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Gutachten & Podium: “Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der schleswig-holsteinischen NKL in Neumünster und Flensburg”

Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 und das Flensburger Freie Radio Fratz legen ein wissenschaftliches Gutachten vor, das endlich eine dauerhafte und staatsferne Förderstruktur für nichtkommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein nahelegt und den Gesetzgebern sogar die mögliche Höhe dieser auskömmlichen Finanzierung vorrechnet, um den Bestand der Freien Radios in Schleswig-Holstein dauerhaft gewährleisten zu können. Beide senden seit Ende 2019 auf UKW ein nichtkommerzielles Radioprogramm, das ehrenamtlich und selbstorganisiert produziert wird. Freie Radios sind zugangsoffene, nichtkommerzielle Lokalradios (NKL), sind Community- oder Bürgermedien und dürfen kein Geld verdienen.


Eine auskömmliche finanzielle Förderung der NKLs, die wir seit 2013 in etlichen Stellungnahmen anmahnen, ist bislang weiterhin gesetzlich ausgeschlossen. Für das Gutachten mit dem Titel „Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der schleswig-holsteinischen, nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Neumünster und Flensburg“ konnten wir die Wissenschaftler*innen Dr. Paula Nitschke und Professor Dr. Jeffrey Wimmer vom Institut für Medien, Wissen und Kommunikation an der Universität Augsburg gewinnen.
Am Montag, 25. April 2022 wurde das Gutachten auf einer Veranstaltung in der Pumpe in Kiel vorgestellt. Professor Wimmer und Frau Dr. Nitschke reisten aus Augsburg an und präsentierten ihr Gutachten einem Podium, zu dem die medienpolitischen Sprecher der demokratischen Parteien im Kieler Landtag eingeladen wurden.


Die Veranstaltung wurde vom Offenen Kanal Kiel live ausgestrahlt – vielen Dank noch einmal an dieser Stelle. Die Aufzeichnung kann nun in der Mediathek des Offenen Kanal Kiel jederzeit angeschaut werden und hier haben wir die knapp zweistündige Aufzeichnung auch direkt eingebunden:





Auf dieser Veranstaltung nahmen neben den beiden Wissenschaftlern auch die Landespolitiker Stefan Weber (SPD), Lars Harms (SSW) und Lasse Petersdotter (Bündnis 90/Die Grünen) teil. Tim Brockmann (CDU) musste wg. Corona kurzfristig absagen, die FDP konnte aus Termingründen keinen Teilnehmer benennen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Michael Nicolai von AMARC Europe – Association mondiale des radiodiffuseurs communautaires; World Association of Community Radio Broadcasters.


Das PDF des Gutachtens könnt ihr hier nachlesen.

Stellungnahme zum „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“

Im Mai 2021 hat die Landesregierung ihren „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Wir wurden daraufhin vom Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingeladen, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Im August 2021 beschloss der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, eine weitere Anhörung zum Bericht der Landesregierung zur Medienlandschaft im Land durchzuführen. Auch zu dieser Anhörung, die im Januar 2022 stattfinden soll, werden wir eingeladen.


Foto: FRN in Aktion (Quelle: Freies Radio Neumünster)




Wir dokumentieren an dieser Stelle unsere Stellungnahme, die wir im Spätsommer 2021 als Freies Radio Neumünster und Freies Radio Fratz in Flensburg gemeinsam abgegeben haben:




Herzlichen Dank für die Einladung zur Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein. Dieser Bericht benennt die ökonomischen Entwicklungen, die auch hier zu einem hohen Konzentrationsgrad der Medienlandschaft führten, in der immer weniger selbstständig arbeitende Redaktionen tätig sind. Zu konstatieren ist, freundlich formuliert, eine Verengung des Informations- und Meinungsspektrums, bei überregionalen Themen und erst recht bei der lokalen Berichterstattung.


Das »Zwischenfazit Presse« (»Ein Markt, zwei Akteure«) im Bericht zur Medienlandschaft macht deutlich, was Lasse Petersdotter laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung am 24. März 2021 so treffend zusammen fasste: »In der lokalen Berichterstattung hat man zu essen, was auf den Tisch kommt.« Fast flächendeckend gibt es, wenn überhaupt, nur eine Lokalzeitung vor Ort, die in einem der beiden Zeitungsverlage erscheint, die sich die Presselandschaft in Schleswig-Holstein aufgeteilt haben. Und in dessen Blättern kommen die überregionalen Berichte, der so genannte Mantel der Lokalzeitung, aus einer der beiden Zentralredaktionen in Osnabrück und Hannover, wo die Verlagshäuser, die Neue Osnabrücker Zeitung und die Verlagsgruppe Madsack ihren Sitz haben. Beide Häuser sind sogar große Mitgesellschafter der Firma Regiocast, die drei der vier landesweit zu empfangenen Privatradios betreibt.


