Vorerst keine Lizenzen für Freie Radios in Schleswig-Holstein – Bewerber fordern erneut bessere Rahmenbedingungen

frish_logoDer Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein hat das Verfahren zur Zulassung und Zuweisung für die ersten drei nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Auf die im April 2015 ausgeschriebenen drei Standorte in Flensburg, Rendsburg/Schleswig-Eckernförde und Neumünster haben wir uns jeweils als einzige Anbieter beworben: Freies Radio – Initiative Flensburg e.V., Freies Radio Neumünster e.V. und Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.


Nach der mündlichen Anhörung aller drei Bewerber vor dem Medienrat am 2. Juni 2015 wurde die Aussetzung des Verfahrens begründet:


„Hintergrund dafür ist die ungesicherte Finanzierung der Programmvorhaben, die sich ohne finanzielle Förderung nicht realisieren lassen. Die Bewerber wurden aufgefordert, Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung, vor allem durch die Medienstiftung HSH, zu klären. Erst wenn Höhe und Dauer einer Förderung konkretisiert sind, kann der Medienrat Zuweisungsentscheidungen treffen. Die MA HSH selbst kann die Veranstalter nach geltendem Recht nicht finanziell unterstützen.“


Der Medienrat bestätigt damit die unbefriedigenden finanziellen Ausgangsbedingungen für die ersten nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein. Bereits zur Änderung des Medienstaatsvertrages hatten wir uns im Juni 2014 gegenüber der Staatskanzlei in Kiel und im November 2014 gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags in Stellungnahmen entsprechend geäußert. Auch das Community Media Forum Europe (CMFE), der Bundesverband Freier Radios (BFR) oder die Medienanstalt hatten hierzu Änderungen angemahnt. Den Forderungen nach einer angemessenen, nachhaltigen und staatlich unabhängigen Grundförderung, wie sie nichtkommerzielle Lokalradios in anderen Bundesländern erhalten, wurde im Medienstaatsvertrag jedoch nicht berücksichtigt.


In unserer Stellungnahme vom Juni 2014 heißt es:


1. Ohne eine klare Formulierung, dass nichtkommerzielle Radio grundsätzlich durch eine öffentliche Förderung aus Rundfunkgebühren über die Medienanstalten unterstützt werden müssen, bleibt es unrealistisch nichtkommerzielle Radios dauerhaft und angemessen finanzieren zu können. Da Sie lediglich auf § 55 und die Förderung über die Medienstiftung verweisen, ändern sie nichts an der Tatsache, dass die Entscheidungen der Medienstiftung für eine dauerhafte Förderung keinesfalls gesichert sind.

2. Die MA HSH hat in ihrem Gutachten auf das Problem der zu geringen Staatsferne hingewiesen. Die Freie Radioinitiative in Neumünster hat in ihrer Stellungnahme auf die bestehenden Einschränkungen bei der Medienstiftung SH für institutionelle Förderung und die zeitliche Einschränkung bei Projektförderungen hingewiesen. Zusätzlich reduziert der Mediengesetzvorschlag die Förderung auf eine anteilige Finanzierung der technischen Kosten. Unter diesen Bedingungen ist jedoch keine Finanzierung nichtkommerzieller Sender gesichert und geregelt.


3. Wir befürworten eine Regelung, wie sie die MA HSH in ihrem Gutachten angemahnt hat, die ein Vorschlagsrecht der Medienanstalt und klare Regelungen fordert. Die Förderung des nichtkommerziellen Hörfunks durch die Medienstiftung sollte längerfristig angelegt und sichergestellt werden. Wir plädieren für eine Grundfinanzierung durch die MA HSH, unabhängig von den politisch wechselhaften Zusammensetzungen der Medienstiftung.


4. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme dazu vom Januar 2014, in der wir darauf verwiesen haben, dass bei der Kalkulation der Förderhöhen für die Finanzierung der anfallenden Sende-, Verbreitungs-, Sach- und Personalkosten die Bedingungen für lokalen Rundfunk in einem Flächenland zu bedenken sind. Wenn Radiovereine weitab der Metropole aktiv sind, werden diese auch wesentlich weniger Möglichkeiten der Gegenfinanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden erwarten können, als das in der Studie mit ca. 100.000 € jährlichen Gesamtkosten genannten Hamburger Freie Sender Kombinat (FSK). Eine langfristige und angemessene öffentliche Finanzierung wäre jedoch Voraussetzung für die Umsetzung der eigentlichen Ziele der Freien Radios in Schleswig-Holstein.


In der gemeinsamen Stellungnahme des Community Media Forum Europe (CMFE) und der europäischen Sektion des Weltverbandes Freier Radios AMARC Europe vom November 2014 hieß es dazu:


„Die hessische Medienanstalt gibt beispielsweise pro Jahr mehr als 600.000 € für die dort sendenden sieben nichtkommerziellen Lokalradios aus. In Sachsen-Anhalt liegt die Förderung pro Radio weit über 100.000 € pro Jahr und Sender. In Schleswig-Holstein sollte es den Radioinitiativen und der zuständigen Medienanstalt obliegen, den Bedarf festzustellen, die eine langfristige Entwicklung und Unabhängigkeit der Sender garantieren. Die einzige bisher vorgesehene finanzielle Förderung durch die ‚Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein` gilt es so zu gestalten, dass die Sender sich damit langfristig absichern können, um sich ihren eigentlichen Aufgaben als öffentliche und unabhängige Rundfunkmedien ernsthaft widmen können. Das ist unter der Bedingungen des vorliegenden Entwurfs nicht gegeben.“


Um den Sendestart Freier Radios in Schleswig-Holstein nicht noch weiter zu verzögern, appellieren wir an die vier Gesellschafter der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein (Staatskanzlei Kiel, Senatskanzlei Hamburg, NDR und Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein) jetzt die finanziellen Voraussetzungen für eine angemessene und nachhaltige Grundförderung für den nichtkommerziellen Lokalfunk zu schaffen, um uns eine Zuweisung und Zulassung zu ermöglichen.


An die Medienpolitik richten wir den Aufruf, den Medienstaatsvertrag zu überarbeiten und darin die Anerkennung als Bürgermedien und eine finanzielle Grundförderung zu verankern, sowie die Einschränkungen bei der Standortfrage und beim redaktionellen Austausch aufzuheben. Auch kann die Förderung unabhängiger, nichtkommerzieller Radios allein über die Medienstiftung HSH in der bestehenden Form keine Dauerlösung sein. Jede Bewilligung oder Ablehnung eines Förderantrags dürfte unter den aktuellen Bedingungen existenzielle Auswirkungen auf jedes unserer Radios haben und zu der Frage führen, inwieweit staatliche Interessen eine Rolle bei der Vergabe spielen. Um eine unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen, müssen neue Fördermechanismen geschaffen werden, die die Grundregeln der Unabhängigkeit der Presse nicht unterlaufen.


Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein e.V. (FRISH) mit seinen Mitgliedern


Freies Radio Lübeck e.V.

Freie RadioCooperative Husum e.V.

Freies Radio Neumünster e. V.

Freies Radio-Initiative Flensburg e. V.

Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.

Freie Radio Initiative Kiel e. V.

Radioinitiative Pinneberg


Für Rückfragen zur Stellungnahme melden Sie sich bitte per Mail unter info@freie-radios-sh.org


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Reaktionen:


Holsteinischer Courier: Zulassung: Vorerst kein „Freies Radio Neumünster“


Dr. Axel Bernstein (CDU): Die erste der beiden Säulen von Albigs Lokalradio ist wie erwartet schon vor Sendebeginn eingestürzt

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