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Gutachten & Podium: “Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der schleswig-holsteinischen NKL in Neumünster und Flensburg”

Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 und das Flensburger Freie Radio Fratz legen ein wissenschaftliches Gutachten vor, das endlich eine dauerhafte und staatsferne Förderstruktur für nichtkommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein nahelegt und den Gesetzgebern sogar die mögliche Höhe dieser auskömmlichen Finanzierung vorrechnet, um den Bestand der Freien Radios in Schleswig-Holstein dauerhaft gewährleisten zu können. Beide senden seit Ende 2019 auf UKW ein nichtkommerzielles Radioprogramm, das ehrenamtlich und selbstorganisiert produziert wird. Freie Radios sind zugangsoffene, nichtkommerzielle Lokalradios (NKL), sind Community- oder Bürgermedien und dürfen kein Geld verdienen.


Eine auskömmliche finanzielle Förderung der NKLs, die wir seit 2013 in etlichen Stellungnahmen anmahnen, ist bislang weiterhin gesetzlich ausgeschlossen. Für das Gutachten mit dem Titel „Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der schleswig-holsteinischen, nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Neumünster und Flensburg“ konnten wir die Wissenschaftler*innen Dr. Paula Nitschke und Professor Dr. Jeffrey Wimmer vom Institut für Medien, Wissen und Kommunikation an der Universität Augsburg gewinnen.
Am Montag, 25. April 2022 wurde das Gutachten auf einer Veranstaltung in der Pumpe in Kiel vorgestellt. Professor Wimmer und Frau Dr. Nitschke reisten aus Augsburg an und präsentierten ihr Gutachten einem Podium, zu dem die medienpolitischen Sprecher der demokratischen Parteien im Kieler Landtag eingeladen wurden.


Die Veranstaltung wurde vom Offenen Kanal Kiel live ausgestrahlt – vielen Dank noch einmal an dieser Stelle. Die Aufzeichnung kann nun in der Mediathek des Offenen Kanal Kiel jederzeit angeschaut werden und hier haben wir die knapp zweistündige Aufzeichnung auch direkt eingebunden:





Auf dieser Veranstaltung nahmen neben den beiden Wissenschaftlern auch die Landespolitiker Stefan Weber (SPD), Lars Harms (SSW) und Lasse Petersdotter (Bündnis 90/Die Grünen) teil. Tim Brockmann (CDU) musste wg. Corona kurzfristig absagen, die FDP konnte aus Termingründen keinen Teilnehmer benennen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Michael Nicolai von AMARC Europe – Association mondiale des radiodiffuseurs communautaires; World Association of Community Radio Broadcasters.


Das PDF des Gutachtens könnt ihr hier nachlesen.

Stellungnahme zum „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“

Im Mai 2021 hat die Landesregierung ihren „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Wir wurden daraufhin vom Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingeladen, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Im August 2021 beschloss der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, eine weitere Anhörung zum Bericht der Landesregierung zur Medienlandschaft im Land durchzuführen. Auch zu dieser Anhörung, die im Januar 2022 stattfinden soll, werden wir eingeladen.


Foto: FRN in Aktion (Quelle: Freies Radio Neumünster)




Wir dokumentieren an dieser Stelle unsere Stellungnahme, die wir im Spätsommer 2021 als Freies Radio Neumünster und Freies Radio Fratz in Flensburg gemeinsam abgegeben haben:




Herzlichen Dank für die Einladung zur Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein. Dieser Bericht benennt die ökonomischen Entwicklungen, die auch hier zu einem hohen Konzentrationsgrad der Medienlandschaft führten, in der immer weniger selbstständig arbeitende Redaktionen tätig sind. Zu konstatieren ist, freundlich formuliert, eine Verengung des Informations- und Meinungsspektrums, bei überregionalen Themen und erst recht bei der lokalen Berichterstattung.