Neben der Presselandschaft steht im echten Norden also auch das duale Rundfunksystem mit dem öffentlich-rechtlichen Norddeutschen Rundfunk NDR und faktisch nur einem einzigen regionalen Privatveranstalter nicht wirklich für Medien-, Meinungs- und Informationsvielfalt im Lande. Dass es aber diese Vielfalt wäre, die zu den Grundpfeilern unserer Demokratie zu zählen ist, das war laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung die Auffassung aller Redner der Regierungskoalition und der demokratischen Opposition im Landtag, die sich zur Situation der Medienlandschaft im Lande zu Wort meldeten.


Zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein wird im Bericht der Landesregierung die Studie des Instituts für Europäisches Medienrecht »zum drohenden Verlust lokaler und regionaler journalistischer Vielfalt« zitiert, in der eine stärkere gesellschaftliche Förderung lokaler Medien als einzigen Weg aus einer in Schleswig-Holstein definitiv vorzufindenden Informationsmisere empfohlen wird.


Wenn sich diese Informationsmisere nun aber aktuell weder privatwirtschaftlich noch öffentlich-rechtlich behoben werden kann oder soll, weil hier für die einen kein Geld zu verdienen ist, oder  weil der andere, dem öffentlich-rechtlichen NDR, eine flächendeckende lokale Berichterstattung schlicht und einfach untersagt ist (§ 30 Abs. 5 Nr. 3 Medienstaatsvertrag (MstV)), dann ist es höchste Zeit, das Augenmerk auf die so genannte »dritte Säule« des Rundfunksystems zu richten: auf die nichtkommerziellen Lokalradios (NKL), die als Community- oder Bürgermedien vor Ort vorwiegend ehrenamtlich und zugangsoffen betrieben werden. Im Bundesverband Freier Radios sind bundesweit derzeit 34 Freie Radios organisiert, auch die zwei Freien Radios in Schleswig-Holstein.


Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 und das Flensburger Freie Radio Fratz senden beide seit Ende 2019 auf UKW ein nichtkommerzielles Programm, das ehrenamtlich und selbstorganisiert produziert wird. In Neumünster produzieren zum Beispiel auch die Anonymen Alkoholiker eine eigene Sendung, ebenso die Flüchtlingsberatung der Diakonie Altholstein, und die sogar mehrsprachig.


Freie Radios sind als nichtkommerzielle Lokalradios nicht mit den kommerziellen Lokalradios in Lübeck oder auf Sylt zu vergleichen, die mit Werbung und Sponsoring Geld verdienen wollen und müssen. Freie Radios sind Bürgermedien, die kein Geld verdienen dürfen, ähnlich wie der Offene Kanal Schleswig-Holstein, der aber bekanntlich weder in Neumünster noch in Flensburg Radiostudios unterhält.


Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung des Berichts zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein laut Vorbemerkung ihres Berichts, Zitat: »auf eine wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung verzichtet«, was uns hier den Blick auf eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit richten lässt. Auf eine recht neue österreichische Untersuchung vom Januar 2020, eine Studie zum Wert nichtkommerziellen Rundfunks. Sie kommt zu dem zentralen Ergebnis, dass der »nichtkommerzielle Rundfunk … einen präzise beschreibbaren und damit erwartbaren Mehrwert für die Gesellschaft schafft und vice versa die Institution selbst legitimiert.« Und nicht zuletzt: »Den demokratiepolitischen und medienpädagogischen Wert partizipatorischer Medien belegen bereits zahlreiche andere Publikationen


Die Autoren der österreichischen Studie kommen deshalb auch zur Auffassung, dass die staatliche Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks auszuweiten ist: »Im Rahmen einer Sockelfinanzierung für Betriebskosten sollte vorerst bei jedem Sender eine adäquate Personalstruktur mit angemessener Entlohnung gesichert werden.« Vorgeschlagen werden Stellen für die Geschäftsführung, technische und programmliche Administration, redaktionelle und medienpädagogische Betreuung von ehrenamtlichen Produzent*innen und Medienkompetenzvermittlung.


