. Auch das Community Media Forum Europe (CMFE), der Bundesverband Freier Radios (BFR) oder die Medienanstalt hatten hierzu Änderungen angemahnt. Den Forderungen nach einer angemessenen, nachhaltigen und staatlich unabhängigen Grundförderung, wie sie nichtkommerzielle Lokalradios in anderen Bundesländern erhalten, wurde im Medienstaatsvertrag jedoch nicht berücksichtigt.


    In unserer Stellungnahme vom Juni 2014 heißt es:


    1. Ohne eine klare Formulierung, dass nichtkommerzielle Radio grundsätzlich durch eine öffentliche Förderung aus Rundfunkgebühren über die Medienanstalten unterstützt werden müssen, bleibt es unrealistisch nichtkommerzielle Radios dauerhaft und angemessen finanzieren zu können. Da Sie lediglich auf § 55 und die Förderung über die Medienstiftung verweisen, ändern sie nichts an der Tatsache, dass die Entscheidungen der Medienstiftung für eine dauerhafte Förderung keinesfalls gesichert sind.

    2. Die MA HSH hat in ihrem Gutachten auf das Problem der zu geringen Staatsferne hingewiesen. Die Freie Radioinitiative in Neumünster hat in ihrer Stellungnahme auf die bestehenden Einschränkungen bei der Medienstiftung SH für institutionelle Förderung und die zeitliche Einschränkung bei Projektförderungen hingewiesen. Zusätzlich reduziert der Mediengesetzvorschlag die Förderung auf eine anteilige Finanzierung der technischen Kosten. Unter diesen Bedingungen ist jedoch keine Finanzierung nichtkommerzieller Sender gesichert und geregelt.


    3. Wir befürworten eine Regelung, wie sie die MA HSH in ihrem Gutachten angemahnt hat, die ein Vorschlagsrecht der Medienanstalt und klare Regelungen fordert. Die Förderung des nichtkommerziellen Hörfunks durch die Medienstiftung sollte längerfristig angelegt und sichergestellt werden. Wir plädieren für eine Grundfinanzierung durch die MA HSH, unabhängig von den politisch wechselhaften Zusammensetzungen der Medienstiftung.


    4. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme dazu vom Januar 2014, in der wir darauf verwiesen haben, dass bei der Kalkulation der Förderhöhen für die Finanzierung der anfallenden Sende-, Verbreitungs-, Sach- und Personalkosten die Bedingungen für lokalen Rundfunk in einem Flächenland zu bedenken sind. Wenn Radiovereine weitab der Metropole aktiv sind, werden diese auch wesentlich weniger Möglichkeiten der Gegenfinanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden erwarten können, als das in der Studie mit ca. 100.000 € jährlichen Gesamtkosten genannten Hamburger Freie Sender Kombinat (FSK). Eine langfristige und angemessene öffentliche Finanzierung wäre jedoch Voraussetzung für die Umsetzung der eigentlichen Ziele der Freien Radios in Schleswig-Holstein.


    In der gemeinsamen Stellungnahme des Community Media Forum Europe (CMFE) und der europäischen Sektion des Weltverbandes Freier Radios AMARC Europe vom November 2014 hieß es dazu:


    „Die hessische Medienanstalt gibt beispielsweise pro Jahr mehr als 600.000 € für die dort sendenden sieben nichtkommerziellen Lokalradios aus. In Sachsen-Anhalt liegt die Förderung pro Radio weit über 100.000 € pro Jahr und Sender. In Schleswig-Holstein sollte es den Radioinitiativen und der zuständigen Medienanstalt obliegen, den Bedarf festzustellen, die eine langfristige Entwicklung und Unabhängigkeit der Sender garantieren. Die einzige bisher vorgesehene finanzielle Förderung durch die ‚Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein` gilt es so zu gestalten, dass die Sender sich damit langfristig absichern können, um sich ihren eigentlichen Aufgaben als öffentliche und unabhängige Rundfunkmedien ernsthaft widmen können. Das ist unter der Bedingungen des vorliegenden Entwurfs nicht gegeben.“


    Um den Sendestart Freier Radios in Schleswig-Holstein nicht noch weiter zu verzögern, appellieren wir an die vier Gesellschafter der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein (Staatskanzlei Kiel, Senatskanzlei Hamburg, NDR und Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein) jetzt die finanziellen Voraussetzungen für eine angemessene und nachhaltige Grundförderung für den nichtkommerziellen Lokalfunk zu schaffen, um uns eine Zuweisung und Zulassung zu ermöglichen.