Das »Zwischenfazit Presse« (»Ein Markt, zwei Akteure«) im Bericht zur Medienlandschaft macht deutlich, was Lasse Petersdotter laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung am 24. März 2021 so treffend zusammen fasste: »In der lokalen Berichterstattung hat man zu essen, was auf den Tisch kommt.« Fast flächendeckend gibt es, wenn überhaupt, nur eine Lokalzeitung vor Ort, die in einem der beiden Zeitungsverlage erscheint, die sich die Presselandschaft in Schleswig-Holstein aufgeteilt haben. Und in dessen Blättern kommen die überregionalen Berichte, der so genannte Mantel der Lokalzeitung, aus einer der beiden Zentralredaktionen in Osnabrück und Hannover, wo die Verlagshäuser, die Neue Osnabrücker Zeitung und die Verlagsgruppe Madsack ihren Sitz haben. Beide Häuser sind sogar große Mitgesellschafter der Firma Regiocast, die drei der vier landesweit zu empfangenen Privatradios betreibt.


Neben der Presselandschaft steht im echten Norden also auch das duale Rundfunksystem mit dem öffentlich-rechtlichen Norddeutschen Rundfunk NDR und faktisch nur einem einzigen regionalen Privatveranstalter nicht wirklich für Medien-, Meinungs- und Informationsvielfalt im Lande. Dass es aber diese Vielfalt wäre, die zu den Grundpfeilern unserer Demokratie zu zählen ist, das war laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung die Auffassung aller Redner der Regierungskoalition und der demokratischen Opposition im Landtag, die sich zur Situation der Medienlandschaft im Lande zu Wort meldeten.


Zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein wird im Bericht der Landesregierung die Studie des Instituts für Europäisches Medienrecht »zum drohenden Verlust lokaler und regionaler journalistischer Vielfalt« zitiert, in der eine stärkere gesellschaftliche Förderung lokaler Medien als einzigen Weg aus einer in Schleswig-Holstein definitiv vorzufindenden Informationsmisere empfohlen wird.


Wenn sich diese Informationsmisere nun aber aktuell weder privatwirtschaftlich noch öffentlich-rechtlich behoben werden kann oder soll, weil hier für die einen kein Geld zu verdienen ist, oder  weil der andere, dem öffentlich-rechtlichen NDR, eine flächendeckende lokale Berichterstattung schlicht und einfach untersagt ist (§ 30 Abs. 5 Nr. 3 Medienstaatsvertrag (MstV)), dann ist es höchste Zeit, das Augenmerk auf die so genannte »dritte Säule« des Rundfunksystems zu richten: auf die nichtkommerziellen Lokalradios (NKL), die als Community- oder Bürgermedien vor Ort vorwiegend ehrenamtlich und zugangsoffen betrieben werden. Im Bundesverband Freier Radios sind bundesweit derzeit 34 Freie Radios organisiert, auch die zwei Freien Radios in Schleswig-Holstein.


Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 und das Flensburger Freie Radio Fratz senden beide seit Ende 2019 auf UKW ein nichtkommerzielles Programm, das ehrenamtlich und selbstorganisiert produziert wird. In Neumünster produzieren zum Beispiel auch die Anonymen Alkoholiker eine eigene Sendung, ebenso die Flüchtlingsberatung der Diakonie Altholstein, und die sogar mehrsprachig.


Freie Radios sind als nichtkommerzielle Lokalradios nicht mit den kommerziellen Lokalradios in Lübeck oder auf Sylt zu vergleichen, die mit Werbung und Sponsoring Geld verdienen wollen und müssen. Freie Radios sind Bürgermedien, die kein Geld verdienen dürfen, ähnlich wie der Offene Kanal Schleswig-Holstein, der aber bekanntlich weder in Neumünster noch in Flensburg Radiostudios unterhält.


Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung des Berichts zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein laut Vorbemerkung ihres Berichts, Zitat: »auf eine wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung verzichtet«, was uns hier den Blick auf eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit richten lässt. Auf eine recht neue österreichische Untersuchung vom Januar 2020, eine Studie zum Wert nichtkommerziellen Rundfunks. Sie kommt zu dem zentralen Ergebnis, dass der »nichtkommerzielle Rundfunk … einen präzise beschreibbaren und damit erwartbaren Mehrwert für die Gesellschaft schafft und vice versa die Institution selbst legitimiert.« Und nicht zuletzt: »Den demokratiepolitischen und medienpädagogischen Wert partizipatorischer Medien belegen bereits zahlreiche andere Publikationen


Die Autoren der österreichischen Studie kommen deshalb auch zur Auffassung, dass die staatliche Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks auszuweiten ist: »Im Rahmen einer Sockelfinanzierung für Betriebskosten sollte vorerst bei jedem Sender eine adäquate Personalstruktur mit angemessener Entlohnung gesichert werden.« Vorgeschlagen werden Stellen für die Geschäftsführung, technische und programmliche Administration, redaktionelle und medienpädagogische Betreuung von ehrenamtlichen Produzent*innen und Medienkompetenzvermittlung.