Und hier kann einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass die finanzielle Situation der jungen Freien Radios in Schleswig-Holstein auch im zweiten Jahr nach dem UKW-Sendestart prekär ist, anders als die Situation der Freien Radios in Österreich, die seit 20 Jahren finanziell deutlich besser ausgestattet worden sind, ähnlich wie andere Freie Radios in anderen deutschen Bundesländern. In Schleswig-Holstein und Hamburg darf die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) nach der »Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter« für die Freien Radios in Flensburg und Neumünster einzig die Sende- und die Leitungskosten übernehmen. Das sind neben den Kosten für die UKW-Verbreitung auch die Gebühren an die Urheber- und Leistungsschutzvertreter GEMA und GVL. Daneben wird den Freien Radios in Schleswig-Holstein keinerlei weitere regelmäßige finanzielle Förderung gewährt, abgesehen von der Möglichkeit, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik bei der MA HSH zu beantragen.


Aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein, dem Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Schleswig-Holstein und der Freien Demokratischen Partei Landesverband Schleswig-Holstein: »Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern. Diesen Bereich des Lokalradios werden wir entsprechend evaluieren.« Leider ist es unseres Wissens nach bislang nicht zu dieser angekündigten Evaluation der Situation der Freien Radios in Schleswig-Holstein gekommen. Ein eigenes Experten-Gutachten zu den »Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der lokalen nichtkommerziellen, schleswig-holsteinischen Radioveranstalter in Neumünster und Flensburg« konnte leider mangels einer realistischen Finanzierungsmöglichkeit nicht selbst von den Freien Radios in Neumünster und Flensburg beauftragt werden.


Zur dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der mit einer hohen Anschubfinanzierung seitens der (sich in Abwicklung befindenden) Medienstiftung Schleswig-Holstein sowie der MA HSH ausgestatteten Freien Radios wird ausdrücklich auf unsere Stellungnahme vom 23. September 2020 zum Entwurf des achten Medienänderungsstaatsvertrags (8. MÄStV HSH) verwiesen: »Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen«


Die darin getroffenen Feststellungen und Erwartungen gelten fort und werden hoffentlich aufgenommen bei den beginnenden Verhandlungen bezüglich eines neunten Medienänderungsstaatsvertrages Hamburg / Schleswig-Holstein (9. MÄStVHSH). Darüber hinaus plädieren wir für die Aufhebung der örtlichen Beschränkungen im Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein, um künftig mehr Standorte nichtkommerzieller Lokalradios zu ermöglichen.


Als überfälligen Zwischenschritt wird von uns in Schleswig-Holstein dringend die Förderung NICHT-redaktioneller Aufwendungen für die Geschäftsführung, für die Sende-Koordination und Sende-Technik mit vorerst möglichst je einer halben Stelle empfohlen. Sende-Koordination und -Technik erfordern im Rund-um-die-Uhr-Betrieb kontinuierliche und spezialisierte Arbeitsleistungen, welche in keinem anderen Medienbetrieb dem redaktionellen Mitarbeiter und schon gar nicht dem freiwilligen Ehrenamt überlassen werden. Ohne diese Arbeitsleistungen bleibt die installierte Radiotechnik tote Technik und mögen auch noch so viele Sendungen von Radiomachenden produziert sein und auf Halde liegen. Diese regelmäßig täglich erforderliche Arbeit, in Fällen technischer Ausfälle auch stets zeitkritisch zu erledigen kann nicht dauerhaft von Ehrenamtler*innen in ihrer Freizeit und oft neben ihrer Berufstätigkeit sichergestellt werden. Kein*e Presse-Journalist*in muss nach ihrer*seiner Arbeit auch noch in der Rotation laufende und außergewöhnliche Arbeiten erledigen. Und nicht zuletzt: kein*e Nutzer*in des Offenen Kanals muss sich um die Aufrechterhaltung, die Koordination oder die Geschäftsführung des Offenen Kanals kümmern. Das übernehmen angestellte Kräfte.


Auf die Praxis Freier Radios in vielen Bundesländern, die Koordinationskosten essentieller Tätigkeiten des Sendebetriebs (wie z. B. Programmkoordination, Technik und Geschäftsführung) in ihrer Basisfinanzierung zu berücksichtigen, weisen wir seit Jahren hin. Die MA HSH hat 2013 in ihrem Gutachten »Perspektiven für lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein« die finanziellen Aufwendungen des lokalen Hörfunks skizziert, der sich auch auf die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein übertragen lässt.


Um die Freien Radios aus der seit Ende 2019 anschließend durch die Corona-Pandemie durchaus verlängerte Aufbauphase erfolgreich in die zweite Phase eines regelmäßigen Dauerbetriebs mit wachsendem Anteil eigener Produktionen, mehr Hörer*innen und zunehmend arbeitsteilig arbeitender Redaktionen zu entwickeln, bedarf es einer belastbaren institutionellen Förderung. Ohne sie werden die Freien Radios ihre selbst gesetzten Entwicklungsziele – auch im Interesse ihres »Public Values« – nicht erreichen können. Eine stabile Fortentwicklung wird ohne diese Förderung von Sende-Koordination und technischer Instandhaltung nicht möglich sein.