    An die Medienpolitik richten wir den Aufruf, den Medienstaatsvertrag zu überarbeiten und darin die Anerkennung als Bürgermedien und eine finanzielle Grundförderung zu verankern, sowie die Einschränkungen bei der Standortfrage und beim redaktionellen Austausch aufzuheben. Auch kann die Förderung unabhängiger, nichtkommerzieller Radios allein über die Medienstiftung HSH in der bestehenden Form keine Dauerlösung sein. Jede Bewilligung oder Ablehnung eines Förderantrags dürfte unter den aktuellen Bedingungen existenzielle Auswirkungen auf jedes unserer Radios haben und zu der Frage führen, inwieweit staatliche Interessen eine Rolle bei der Vergabe spielen. Um eine unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen, müssen neue Fördermechanismen geschaffen werden, die die Grundregeln der Unabhängigkeit der Presse nicht unterlaufen.


    Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein e.V. (FRISH) mit seinen Mitgliedern


    Freies Radio Lübeck e.V.

    Freie RadioCooperative Husum e.V.

    Freies Radio Neumünster e. V.

    Freies Radio-Initiative Flensburg e. V.

    Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.

    Freie Radio Initiative Kiel e. V.

    Radioinitiative Pinneberg


    Für Rückfragen zur Stellungnahme melden Sie sich bitte per Mail unter info@freie-radios-sh.org


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    Reaktionen:


    Holsteinischer Courier: Zulassung: Vorerst kein „Freies Radio Neumünster“


    Dr. Axel Bernstein (CDU): Die erste der beiden Säulen von Albigs Lokalradio ist wie erwartet schon vor Sendebeginn eingestürzt

    Erste NKL Ausschreibung für Schleswig-Holstein – Initiativen und BFR fordern Nachbesserungen

    Die Ausschreibung für die ersten Lokalradios in Schleswig-Holstein ist mittlerweile erfolgt. Die Medienanstalt hat nun auch die Namen der 11 Interessenten  veröffentlicht. An den drei nichtkommerziellen Standorten sind jeweils die in der FRISH vernetzten Initiativen auch die einzigen Bewerber. Für den 2. Juni 2015 wurden die Radiovereine in Flensburg, Neumünster und Rendsburg nun zur Anhörung vom Medienrat eingeladen, damit wir unsere eingereichten Anträge auf Zulassung und Zuweisung näher erläutern können.

    Für den Sendestart Freier Radios in Schleswig-Holstein gibt es jedoch noch viele Unwägbarkeiten. Bereits im Zuge der Änderung des Medienstaatsvertrags 2014 hatten wir uns kritisch geäußert und zahlreiche Vorschläge für eine bessere Ausgangslage für den Start nichtkommerzieller Lokalradios gemacht. Allerdings hatte das keinerlei Einfluss auf die Ausformulierungen des Gesetzes, das seit Januar 2015 gilt. Gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Radios haben wir deshalb noch einmal eine Stellungnahme erarbeitet, die insbesondere die Medienpolitik aufruft, die bestehenden Defizite bei der Anerkennung und der Finanzierung der künftigen nichtkommerziellen Lokalradios zu beseitigen und bei der Standortfrage nachzubessern.

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    Lokalradio ja, aber…

    Für die aktuelle Sitzungswoche im Kieler Landeshaus wurde auch die Abstimmung zum 5. Medienänderungsstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein bis zum Freitag, den 10. Oktober 2014 angesetzt. Der Vertrag wurde bereits im September zwischen Staats- und Senatskanzlei in Hamburg und Kiel unterzeichnet. Die Beteiligung des Parlaments in dieser Frage wird nur noch durch eine formale Abstimmung hergestellt. Die Koalition hat sich ja schließlich schon geeinigt, warum dann noch diskutieren?


    Eine Debatte im Parlament ist dazu von der Regierung nicht vorgesehen, obwohl es viele Einwände gegen die Ausgestaltung des Mediengesetzes gibt. Konkrete Änderungsvorschläge kamen nicht nur von uns, als den betroffenen nichtkommerziellen Radioinitiativen, sondern auch von der Opposition im Landtag und der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH). Die Kritik wurde gehört aber nicht erhört. Angesichts der konkreten Vorschläge und Mängel die zusammengetragen wurden, verwundert dieses Vorgehen. Denn der Entwurf ermöglicht die Einführung von Lokalradios nur formal. Man hat damit den Freien Radios in SH vermeintlich unüberwindbare Hürden aufgestellt. Als Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein werden wir versuchen, ob im Sturm oder mit einer Vielzahl von sehr nervenden Vorgehensweisen, trotz alledem schnell und unüberhörbar Freies Radio in Schleswig Holstein auszustrahlen!