Und hier kann einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass die finanzielle Situation der jungen Freien Radios in Schleswig-Holstein auch im zweiten Jahr nach dem UKW-Sendestart prekär ist, anders als die Situation der Freien Radios in Österreich, die seit 20 Jahren finanziell deutlich besser ausgestattet worden sind, ähnlich wie andere Freie Radios in anderen deutschen Bundesländern. In Schleswig-Holstein und Hamburg darf die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) nach der »Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter« für die Freien Radios in Flensburg und Neumünster einzig die Sende- und die Leitungskosten übernehmen. Das sind neben den Kosten für die UKW-Verbreitung auch die Gebühren an die Urheber- und Leistungsschutzvertreter GEMA und GVL. Daneben wird den Freien Radios in Schleswig-Holstein keinerlei weitere regelmäßige finanzielle Förderung gewährt, abgesehen von der Möglichkeit, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik bei der MA HSH zu beantragen.


Aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein, dem Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Schleswig-Holstein und der Freien Demokratischen Partei Landesverband Schleswig-Holstein: »Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern. Diesen Bereich des Lokalradios werden wir entsprechend evaluieren.« Leider ist es unseres Wissens nach bislang nicht zu dieser angekündigten Evaluation der Situation der Freien Radios in Schleswig-Holstein gekommen. Ein eigenes Experten-Gutachten zu den »Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der lokalen nichtkommerziellen, schleswig-holsteinischen Radioveranstalter in Neumünster und Flensburg« konnte leider mangels einer realistischen Finanzierungsmöglichkeit nicht selbst von den Freien Radios in Neumünster und Flensburg beauftragt werden.


Zur dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der mit einer hohen Anschubfinanzierung seitens der (sich in Abwicklung befindenden) Medienstiftung Schleswig-Holstein sowie der MA HSH ausgestatteten Freien Radios wird ausdrücklich auf unsere Stellungnahme vom 23. September 2020 zum Entwurf des achten Medienänderungsstaatsvertrags (8. MÄStV HSH) verwiesen: »Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen«


Die darin getroffenen Feststellungen und Erwartungen gelten fort und werden hoffentlich aufgenommen bei den beginnenden Verhandlungen bezüglich eines neunten Medienänderungsstaatsvertrages Hamburg / Schleswig-Holstein (9. MÄStVHSH). Darüber hinaus plädieren wir für die Aufhebung der örtlichen Beschränkungen im Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein, um künftig mehr Standorte nichtkommerzieller Lokalradios zu ermöglichen.


Als überfälligen Zwischenschritt wird von uns in Schleswig-Holstein dringend die Förderung NICHT-redaktioneller Aufwendungen für die Geschäftsführung, für die Sende-Koordination und Sende-Technik mit vorerst möglichst je einer halben Stelle empfohlen. Sende-Koordination und -Technik erfordern im Rund-um-die-Uhr-Betrieb kontinuierliche und spezialisierte Arbeitsleistungen, welche in keinem anderen Medienbetrieb dem redaktionellen Mitarbeiter und schon gar nicht dem freiwilligen Ehrenamt überlassen werden. Ohne diese Arbeitsleistungen bleibt die installierte Radiotechnik tote Technik und mögen auch noch so viele Sendungen von Radiomachenden produziert sein und auf Halde liegen. Diese regelmäßig täglich erforderliche Arbeit, in Fällen technischer Ausfälle auch stets zeitkritisch zu erledigen kann nicht dauerhaft von Ehrenamtler*innen in ihrer Freizeit und oft neben ihrer Berufstätigkeit sichergestellt werden. Kein*e Presse-Journalist*in muss nach ihrer*seiner Arbeit auch noch in der Rotation laufende und außergewöhnliche Arbeiten erledigen. Und nicht zuletzt: kein*e Nutzer*in des Offenen Kanals muss sich um die Aufrechterhaltung, die Koordination oder die Geschäftsführung des Offenen Kanals kümmern. Das übernehmen angestellte Kräfte.