Gleiches gilt für die Finanzierung der Studioräumlichkeiten, welche aktuell noch durch jährlich neue Beschlüsse der kommunalen Gremien in Flensburg und Neumünster gesichert werden. Nämlich aufgrund der bislang eingeschränkten Fördermöglichkeiten durch die MA HSH, die künftig deutlich erweitert werden sollten, um auch in den nichtkommerziellen Lokalradios feste eigene Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz, die anfallenden Kosten etwa der Online-Verbreitung per Internet-Livestream, die Vorhaltung von Mediatheken, anfallende Versicherungen, die schon erwähnten Kosten für Koordination und Verwaltung, die Anmietung der Räume oder die Öffentlichkeitsarbeit mit jährlich festen Beträgen institutionell finanzieren zu können.


Daneben ist natürlich weiterhin anzustreben, das künftige Aufwendungen abseits des Sendebetriebs der Freien Radios mehr und mehr auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge bei den Trägervereinen zu erwirtschaften sind. Bürgerschaftliches Interesse und Engagement zeigt sich auch schon in der Existenz eines eigenen Fördervereins (Neumünster; Flensburg geplant) der die aktiven Radiomacher*innen unterstützen will und das Radio bekannter machen. Das kann allerdings nur dann finanziell erfolgreich sein, wenn der Sendebetrieb stabil und ohne persönliche Fluktuation von Ehrenamtler*innen aufrechterhalten werden kann.

Angriff gegen kritische Berichterstattung in Flensburg

Angriff gegen kritische Berichterstattung – Flensburger Ratsfraktion will gesamte kommunale Basisförderung für das Flensburger Freie Radio Fratz einstellen. Statement vom FRN 100,8 aus Neumünster dazu:


Weil der Flensburger FDP-Ratsfraktion die kritische Berichterstattung unseres Flensburger Schwestern-Radios über die Auseinandersetzung um die Besetzung, Räumung und Rodung des Flensburger Bahnhofswaldes nicht passte, verlangt sie nun von der Stadt die Streichung der gesamten kommunalen Förderung des Freien Radios Fratz. Dessen städtische Förderung umfasst in Flensburg unter anderem auch die Übernahme der Mietkosten für die Radioräume, die sonst nicht erwirtschaftet werden können.


Einem nichtkommerziellen Sender, dem eigene Einnahmen durch Werbung verboten sind, wird damit unverblümt das Einstellen des Sendebetriebs nahegelegt. In Neumünster waren uns solche Forderungen bisher nur von der NPD bekannt. Auch in Neumünster werden durch Beschluss der Ratsversammlung die Raumkosten des Freien Radio Neumünster aus dem städtischen Haushalt übernommen.


Wir sind deshalb entsetzt über das Vorgehen der FDP in Flensburg. Und wir sind enttäuscht über das bisherige Ausbleiben tragbarer Lösungen für eine unabhängige Finanzierung seitens des Landes, trotz vieler Versprechen. Seit Beginn fordern wir als Freie Radios in Schleswig-Holstein, was in anderen Bundesländern selbstverständlich ist. Doch die Kieler Jamaika-Koalition verhindert seit Jahren eine Anpassung der Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein.


Weder eine Änderung des Mediengesetzes, das der Medienanstalt MA HSH eine NKL-Förderung über die UKW-Sendekosten hinaus erlauben würde, noch eine (Übergangs-)lösung aus Haushaltsmitteln der Staatskanzlei des Landes, wie ihn SSW und SPD jüngst im Landtag ins Gespräch gebracht haben, wurden bisher umgesetzt.


Die Kommunen mussten schon vor vielen Jahren notgedrungen einspringen, sonst hätten wir in Neumünster und Flensburg schon aufgeben müssen. Das alles führt nun ein gutes Jahr nach dem UKW-Sendestart erneut zu einem existenzbedrohendem Dilemma, wie es sich in Flensburg nun abzuzeichnen scheint.


Der FDP-Antrag ist nicht nur ein Angriff gegen kritische Berichterstattung und auf die Pressefreiheit, sondern eine konkrete Drohung gegen zivilgesellschaftliches Engagement. Die Freien Radios sorgen für die dringend nötige Verbesserung der Vielfalt lokaler Medien in Schleswig-Holstein und sind ein wichtiges ehrenamtliches Projekt für Demokratie, gesellschaftlichen und interkulturellen Zusammenhalt und die Vermittlung von Medienkompetenz. Wir ermöglichen einen Zugang zum Rundfunk, den es sonst nicht gibt. Und unsere Glaubwürdigkeit besteht darin, kritisch und unabhängig über Akteure aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu berichten. Radio Fratz hat ganz im Sinne der Ziele Freier Radios emanzipatorisch gehandelt und Stimmen Gehör verschafft, die sonst nicht oder nur marginalisiert zu hören wären.


