Archiv für den Monat: September 2014

Innenausschuss tagt am 3. September. Seid dabei!

Hiermit laden wir Euch alle zur Sitzung des Innen- und Rechtsausschuß des schleswig-holsteinischen Landtages nach Kiel am morgigen Mittwoch, den 3. September ein! Die neue Medienstaatsvertrag steht auf der Tagesordnung und wir wollen Euch bitten unbedingt dabei zu sein. Die Veranstaltung ist öffentlich und beginnt offiziell um 14 Uhr im Sitzungssaal 142 des Landtages. Um ca. 16 Uhr soll dann der Tagesordnungspunkt zum Mediengesetz aufgerufen werden.


Nach einer ersten Debatte in der vergangenen Woche und der Anhörung der Staatskanzlei wurde für morgen nun auch die Medienanstalt eingeladen. Wir wollen vor Ort genau zuhören  und haben die Abgeordneten angeschrieben, mit der Bitte dem Gesetz in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.


Hier ist unser Brief:


Sehr geehrte/er


Abg. Barbara Ostmeier (CDU)
Abg. Dr. Axel Bernstein (CDU)
Abg. Petra Nicolaisen (CDU)
Abg. Dr. Kai Dolgner (SPD)
Abg. Simone Lange (SPD)
Abg. Tobias von Pein (SPD)
Abg. Ines Strehlau (B’90/GRÜNE)
Abg. Burkhard Peters (B’90/GRÜNE)
Abg. Wolfgang Kubicki (FDP)
Abg. Wolfgang Dudda (PIRATEN)
Abg. Lars Harms (SSW)


als Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinschen Landtages bitten wir Sie darum, sich jetzt für die Belange der nichtkommerziellen Radioinitiativen des Landes einzusetzen. In ihrer morgigen Sitzung, am 3. September 2014, steht die Einführung von Lokalradios und die Änderung des Medienstaatsvertrages erneut zur Diskussion. Der Entwurf des 5. MÄStV HSH (Stand: 26.3.2014) begrenzt oder verhindert jedoch den Aufbau und den Betrieb nichtkommerzieller lokaler Radiosender. Sollte sich daran nichts grundlegend ändern, wird das Ziel eine vielfältigere Rundfunklandschaft ad absurdum geführt. Wir bitten Sie darum, sich für eine Überarbeitung des Entwurfs einzusetzen und in dieser Form nicht zu verabschieden.


Für uns als potentielle Lizenznehmer in Kiel, Lübeck, Flensburg, Pinneberg, Husum oder Neumünster bedarf es einer angemessenen und dauerhaften Basisfinanzierung, die im Mediengesetz künftig geregelt sein muss. Im Entwurf fehlt zudem die Anerkennung als Bürgermedien und es gibt Einschränkungen für einen redaktionellen Austausch. Besonders wichtig wäre eine Aufhebung oder Änderung der Auswahl der Verbreitungsgebiete, die derzeit den Ballungsraum Kiel explizit ausschließt, trotz dort vorhandener Frequenzkapazitäten.


1. Finanzierung


Der Entwurf öffnet keine neuen Finanzierungsmöglichkeiten für die künftigen nichtkommerziellen Anbieter, sondern schränkt die bestehenden Regelungen sogar noch ein. Bereits jetzt sieht § 55 MstV HSH (Absatz 4 Satz 2 Nummer 5) eine finanzielle Unterstützung von „Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von Rundfunk“ vor. Diese Möglichkeit wird im Gesetzentwurf jedoch auf die Unterstützung der Verbreitungstechnik (Anhang S.4/Nr.5) oder sogar nur um die „anteilige Förderung der Übertragungstechnik“ reduziert. Zudem sieht die Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein eine dauerhafte und institutionelle Förderung nur in Ausnahmefällen vor. Die MA HSH hat bereits im Vorfeld der Mediengesetzänderung darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung der Medienstiftung über die reine Förderleistung hinaus, „mit dem Gebot der Staatsferne schwer vereinbar“ sei.


Wer ernsthaft mehr Medienvielfalt erwartet und neue nichtkommerzielle Sender zulassen möchte – in denen Werbeeinnahmen ausdrücklich verboten sind – kann hier nicht den Geldhahn zudrehen oder beim Status Quo bleiben. Freie Radios sind gemeinnützige Sender, die auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen und eine publizistische Ergänzung leisten. Wir erwarten eine weitergehende finanzielle Unterstützung, als dies bisher möglich ist, um uns als unabhängige nichtkommerzielle Radios aufstellen zu können. Dazu gehört eine im Mediengesetz verankerte angemessene und dauerhafte Grundfinanzierung, die wir zusätzlich mit Eigenmitteln aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ergänzen. Ohne diese öffentliche Unterstützung – wie sie nichtkommerziellen Radios in anderen Bundesländern bereits bekommen – sehen wir uns nicht in der Lage uns unseren eigentlichen Aufgaben widmen zu können. Die Höhe von Zuschüssen zur Ermöglichung des Sendebetriebs sollte sich auch in Schleswig-Holstein an den anfallenden Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientieren.


Ergänzend müssen wir der in der letzten Sitzung des Innenausschuss am 27. August 2014 gemachten Aussage widersprechen, dass das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg schon seit Jahren städtisch unterstützt würde. Das ist nicht so. Dem FSK werden zum Beispiel keine Räume von der Stadt bezahlt. Diese müssen aus Eigenmitteln des Senders aufgebracht werden.