Auf die Praxis Freier Radios in vielen Bundesländern, die Koordinationskosten essentieller Tätigkeiten des Sendebetriebs (wie z. B. Programmkoordination, Technik und Geschäftsführung) in ihrer Basisfinanzierung zu berücksichtigen, weisen wir seit Jahren hin. Die MA HSH hat 2013 in ihrem Gutachten »Perspektiven für lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein« die finanziellen Aufwendungen des lokalen Hörfunks skizziert, der sich auch auf die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein übertragen lässt.


Um die Freien Radios aus der seit Ende 2019 anschließend durch die Corona-Pandemie durchaus verlängerte Aufbauphase erfolgreich in die zweite Phase eines regelmäßigen Dauerbetriebs mit wachsendem Anteil eigener Produktionen, mehr Hörer*innen und zunehmend arbeitsteilig arbeitender Redaktionen zu entwickeln, bedarf es einer belastbaren institutionellen Förderung. Ohne sie werden die Freien Radios ihre selbst gesetzten Entwicklungsziele – auch im Interesse ihres »Public Values« – nicht erreichen können. Eine stabile Fortentwicklung wird ohne diese Förderung von Sende-Koordination und technischer Instandhaltung nicht möglich sein.


Gleiches gilt für die Finanzierung der Studioräumlichkeiten, welche aktuell noch durch jährlich neue Beschlüsse der kommunalen Gremien in Flensburg und Neumünster gesichert werden. Nämlich aufgrund der bislang eingeschränkten Fördermöglichkeiten durch die MA HSH, die künftig deutlich erweitert werden sollten, um auch in den nichtkommerziellen Lokalradios feste eigene Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz, die anfallenden Kosten etwa der Online-Verbreitung per Internet-Livestream, die Vorhaltung von Mediatheken, anfallende Versicherungen, die schon erwähnten Kosten für Koordination und Verwaltung, die Anmietung der Räume oder die Öffentlichkeitsarbeit mit jährlich festen Beträgen institutionell finanzieren zu können.


Daneben ist natürlich weiterhin anzustreben, das künftige Aufwendungen abseits des Sendebetriebs der Freien Radios mehr und mehr auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge bei den Trägervereinen zu erwirtschaften sind. Bürgerschaftliches Interesse und Engagement zeigt sich auch schon in der Existenz eines eigenen Fördervereins (Neumünster; Flensburg geplant) der die aktiven Radiomacher*innen unterstützen will und das Radio bekannter machen. Das kann allerdings nur dann finanziell erfolgreich sein, wenn der Sendebetrieb stabil und ohne persönliche Fluktuation von Ehrenamtler*innen aufrechterhalten werden kann.

Angriff gegen kritische Berichterstattung in Flensburg

Angriff gegen kritische Berichterstattung – Flensburger Ratsfraktion will gesamte kommunale Basisförderung für das Flensburger Freie Radio Fratz einstellen. Statement vom FRN 100,8 aus Neumünster dazu:


Weil der Flensburger FDP-Ratsfraktion die kritische Berichterstattung unseres Flensburger Schwestern-Radios über die Auseinandersetzung um die Besetzung, Räumung und Rodung des Flensburger Bahnhofswaldes nicht passte, verlangt sie nun von der Stadt die Streichung der gesamten kommunalen Förderung des Freien Radios Fratz. Dessen städtische Förderung umfasst in Flensburg unter anderem auch die Übernahme der Mietkosten für die Radioräume, die sonst nicht erwirtschaftet werden können.


Einem nichtkommerziellen Sender, dem eigene Einnahmen durch Werbung verboten sind, wird damit unverblümt das Einstellen des Sendebetriebs nahegelegt. In Neumünster waren uns solche Forderungen bisher nur von der NPD bekannt. Auch in Neumünster werden durch Beschluss der Ratsversammlung die Raumkosten des Freien Radio Neumünster aus dem städtischen Haushalt übernommen.