Wir erklären uns solidarisch mit Radio Fratz und fordern vom Finanzausschuss und Ausschuss für Kultur und Tourismus Flensburg die Ablehnung des FDP-Antrages und von der Landespolitik endlich die medienrechtliche Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios, wie sie Tide und der OK SH bereits erhalten haben. Dazu gehört eine rechtlich abgesicherte, auskömmliche Finanzierung, die der MA HSH eine Förderung des realen Bedarfs der Freien Radios ermöglicht.


Vorstand
FRN 100,8 – Freies Radio Neumünster
Rückfragen dazu an info@freiesradio-nms.de / Tel. 04321 / 33 404 25


Weitere Informationen zum Thema:


– FDP Forderung: https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaQ4cJvbwm3gQ3Pr2vw2b1daxkI242LPyoKT32-VKOaj/Beschlussvorlage_FDP_FA-15-2021.pdf
– Fratz Stellungnahme: https://www.radio-fratz.de/stellungnahme-zum-antrag-der-fdp-flensburg/
– weitere Stellungnahmen: https://akopol.wordpress.com/2021/02/28/fdp-will-freies-radio-fratz-mundtot-machen/
– Forderungen zur NKL-Finanzierung: https://freiesradio-nms.de/stellungnahme-bedarfsgerechte-foerderung-anerkennung-freier-radios-in-sh/


Update 6.3.2021
– Nun fordert auch die CDU FL eine Einstellung der gesamten städtischen Förderung. Sie verlangt sogar die Änderung der Radiostatuten, auf dessen Basis die MA HSH das Radio lizenziert hatte. Staatliche Unabhängigkeit (keine Polizei sendet etc.) sei „Diskriminierung“: https://www.cdu-flensburg.de/artikel/radio-fratz-kein-oeffentliches-geld-fuer-diskriminierende-vereine


Update 29.3.2021
– Der FDP Antrag wurde abgelehnt, die CDU zog ihren Antrag selbst zurück. Das Freie Radio Fratz hat abschließend eine Mitteilung veröffentlicht: https://www.radio-fratz.de/pressemitteilung-der-sitzung-des-kulturausschusses-am-27-05/

FRN 100,8 erhält Förderung aus europäischem Unterstützungsfonds

Die engagierten Lokalradio-Pioniere und Macher*innen des Freien Radio Neumünster haben allen Grund zur Freude. Das nichtkommerzielle Lokalradio FRN 100,8 hat im November 2020 eine einmalige Förderung aus dem Unterstützungsfonds „European Journalism COVID-19 Support Fund“ in Höhe von 10.000 Euro erhalten.


Mit diesem Fonds unterstützt das unabhängige und gemeinnützige European Journalism Center (EJC) mit Sitz im niederländischen Maastricht europaweit lokale und regionale Medien und Medienschaffende in der Corona-Krise. Und greift nun auch dem von der Landespolitik gewollt unterfinanzierten nichtkommerziellen Lokalradio in Neumünster kräftig unter die Arme.


„Wir sind sehr glücklich darüber. Damit können die in diesem Jahr weiter ausgebliebenen öffentlichen Fördergelder erst einmal ausgeglichen werden.“, so Thomas Vagt vom Vorstand des Trägervereins des Radios. Realisiert werden können nun etwa technische Anschaffungen, die es den ehrenamtlichen Sendungsmachenden in Corona-Zeiten erleichtern sollen, auch von zu Hause am Radiobetrieb teilzunehmen. Denn das Ziel bleibt es, weiteren interessierten Menschen aus Neumünster und Umgebung den Zugang zum Rundfunk zu ermöglichen und das Programm weiter auszubauen. Minderheiten und marginalisierte Gruppen stehen dabei besonders im Fokus. Und: „Dank dieser Zuwendung können die Angebote für die Aus- und Fortbildung auch angehender Radiomacher*innen im nächsten Jahr wieder regelmäßig stattfinden.“, so Vagt.


Die ungenügende Fördersituation für die einzigen beiden nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein und ebenso die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben nach dem UKW-Sendestart Ende 2019 für eine mehr als nur angespannte finanzielle Situation der freien Community-Radios gesorgt. Bereits im September hatte deshalb das Freie Radio Neumünster die Landespolitik in einer Stellungnahme aufgefordert – gemeinsam mit dem zweiten Freien Radio Fratz aus Flensburg – endlich eine bedarfsgerechte, hinreichende Förderung sowie die Anerkennung der beiden Community-Radios als Bürgermedien gesetzlich zu gewährleisten. Denn eine gute Gelegenheit dazu, dieses endlich abschließend festzulegen und zu beschließen wäre genau jetzt. Im nächsten Jahr muss der für solche Regelungen grundlegende Medienstaatsvertrag zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg eh aktualisiert werden.