    Die schriftliche Anhörung im Juni 2014 war somit lediglich ein Feigenblatt. Eine offizielle Stellungnahme gab es aus der Staatskanzlei gegenüber allen Radioinitiativen in Schleswig-Holstein, dem FSK, dem Hamburger Lokalradio oder dem Bundesverband Freier Radios bisher nicht. Was die Kieler Staatskanzlei uns in diesem Entwurf vorgelegt hat, wurde trotz zahlreicher Kritik letztlich nicht mehr verändert. Begründet wurde dies von SPD, B90/Grünen und SSW immer wieder mit dem engen Zeit- und Spielraum, der bei den Verhandlungen mit Hamburg bestehen würde. Trotz zahlreicher Gespräche unsererseits mit den medienpolitisch Verantwortlichen in Schleswig-Holstein, mit der Veranstaltung eines parlamentarischen Abends im Februar 2014 und zahlreicher Stellungnahmen oder Interventionen bei den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschuss wurden alle unsere Forderungen nach einer angemessenen Korrektur nicht mal im Ansatz umgesetzt.


    Als potentielle Lizenznehmer, die wir seit Jahren mehr Medienvielfalt, Zugangsoffenheit und eine Ergänzung und ein wichtiges Gegengewicht zu den etablierten Medien in Schleswig-Holstein einfordern und umsetzen möchten, ist diese Ignoranz ein Rückschlag. SSW, Grüne und SPD wollen Lokalradios in Schleswig-Holstein einführen, schaffen aber lediglich ungeeignete Ausgangsbedingungen, die die Etablierung von nichtkommerziellen Lokalradios stark einschränkt oder verhindert. Wer unabhängigen, lokalen und nichtkommerziellen Hörfunk ermöglichen will, kann nicht gleichzeitig politisch verhindern, dass die Sender nur ungenügend anerkannt und unzureichend finanziell gefördert werden. Unzureichend und planlos ist auch die finanzielle Sicherung der technischen Ausrüstung.


    Trotz der widrigen Umstände, den sich künftig ehrenamtliche Radiomacher_innen ausgesetzt sehen werden, halten wir an unseren wichtigsten Forderungen fest:


    – Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien, gleichwertig zum OK SH und Tide


    – finanzielle Basisförderung für alle nichtkommerziellen Radios, die nicht nur einen Teil der technischen Übertragungskosten über Anträge an die Medienstiftung HSH ermöglicht, sondern sich auch an den Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientiert


    – keine Einschränkung der Verbreitungsgebiete, sondern Ermöglichung von Freien Radios an allen Standorten an denen Bedarf besteht, zum Beispiel in der Landeshauptstadt Kiel


    – keine Einschränkung der redaktionellen Vernetzung und des Programmaustauschs zwischen den nichtkommerziellen Radios in Schleswig-Holstein


    Das wir mit diesen Forderungen nicht allein stehen, zeigt auch die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Kampagne „Schleswig-Holstein braucht Freie Radios“.


    Weitere Links dazu:


    Radiowoche: Weg frei für Lokalradios in Schleswig-Holstein


    Infos bei Plenum Online: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/oktober2014/texte/meldungen2.htm


    2.10.14 Lars Harms (SSW): Lokalradio stärkt die Meinungs- und Medienvielfalt


    2.10.14 Dr. Axel Bernstein(CDU): SSW begrüßt angesichts ungeklärter Fragen zum Medienänderungsstaatsvertrag Kaltstellung des Parlaments [pdf]

     

    Innenausschuss tagt am 3. September. Seid dabei!

    Hiermit laden wir Euch alle zur Sitzung des Innen- und Rechtsausschuß des schleswig-holsteinischen Landtages nach Kiel am morgigen Mittwoch, den 3. September ein! Die neue Medienstaatsvertrag steht auf der Tagesordnung und wir wollen Euch bitten unbedingt dabei zu sein. Die Veranstaltung ist öffentlich und beginnt offiziell um 14 Uhr im Sitzungssaal 142 des Landtages. Um ca. 16 Uhr soll dann der Tagesordnungspunkt zum Mediengesetz aufgerufen werden.