Wir sind deshalb entsetzt über das Vorgehen der FDP in Flensburg. Und wir sind enttäuscht über das bisherige Ausbleiben tragbarer Lösungen für eine unabhängige Finanzierung seitens des Landes, trotz vieler Versprechen. Seit Beginn fordern wir als Freie Radios in Schleswig-Holstein, was in anderen Bundesländern selbstverständlich ist. Doch die Kieler Jamaika-Koalition verhindert seit Jahren eine Anpassung der Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein.


Weder eine Änderung des Mediengesetzes, das der Medienanstalt MA HSH eine NKL-Förderung über die UKW-Sendekosten hinaus erlauben würde, noch eine (Übergangs-)lösung aus Haushaltsmitteln der Staatskanzlei des Landes, wie ihn SSW und SPD jüngst im Landtag ins Gespräch gebracht haben, wurden bisher umgesetzt.


Die Kommunen mussten schon vor vielen Jahren notgedrungen einspringen, sonst hätten wir in Neumünster und Flensburg schon aufgeben müssen. Das alles führt nun ein gutes Jahr nach dem UKW-Sendestart erneut zu einem existenzbedrohendem Dilemma, wie es sich in Flensburg nun abzuzeichnen scheint.


Der FDP-Antrag ist nicht nur ein Angriff gegen kritische Berichterstattung und auf die Pressefreiheit, sondern eine konkrete Drohung gegen zivilgesellschaftliches Engagement. Die Freien Radios sorgen für die dringend nötige Verbesserung der Vielfalt lokaler Medien in Schleswig-Holstein und sind ein wichtiges ehrenamtliches Projekt für Demokratie, gesellschaftlichen und interkulturellen Zusammenhalt und die Vermittlung von Medienkompetenz. Wir ermöglichen einen Zugang zum Rundfunk, den es sonst nicht gibt. Und unsere Glaubwürdigkeit besteht darin, kritisch und unabhängig über Akteure aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu berichten. Radio Fratz hat ganz im Sinne der Ziele Freier Radios emanzipatorisch gehandelt und Stimmen Gehör verschafft, die sonst nicht oder nur marginalisiert zu hören wären.


Wir erklären uns solidarisch mit Radio Fratz und fordern vom Finanzausschuss und Ausschuss für Kultur und Tourismus Flensburg die Ablehnung des FDP-Antrages und von der Landespolitik endlich die medienrechtliche Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios, wie sie Tide und der OK SH bereits erhalten haben. Dazu gehört eine rechtlich abgesicherte, auskömmliche Finanzierung, die der MA HSH eine Förderung des realen Bedarfs der Freien Radios ermöglicht.


Vorstand
FRN 100,8 – Freies Radio Neumünster
Rückfragen dazu an info@freiesradio-nms.de / Tel. 04321 / 33 404 25


Weitere Informationen zum Thema:


– FDP Forderung: https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaQ4cJvbwm3gQ3Pr2vw2b1daxkI242LPyoKT32-VKOaj/Beschlussvorlage_FDP_FA-15-2021.pdf
– Fratz Stellungnahme: https://www.radio-fratz.de/stellungnahme-zum-antrag-der-fdp-flensburg/
– weitere Stellungnahmen: https://akopol.wordpress.com/2021/02/28/fdp-will-freies-radio-fratz-mundtot-machen/
– Forderungen zur NKL-Finanzierung: https://freiesradio-nms.de/stellungnahme-bedarfsgerechte-foerderung-anerkennung-freier-radios-in-sh/


Update 6.3.2021
– Nun fordert auch die CDU FL eine Einstellung der gesamten städtischen Förderung. Sie verlangt sogar die Änderung der Radiostatuten, auf dessen Basis die MA HSH das Radio lizenziert hatte. Staatliche Unabhängigkeit (keine Polizei sendet etc.) sei „Diskriminierung“: https://www.cdu-flensburg.de/artikel/radio-fratz-kein-oeffentliches-geld-fuer-diskriminierende-vereine


Update 29.3.2021
– Der FDP Antrag wurde abgelehnt, die CDU zog ihren Antrag selbst zurück. Das Freie Radio Fratz hat abschließend eine Mitteilung veröffentlicht: https://www.radio-fratz.de/pressemitteilung-der-sitzung-des-kulturausschusses-am-27-05/

Freies Radio geht an den Start

Ein Meilenstein in der Geschichte der Initiative für ein Freies Radio in Flensburg:

Nach 3 langen Jahren intensiver Arbeit ist uns endlich sowohl die beantragte Frequenz, wie auch die dazugehörige Anschubfinanzierung zugesagt worden! Wir freuen uns, dass die Landesmedienanstalt HH/SH und die Landesmedienstiftung schlussendlich den Weg für ein weiteres Freies Radio in Schleswig-Holstein frei gemacht haben.