FRN 100,8 war im Dezember 2019 in Neumünster als erstes nichtkommerzielles Lokalradio in Schleswig-Holstein auf UKW gestartet – und war vorher und wird weiterhin weltweit auch per Live-Stream übers Internet zu hören sein. Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 ist trotz der erfreulich großzügigen Förderung des Europäischen Journalismuszentrums dauerhaft auf Zuschüsse und regelmäßige Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen, denn Werbung und Sponsoring sind im Radioprogramm gesetzlich ausgeschlossen.


Hauptförderer sind derzeit die Medienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein, die Stadt Neumünster sowie die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder des Radiovereins. Wer das gemeinnützig anerkannte Freie Radio Neumünster mit Geld- und Sachspenden unterstützen oder selbst mitmachen möchte: FRN 100,8 ist per E-Mail an info@freiesradio-nms.de oder telefonisch unter 04321 334 04 25 zu erreichen.


Dazu gab es auch ein Interview bei FRN 100,8 zu hören.

Stellungnahme zum Entwurf des 8. MÄStV HSH: Bedarfsgerechte Förderung & Anerkennung Freier Radios in SH

Anlässlich der geplanten Änderung des Medienstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein zum April 2021, fordern die Freien Radios in Schleswig-Holstein und in Hamburg deutliche Nachbesserungen des vorliegenden Entwurfs.

Als derzeit einzige lizenzierte nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein, haben sich das Freie Radio Fratz in Flensburg und FRN 100,8 in Neumünster in dieser Woche an der Anhörung zum achten Medienänderungsstaatsvertrag (8. MÄStV HSH) mit einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt. Das FSK – das Freie Sender Kombinat in Hamburg hat ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.

Die von der Behörde für Kultur und Medien in Hamburg und der Staatskanzlei Schleswig-Holstein vorgeschlagenen Änderungen des gemeinsamen Medienstaatsvertrags zum 1. April 2021 soll dem Landtag in Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Bürgerschaft zum Jahreswechsel 2020/21 zugeleitet werden.

Ein Mediengesetz in dieser Form verhindert aus unserer Sicht weiterhin eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, es sieht erneut keine Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien vor und verhindert nach wie vor die Gründung freier Radios an weiteren Standorten.

Wir möchten alle Verantwortlichen auffordern, sich im Gesetzgebungsverfahren für die Belange der Freien Radios einzusetzen.

Wir veröffentlichen hier die Stellungnahme von FRN 100,8 und Radio Fratz vom 23. September 2020:

 

Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen.

Ein Mediengesetz in dieser Form verhindert weiterhin eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, es sieht erneut keine Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien vor und verhindert nach wie vor die Gründung freier Radios an weiteren Standorten. Bereits 2014 (5. MÄStV), 2016 (6. MÄStV) und 2017 (7. MÄStV) haben wir zu den öffentlichen Anhörungen auf diese Punkte hingewiesen und wurden dabei vom Bundesverband Freier Radios (BFR), der europäischen Sektion des Weltverbandes Freier Radios (AMARC Europe) und dem Community Media Forum Europe (CMFE) unterstützt. Alle bisherigen Stellungnahmen können Sie hier nachlesen: www.freie-radios-sh.org

 

Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios an realen Bedarf koppeln

Im Entwurf fehlt erneut eine Regelung zur Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios aus den Zuweisungen der Rundfunkbeiträge, der sich am Finanzbedarf Freier Radios orientiert und zu einer langfristigen Existenzsicherung beiträgt, so wie sie bereits dem Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein ermöglicht werden. Zur Erinnerung: Werbung und Sponsoring zur Finanzierung ist nichtkommerziellen Lokalradios gesetzlich untersagt, eine auskömmliche Finanzierung nur aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ist aber illusorisch.

Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) fördert die nichtkommerziellen Lokalradios derzeit aus den ihr zugewiesenen Mitteln (3,2 % von 32 % des Rundfunkbeitragsanteils laut § 55 Absatz 2), auf Grundlage ihrer geltenden Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter und lokaljournalistischer Projekte vom 27. April 20171. In den Aufgaben des Medienrats (§ 39 Absatz 14) ist keine Konsultation oder Mitbestimmung an der Ausgestaltung von Förderrichtlinien durch die nichtkommerziellen Lokalradios vorgesehen.