    Nach einer ersten Debatte in der vergangenen Woche und der Anhörung der Staatskanzlei wurde für morgen nun auch die Medienanstalt eingeladen. Wir wollen vor Ort genau zuhören  und haben die Abgeordneten angeschrieben, mit der Bitte dem Gesetz in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.


    Hier ist unser Brief:


    Sehr geehrte/er


    Abg. Barbara Ostmeier (CDU)
    Abg. Dr. Axel Bernstein (CDU)
    Abg. Petra Nicolaisen (CDU)
    Abg. Dr. Kai Dolgner (SPD)
    Abg. Simone Lange (SPD)
    Abg. Tobias von Pein (SPD)
    Abg. Ines Strehlau (B’90/GRÜNE)
    Abg. Burkhard Peters (B’90/GRÜNE)
    Abg. Wolfgang Kubicki (FDP)
    Abg. Wolfgang Dudda (PIRATEN)
    Abg. Lars Harms (SSW)


    als Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinschen Landtages bitten wir Sie darum, sich jetzt für die Belange der nichtkommerziellen Radioinitiativen des Landes einzusetzen. In ihrer morgigen Sitzung, am 3. September 2014, steht die Einführung von Lokalradios und die Änderung des Medienstaatsvertrages erneut zur Diskussion. Der Entwurf des 5. MÄStV HSH (Stand: 26.3.2014) begrenzt oder verhindert jedoch den Aufbau und den Betrieb nichtkommerzieller lokaler Radiosender. Sollte sich daran nichts grundlegend ändern, wird das Ziel eine vielfältigere Rundfunklandschaft ad absurdum geführt. Wir bitten Sie darum, sich für eine Überarbeitung des Entwurfs einzusetzen und in dieser Form nicht zu verabschieden.


    Für uns als potentielle Lizenznehmer in Kiel, Lübeck, Flensburg, Pinneberg, Husum oder Neumünster bedarf es einer angemessenen und dauerhaften Basisfinanzierung, die im Mediengesetz künftig geregelt sein muss. Im Entwurf fehlt zudem die Anerkennung als Bürgermedien und es gibt Einschränkungen für einen redaktionellen Austausch. Besonders wichtig wäre eine Aufhebung oder Änderung der Auswahl der Verbreitungsgebiete, die derzeit den Ballungsraum Kiel explizit ausschließt, trotz dort vorhandener Frequenzkapazitäten.


    1. Finanzierung


    Der Entwurf öffnet keine neuen Finanzierungsmöglichkeiten für die künftigen nichtkommerziellen Anbieter, sondern schränkt die bestehenden Regelungen sogar noch ein. Bereits jetzt sieht § 55 MstV HSH (Absatz 4 Satz 2 Nummer 5) eine finanzielle Unterstützung von „Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von Rundfunk“ vor. Diese Möglichkeit wird im Gesetzentwurf jedoch auf die Unterstützung der Verbreitungstechnik (Anhang S.4/Nr.5) oder sogar nur um die „anteilige Förderung der Übertragungstechnik“ reduziert. Zudem sieht die Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein eine dauerhafte und institutionelle Förderung nur in Ausnahmefällen vor. Die MA HSH hat bereits im Vorfeld der Mediengesetzänderung darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung der Medienstiftung über die reine Förderleistung hinaus, „mit dem Gebot der Staatsferne schwer vereinbar“ sei.


    Wer ernsthaft mehr Medienvielfalt erwartet und neue nichtkommerzielle Sender zulassen möchte – in denen Werbeeinnahmen ausdrücklich verboten sind – kann hier nicht den Geldhahn zudrehen oder beim Status Quo bleiben. Freie Radios sind gemeinnützige Sender, die auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen und eine publizistische Ergänzung leisten. Wir erwarten eine weitergehende finanzielle Unterstützung, als dies bisher möglich ist, um uns als unabhängige nichtkommerzielle Radios aufstellen zu können. Dazu gehört eine im Mediengesetz verankerte angemessene und dauerhafte Grundfinanzierung, die wir zusätzlich mit Eigenmitteln aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ergänzen. Ohne diese öffentliche Unterstützung – wie sie nichtkommerziellen Radios in anderen Bundesländern bereits bekommen – sehen wir uns nicht in der Lage uns unseren eigentlichen Aufgaben widmen zu können. Die Höhe von Zuschüssen zur Ermöglichung des Sendebetriebs sollte sich auch in Schleswig-Holstein an den anfallenden Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientieren.