2. Anerkennung als Bürgermedien


Die Radioinitiativen in Lübeck, Kiel, Flensburg, Pinneberg, Husum oder in Neumünster benötigen die Anerkennung als Bürgermedien, wie sie bereits in vielen Mediengesetzen anderer Bundesländer eingeführt und geregelt sind. Der Gesetzentwurf der Staatskanzlei schließt das jedoch aus. Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium zum Sektor der Bürger- und Alternativmedien (international Community Media). Bundesweit gibt es bereits mehr als 30 Freie Radios. Schleswig-Holstein bildet hier eines der Schlusslichter. Zur Verbesserung und Ergänzung des Medienstaatsvertrages bieten sich beispielsweise die Regelungen aus den Mediengesetzen in Hessen oder Sachsen-Anhalt an, die neben den Offenen Kanälen auch ausdrücklich NKL medienrechtlich als Bürgermedien anerkennen und aus Rundfunkgebühren fördern.


3. Sendungskooperationen ermöglichen


Die Übernahme fremder Programmteile soll nur zulässig sein, wenn sie sich nicht nachteilig auf die Authentizität des eigenen Programms auswirken. Was auf die Verhinderung eines Mantelprogramms abzielt, stellt jedoch den Charakter Freier Radios in Frage. Hier steht der solidarische Austausch von Berichten, die Übernahme von Mitschnitten oder ganzer Sendungen, wie zum Beispiel das halbstündige Nachrichtenmagazin der Freien Radios zip-fm, im Vordergrund. Auch in Schleswig-Holstein ist eine redaktionelle Vernetzung und innovative Formen dezentraler Redaktionsarbeit zwischen den nichtkommerziellen Radios geplant. Solch eine Zusammenarbeit verringert nicht etwa die lokale und regionale Vielfalt sondern erhöht sie. Wir schlagen vor, diese Regelung für die nichtkommerziellen Radios zu streichen.


4. Verbreitungsgebiete aufheben


Mit der starken Einschränkung auf wenige Standorte, wird das Lokalradioverbot in Schleswig-Holstein lediglich gelockert, nicht aber abgeschafft. Unverständlich ist vor allem, daß der Standort Kiel unberücksichtigt bleiben soll. Und das obwohl hier die Frequenz 107,0 MHz laut Studie der Medienanstalt frei ist und als nichtkommerzielles Radioangebot geeignet wäre. Die absichtlich gewollte Einschränkung zum angeblichen „Schutz der Leistungsfähigkeit und der Vielfalt der bestehenden Medienlandschaft“, ist aufgrund des vielfältigen Programms Freier Radios nicht nachvollziehbar. Wir plädieren für die Abschaffung oder Änderung dahingehend, dass auch andere Standorte und eine andere Anzahl grundsätzlich möglich sind. Die Zuweisung der Standorte per Gesetz ist kontraproduktiv, da neue Standorte oder Änderungen der Standorte ein neuerliches Gesetzgebungsverfahren erforderlich machen.


Unklar bleibt auch, ob kommerzielle Anbieter künftig bevorzugt werden könnten. Nichtkommerzielle Lokalradios bieten aufgrund ihrer sozialen Verankerung, durch ihre Ausrichtung als Bürger- und Alternativmedien per se eine Medienvielfalt, die von vergleichbaren kommerziellen Anbietern nicht geleistet werden kann. Bei der Einbindung von Sprachen und Kulturen gehen Freie Radios weit über die Einbindung der in der Verfassung anerkannten Minderheiten hinaus. Alle hier lebenden Menschen sollen Zugang zum Rundfunk erhalten können. Wir stellen damit eine wichtige Ergänzung zu den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Anbietern dar und bieten eine Weiterentwicklung bereits bestehender nichtkommerzieller Medienstrukturen. Dafür braucht es rechtliche Rahmenbedingungen und faire Bedingungen.


Wir bitten Sie sich für diese Änderungen im Innen- und Rechtsausschuss einzusetzen. Wir sind gern bereit Fragen bei einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu beantworten und würden eine Einladung sehr begrüßen. 

Ein Aufruf in Solidarität – Jetzt online unterschreiben!

Unterstützt unseren Aufruf „Schleswig-Holstein braucht Freie Radios!“ und unterschreibt ihn jetzt online. Tragt Euch Dazu auf der Seite: http://www.freie-radios-sh.org/unterstuetzen/soli/ ein und verteilt die Infos bitte weiter!


Neben der Zulassung Freier Radios fordern wir für den künftigen Medienstaatsvertrag:


– Anerkennung als Bürgermedien
– dauerhafte Grundfinanzierung
– keine Einschränkung der Sendegebiete
– redaktionellen Austausch ermöglichen


All diese Punkte sind im ersten Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein bisher ausgeklammert oder stark eingeschränkt worden. Die Politik hat bisher kein Interesse daran gezeigt Freien Radios eine sichere und anerkannte Perspektive zu bieten. Wir haben uns im Juni 2014 gegenüber der Staatskanzlei in Kiel und den Fraktionen des Landtages bereits dazu geäußert. Mehr Infos lest ihr hier: http://www.freie-radios-sh.org/stellungnahmen-zum-entwurf-des-5-medienaenderungsstaatsvertrag-hsh/


Wir brauchen Eure Unterstützung, um der Politik klar zu machen, daß sie unsere Forderungen ernst nehmen müssen, wenn hier in SH mehr Medienvielfalt und unabhängige Medien entstehen soll. Jede Unterschrift zählt!