Derzeit werden mit dieser Richtlinie ausschließlich die Infrastruktur des terrestrischen Sendebetriebs über UKW (Leitungskosten, Kosten für Standort-, Sender- und Antennennutzung) gefördert und die anfallenden Entgelte für Urheberrechtsabgaben an die GEMA und GVL übernommen. Nachrangig könnte auf Antrag eine Förderung für Ersatz und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik gewährt werden.

Im Medienstaatsvertrag bedarf es deshalb einer bedarfsorientierten Erhöhung der prozentualen Zuweisungen an die Medienanstalt für die Förderung nichtkommerzieller Lokalradios, die etwa auch die Übernahme von Online-Verbreitungskosten per Internet-Livestream und die Vorhaltung einer Mediathek, Versicherungskosten, Personal-, Honorar-, Miet- und Nebenkosten, die Kosten der Verwaltung, Sachkosten zur Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz zum Ziel der Förderung macht.

Hintergrund für diese Forderung sind die Auswirkungen der bestehenden Regelungen. Als nichtkommerzielle Lokalradios sind wir in Flensburg und in Neumünster nach Auslaufen der Anschubfinanzierung der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein selbst nicht in der Lage, diese anfallenden Kosten in vollem Umfang zu tragen, und sind zusätzlich auf kommunale Förderungen angewiesen, die nur einen Teilbedarf (v.a. Raumkosten) abdecken können.

Im vorliegenden Entwurf des 8. MÄStV im Punkt 13 b soll der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein künftig im § 38 ermöglicht werden, Förderungen zur Unterstützung des privaten Rundfunks aus Bundes- und Landesfördermitteln vornehmen zu können. Wenn der nichtkommerzielle Rundfunk hier nicht bereits inbegriffen ist, sollte dieser präzisierend ergänzt werden. Damit könnten auch Förderungen aus dem Landeshaushalt zur Finanzierung der nichtkommerziellen Lokalradios verwendet werden. Die Landesregierung macht davon bisher keinen Gebrauch, da der Haushaltsposten “Sicherstellung der Arbeit der Lokalradios“ (siehe pdf-Datei auf Seite 12 Posten 03 01 Titel 685 03 FKT 011) als Leerposten bislang keine Mittel zugewiesen bekommen hat.

 

NKL als Freie Radios endlich als Bürgermedien anerkennen

Für eine medienrechtliche Anerkennung der neu entstandenen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein und der bestehenden in Hamburg als Bürgermedien bedarf es aus unserer Sicht einer Ergänzung der aktuellen Regelungen zum Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und zum Offenen Kanal Schleswig-Holstein (§ 33 bis § 36). Wir plädieren dafür, den bestehenden § 34 (Trägerschaft) in § 33 zu integrieren, da sich beide Paragraphen auf den Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal beziehen. Ein neuer § 34 sollte stattdessen „Nichtkommerzielle Lokalradios“ einführen. Funfact am Rande: Die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein senden zurzeit an Standorten, an denen kein Programm des Offenen Kanal Schleswig-Holstein ausgestrahlt wird.

Nichtkommerzielle Lokalradios oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium eindeutig zum Sektor der sogenannten Bürgermedien bzw. Community Media. Bundesweit gibt es mehr als 30 Freie Radios, die sich im Bundesverband freier Radios BFR zusammengeschlossen haben.

 

Freie Radios überall

Die mit dem 5. MÄStV 2014 eingeführte Legalisierung des Lokalfunks in Schleswig-Holstein betrifft nach wie vor nur fünf Standorte, an denen mittlerweile zwei kommerzielle und zwei nichtkommerzielle Radios entstanden sind, für den fünften Standort fand sich kein Bewerber.
Das Lokalradioverbot bleibt daher in weiten Teilen des Landes bestehen. Wir plädieren dafür, mindestens die Beschränkung der Anzahl der nichtkommerziellen Standorte im § 28 a aufzuheben und nichtkommerzielle Lokalradios an allen Standorten in Schleswig-Holstein zu
ermöglichen, wo dies technisch realisierbar ist und wo ein Bedarf besteht bzw. Initiativen bereits existieren.

 

UKW erhalten

Die starke Verkürzung bei künftigen Lizenzierungen der UKW-Verbreitung von zehn auf drei Jahre bei landesweiten Sendern setzt ein falsches Signal zuungunsten einer analogen terrestrischen Verbreitung des Hörfunks in Schleswig-Holstein. Solange dazu keine bundesweit einheitliche Regelung getroffen wurde und die MA HSH bereits Lizenzen bis ins Jahr 2031 (landesweit) oder bis 2032 (Hamburg) erteilt hat, besteht aus unserer Sicht hier
kein Handlungsbedarf für eine Veränderung der Zeiträume.