    Ergänzend müssen wir der in der letzten Sitzung des Innenausschuss am 27. August 2014 gemachten Aussage widersprechen, dass das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg schon seit Jahren städtisch unterstützt würde. Das ist nicht so. Dem FSK werden zum Beispiel keine Räume von der Stadt bezahlt. Diese müssen aus Eigenmitteln des Senders aufgebracht werden.


    2. Anerkennung als Bürgermedien


    Die Radioinitiativen in Lübeck, Kiel, Flensburg, Pinneberg, Husum oder in Neumünster benötigen die Anerkennung als Bürgermedien, wie sie bereits in vielen Mediengesetzen anderer Bundesländer eingeführt und geregelt sind. Der Gesetzentwurf der Staatskanzlei schließt das jedoch aus. Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium zum Sektor der Bürger- und Alternativmedien (international Community Media). Bundesweit gibt es bereits mehr als 30 Freie Radios. Schleswig-Holstein bildet hier eines der Schlusslichter. Zur Verbesserung und Ergänzung des Medienstaatsvertrages bieten sich beispielsweise die Regelungen aus den Mediengesetzen in Hessen oder Sachsen-Anhalt an, die neben den Offenen Kanälen auch ausdrücklich NKL medienrechtlich als Bürgermedien anerkennen und aus Rundfunkgebühren fördern.


    3. Sendungskooperationen ermöglichen


    Die Übernahme fremder Programmteile soll nur zulässig sein, wenn sie sich nicht nachteilig auf die Authentizität des eigenen Programms auswirken. Was auf die Verhinderung eines Mantelprogramms abzielt, stellt jedoch den Charakter Freier Radios in Frage. Hier steht der solidarische Austausch von Berichten, die Übernahme von Mitschnitten oder ganzer Sendungen, wie zum Beispiel das halbstündige Nachrichtenmagazin der Freien Radios zip-fm, im Vordergrund. Auch in Schleswig-Holstein ist eine redaktionelle Vernetzung und innovative Formen dezentraler Redaktionsarbeit zwischen den nichtkommerziellen Radios geplant. Solch eine Zusammenarbeit verringert nicht etwa die lokale und regionale Vielfalt sondern erhöht sie. Wir schlagen vor, diese Regelung für die nichtkommerziellen Radios zu streichen.


    4. Verbreitungsgebiete aufheben


    Mit der starken Einschränkung auf wenige Standorte, wird das Lokalradioverbot in Schleswig-Holstein lediglich gelockert, nicht aber abgeschafft. Unverständlich ist vor allem, daß der Standort Kiel unberücksichtigt bleiben soll. Und das obwohl hier die Frequenz 107,0 MHz laut Studie der Medienanstalt frei ist und als nichtkommerzielles Radioangebot geeignet wäre. Die absichtlich gewollte Einschränkung zum angeblichen „Schutz der Leistungsfähigkeit und der Vielfalt der bestehenden Medienlandschaft“, ist aufgrund des vielfältigen Programms Freier Radios nicht nachvollziehbar. Wir plädieren für die Abschaffung oder Änderung dahingehend, dass auch andere Standorte und eine andere Anzahl grundsätzlich möglich sind. Die Zuweisung der Standorte per Gesetz ist kontraproduktiv, da neue Standorte oder Änderungen der Standorte ein neuerliches Gesetzgebungsverfahren erforderlich machen.


    Unklar bleibt auch, ob kommerzielle Anbieter künftig bevorzugt werden könnten. Nichtkommerzielle Lokalradios bieten aufgrund ihrer sozialen Verankerung, durch ihre Ausrichtung als Bürger- und Alternativmedien per se eine Medienvielfalt, die von vergleichbaren kommerziellen Anbietern nicht geleistet werden kann. Bei der Einbindung von Sprachen und Kulturen gehen Freie Radios weit über die Einbindung der in der Verfassung anerkannten Minderheiten hinaus. Alle hier lebenden Menschen sollen Zugang zum Rundfunk erhalten können. Wir stellen damit eine wichtige Ergänzung zu den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Anbietern dar und bieten eine Weiterentwicklung bereits bestehender nichtkommerzieller Medienstrukturen. Dafür braucht es rechtliche Rahmenbedingungen und faire Bedingungen.


    Wir bitten Sie sich für diese Änderungen im Innen- und Rechtsausschuss einzusetzen. Wir sind gern bereit Fragen bei einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu beantworten und würden eine Einladung sehr begrüßen.