Neben dem Freien Radio in Neumünster, welches bereits Ende 2016 die Zulassung erhalten hat, kann nun ein weiteres nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) in Schleswig-Holstein aufgebaut werden und voraussichtlich ab März 2018 senden.
Durch das langwierige Zulassungsverfahren, in dem die unzureichende Finanzierung des Projekts seitens des Landes Schleswig-Holstein zum Problem wurde, ist es nach 3 Jahren seit der Ausschreibung und Bewerbung auf die Frequenz endlich möglich den Sendestart durch eine Anschubfinanzierung seitens der Medienstiftung Hamburg/Schleswig-Holstein zu konkretisieren.
Das Freie Radio Flensburg versteht sich als Alternative und selbstverwaltete Ergänzung zu bestehenden öffentlich-rechtlichen und privat-kommerziellen Angeboten. Im zukünftigen Sendeprogramms des Radios sollen sich Musik und Inhalte wiederfinden die sich außerhalb des Mainstreams bewegen. Es sollen vor allem lokale, aber auch überregionale und globale Themen und Debatten Platz finden.
Wir sind ein journalistisches, aber auch ein gesellschaftliches, politisches und soziales Projekt. Freies Radio darf und soll tendenziös sein und wendet sich aktiv gegen rassistische Tendenzen oder andere diskriminierende Strukturen unserer Gesellschaft. Wir wollen allen interessierten Flensburgern eine Plattform bieten, um aufzuzeigen wie vielfältig diese Stadt ist.”, fasst Felix Ruttkowski vom Radioverein die Ziele zusammen.
Der Verein ist jetzt auf der Suche nach Räumlichkeiten von in etwa 120 m² in denen der Radiobetrieb realisiert werden kann. Weitere Schritte werden die Erstellung des Programms, die Einrichtung und die Einweisung in der Studiotechnik sein. Dafür werden in den nächsten Monaten Radiointeressierte und Förderer, die das Freie Radio Flensburg gemeinsam entstehen werden lassen, gesucht.
Nähere Infos und Kontaktmöglichkeiten findet ihr unter flensburg.freie-radios-sh.org und auf Facebook unter fb/freies-radio-flensburg, oder schreibt uns einfach unter flensburg@freie-radios-sh.org. Wir freuen uns auf euch!

Freie Radios zur geplanten Neuregelung der Rundfunkfinanzierung

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Stellungnahme der Freien Radio Initiativen in Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Hamburg und Schleswig­-Holstein (6. MÄStV HSH), veröffentlicht am 25. April 2016


Die Landesregierung Schleswig-­Holstein und der Hamburger Senat planen eine Änderung des Medienstaatsvertrags für die Neuregelung der Finanzierung der Medienanstalt Hamburg Schleswig­-Holstein MA HSH, die 2017 in Kraft treten soll. Damit verbunden und darin enthalten soll auch die Zuständigkeit der Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks (NKL) in beiden Bundesländern konkretisiert und bestimmt werden.





Betroffen sind davon insbesondere das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg, das Hamburger Lokalradio HLR sowie die bislang noch auf eine Zulassung wartenden Freien Radios in Flensburg, Neumünster und Rendsburg. Diese drei Stationen konnten erst mit der Einführung des Lokalfunks mit der letzten Änderung des Medienstaatstvertrags (5. MÄStV HSH) ab dem Jahr 2015 einen Zulassungsantrag bei der Medienanstalt HSH stellen, der aufgrund beschränkter Finanzierungsmöglichkeiten seit Juni 2015 ruht. Die bislang zuständige Medienstiftung HSH hatte einer Übernahme eines geringeren Teils der anfallenden Kosten (ca. 30 %) für Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten für die Standorte Flensburg und Neumünster zugestimmt. Die nichtkommerziellen Radios in Hamburg erhielten auf Anträge hin finanzielle Förderungen der Medienstiftung.


Konkret zum vorliegenden Entwurf des 6. MÄStV HSH (Stand: 22.2.2016) nehmen wir, die Freie Radio Initiative Schleswig-­Holstein FRISH, wie folgt Stellung:


  • Wir begrüßen die Absicht, die Förderung von nichtkommerziellem lokalen Rundfunk (NKL) in Hamburg und Schleswig-­Holstein der Medienanstalt HSH zu übertragen. Diese Änderung hatten wir bereits bei der Anhörung zum 5. MÄStV HSH angeregt. Grundsätzlich können wir in Gänze auf die Stellungnahmen der FRISH und des FSK aus dem Juni 2014 verweisen.

  • Der jetzt für den gesamten Sektor NKL in beiden Ländern veranschlagte Rahmen der Modellrechnung in Höhe von 279.000 € liegt unter dem zu erwartenden Förderbedarf. Mit dem 5. MÄStV HSH wurden drei neue nichtkommerzielle Standorte in Schleswig-­Holstein und deren Sendegebiete ausgewiesen. Die neuen NKL-­Stationen in Schleswig­-Holstein sind zunächst auf eine nahezu 100 %ige Förderung angewiesen. Der vorgesehene Finanzrahmen des Entwurfs zum 6. MÄStV HSH bildet diese nicht vollständig ab. Wir erwarten eine angemessene und nachhaltige Grundförderung durch die Übernahme der Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten. Damit werden Zuweisung und Zulassung der ersten nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, der laufende Betrieb, die Wahrnehmung der eigentlichen Aufgaben als öffentliche und unabhängige Rundfunkmedien und Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz ermöglicht.

  • Diesem Finanzrahmen stehen geplante Zuschüsse in Höhe von 2.064.000 € für den OKSH und 895.000 € für TIDE gegenüber. Das ist eine eklatante Differenz zu der vorgesehenen NKL Förderung und wäre als solche erklärungsbedürftig.

  • Es wurde erneut versäumt im Entwurf des 6. MÄStV HSH die nichtkommerziellen Lokalradios dem Abschnitt der Bürgermedien zuzuordnen. Entsprechend der Stellungnahmen der FRISH und dem FSK im Rahmen der Anhörungen zum 5. MÄStV HSH schlagen wir vor, im Abschnitt Bürgermedien die NKL mit einem eigenen § festzustellen.

  • Zitat FSK Stellungnahme zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Wir schlagen vor, im Medienstaatsvertrag im Abschnitt Bürgerfunk die bisherigen §§’n 33 und 34 zu einem Paragraphen zusammen zu fassen und einen neuen § 34 zu entwerfen mit dem Titel Nichtkommerzielles Lokalradio. Dieser enthält eine Definition gemäß der oben genannten Abgrenzungen und gilt grundsätzlich ohne örtliche und regionale Beschränkung für beide Bundesländer. In § 36 (2) des Medienstaatsvertrag muß es dann heißen, daß neben Hamburger Bürger-­ und Ausbildungskanal und Offenem Kanal Schleswig­-Holstein auch gleichrangig NKL genannt sind.“


    Zitat Stellungnahme der FRISH zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Der wichtigste Punkt, den der Entwurf nicht enthält, ist die Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien. Im Mediengesetz sollte im Abschnitt Bürgermedien auch NKL für Schleswig-­Holstein und für Hamburg geregelt werden. Der Vorschlag aus Neumünster, zwei bestehende Paragraphen zusammenzufassen und einen neuen Paragraphen 34 ausschließlich für NKL einzufügen, bitten wir zu überprüfen.“


  • Damit aus der Förderungsbestimmung in § 55 (2) des Entwurfs nicht unversehens eine Kann Bestimmung erwächst, sollte mindestens bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie (§ 39 2/2 No 14 des Entwurfs) eine qualifizierte gemeinsame Mitbestimmung der FRISH, des FSK und des HLR hergestellt und geregelt sein.

  • Für das weitere Verfahren fordern wir eine Einbeziehung und eine Möglichkeit der Stellungnahme durch Einladungen zu den künftigen Anhörungen. Für diese schriftliche Anhörung zum 6. MÄStV HSH wurden die lizenzierten und auch die im Zulassungsverfahren befindlichen nichtkommerziellen Radios nicht eingeladen, obwohl die Auswirkungen sie unmittelbar betreffen.

  • Für Rückfragen zur Stellungnahme melden Sie sich bitte per Mail unter info@freie-­radios-­sh.org


    Mit freundlichen Grüßen,


    Daniel Wagenknecht und Lars Rathje­-Juhl


    im Namen der Freien Radio Initiative Schleswig­Holstein e.V. (FRISH) mit seinen Mitgliedern


    Freies Radio Lübeck e.V.
    Freie RadioCooperative Husum e.V.
    Freies Radio Neumünster e. V.
    Freies Radio-Initiative Flensburg e. V.
    Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.
    Freie Radio Initiative Kiel e. V.
    Radioinitiative Pinneberg


    Weitere Informationen:

    [1] Stellungnahme zur Aussetzung der Zulassungs- und Zuweisungsverfahren im Juni 2015:http://www.freie-radios-sh.org/vorerst-keine-lizenzen-fuer-freie-radios-in-schleswig-holstein/
    [2] Stellungnahmen zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrag HSH vom Juni 2014:

    FL: Sendung vom 11.03.2016

    Die Sendung vom März 2016 könnt ihr hier nachhören. Auch diesmal war die Sendung am Abend als ‚Trockenradio‘ in der Flensburger Kollektivkneipe Die Ganze Bäckerei zu hören. Wir wollen das weiterhin beibehalten, unsere nächste Sendung könnt ihr daher nicht nur am 9. April um 14 Uhr im FSK hören, sondern auch um 20 Uhr in der Ganzen Bäckerei!

    Inhalt der Sendung:

    – Wie geht’s weiter nach der Räumung der Luftschlossfabrik?

    – Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte in Flensburg und Schleswig

    – Flyer „Sexismus ist nicht Eingewandert“

    – Aktuelle Situation der Freien Radios in Schleswig-Holstein

    – Veranstaltungshinweise

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    FL: Sendung vom 12.02.2016

    Die Sendung vom Februar 2016 könnt ihr hier nachhören. Das war übrigends die erste unserer Sendungen, die am Abend als ‚Trockenradio‘ in der Flensburger Kollektivkneipe Die Ganze Bäckerei zu hören war. Wir wollen das weiterhin beibehalten, unsere nächste Sendung könnt ihr daher nicht nur am 11. März um 14 Uhr im FSK hören, sondern auch um 20 Uhr in der Ganzen Bäckerei!

    Inhalt der Sendung:

    – Die Räumung der Luftschlossfabrik

    – Vortrag der Gruppe Refugees Welcome Information

    – Veranstaltungshinweise

    Die Datei ist wie immer aus rechtlichen Gründen leider ohne Musik.

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    FL: Die Luftschlossfabrik ist geräumt worden

    Die Luftschlossfabrik in Flensburg ist geräumt worden. Die Freie Radio Initiative Flensburg hat die letzten Tage zusammengefasst:

     

    „Luftschlossfabrik bleibt“ Demo am Montag den 01. Februar 2016

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    Der Hauptausschuss der Flensburger Ratsversammlung billigt die Räumung (Dienstag, 02. Februar 2016)

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    Die Räumung der Luftschlossfabrik am Mittwoch den 03. Februar 2016

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    FL: Demobericht – „Luftschlossfabrik bleibt“ – am 01. Februar 2016

    Die Luftschlossfabrik in Flensburg ist akut Räumungsbedroht. Die Freie Radio Initiative Flensburg hat die gestrige Demo begleitet.

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    FL: Sendung vom 11.12.2015

    Hier ist die Sendung vom Dezember mit dem Themenschwerpunkt zur Selbstorganisierung in Kurdistan und der kurdischen Frauenguerrilla.

    Themen:

    – Überblick über die Geschichte der kurdischen Bewegung

    – Ausschnitte aus der Magisterarbeit von Anja Flach : Frauen in der kurdischen Guerilla. Motivation, Identität und Geschlechterverhältnis in der Frauenarmee der PKK

    – Ausschnitt aus einem Vortrag von Anja Flach

    – Flensburg, eine weltoffene Stadt?

    – Das netzwerk antirassistische arbeit kiel dokumentiert Berichte von Geflüchteten über den Umgang der dänischen Behörden mit ihnen

    – Veranstaltungstipps



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