Neumünster/Flensburg, am 23. September 2020

>>> Download der Stellungnahme als pdf-Datei

Stadt Neumünster unterstützt Freies Radio finanziell – Radioverein fordert Nachbesserung bei der NKL-Basisförderung des Landes

Pressemitteilung des Freien Radio Neumünster vom 27. September 2017:


Die Stadt Neumünster unterstützt das Freie Radio ab November 2017 erstmals finanziell. Damit wird der Aufbau des ersten nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein gesichert. Hintergrund: Der Radioverein steht vor dem UKW-Sendestart im Jahr 2018 und mitten in der Aufbauphase vor existenziellen Herausforderungen. Nach Auslaufen der Anschubfinanzierung für die gemeinnützige Initiative in Neumünster wird die Förderung aus den Rundfunkbeiträgen in den kommenden Monaten stark sinken. Die Übernahme der Raumkosten durch die Stadt und die aktive Mithilfe für die Lösung der Raumfrage ist damit eine wichtige Unterstützung. Gleichzeitig fehlt es an einer Regulierung auf Landesebene, die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten Freien Radios von Anfang an und langfristig besser zu finanzieren und anzuerkennen.


In der Ratsversammlung am 26. September 2017 haben sich alle Fraktionen und der Ratsherr der LINKEN für diese kommunale Unterstützung ausgesprochen. Der Übernahme der Raumkosten wurde zunächst für ein halbes Jahr bis April 2018 zugestimmt. Gleichzeitig prüft die Stadt bis dahin die Nutzung von Räumen in einem Schulgebäude im Stadtteil Faldera.


Die ursprünglich bereits 2016 zugesagten Räume im Vicelinviertel konnten bislang von der Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden. Deshalb musste der Radioverein nach der Erteilung der UKW-Zulassung vor einem Jahr im September 2016 selbst Räume am Großflecken in der Innenstadt anmieten. Die zweckgebundene und einmalige Anschubfinanzierung der ehemaligen Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein läuft für die Raumkosten Ende Oktober aus.


Seit Anfang 2017 ist erstmals die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) für die Finanzierung der ersten beiden in Schleswig-Holstein zugelassenen nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Neumünster und Flensburg zuständig. Die im April 2017 verabschiedete erste NKL-Förderrichtlinie der MA HSH sieht hier vor allem die Förderung der technischen Verbreitungskosten, aber keine Förderung von Raum- oder Koordinationskosten vor.


Das steht wiederum im Gegensatz zur bisherigen Anschubfinanzierung der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein. Die Medienstiftung wurde im Zuge der letzten Änderung des Medienstaatsvertrags abgeschafft. Damit sinkt die bisherige Förderung der anfallenden Grundkosten ab Anfang 2018 um ca. 40 % und stellt den Radioverein künftig vor existenzielle Herausforderungen.


„Wir bereiten mit viel Engagement den Sendestart im nächsten Jahr vor. Die finanziellen Ausgangsbedingungen sind jedoch dauerhaft nicht ausreichend und könnten derzeit nur ansatzweise aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert werden.“ sagt Thomas Vagt, Vorsitzender des Radiovereins. „Wir benötigen langfristig eine Förderung, die mindestens auf dem gleichem Niveau der Anschubfinanzierung liegt. Damit würde sich für uns und auch für die Radioinitiative in Flensburg die Frage nach der Finanzierung der Räume und Kosten für die Koordinierung der Radios so nicht stellen.“, so Vagt. Wäre jetzt ein Umzug nötig, würde die Aufbauarbeit zudem erneut um mehrere Monate verzögert werden.


Bereits 2015 hatte Axel Bernstein, der kürzlich verstorbene medienpolitische Sprecher der CDU Schleswig-Holstein, gesagt:

„Die CDU hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass nicht-kommerzielles Lokalradio ohne kontinuierliche und auskömmliche Förderung nicht funktioniert.“



Im aktuellen Koalitionsvertrag 2017 bis 2022 der Regierung aus CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen in Kiel steht dazu auf Seite 97:

„Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern.“



Mit den bestehenden Regelungen ist das jedoch nicht gegeben. Eine gesetzliche Anerkennung der NKL als Bürgermedien gibt es ebenfalls bisher nicht, so wie es die Offenen Kanäle in Schleswig-Holstein und der Ausbildungssender Tide in Hamburg bereits sind.


In vielen Bundesländern werden nichtkommerzielle Lokalradios weit über den Rahmen der technischen Verbreitung gefördert. Das Freie Radio Neumünster und die Landesinitiative FRISH fordern deshalb die neue Regierung in Kiel auf, die Förderung bereits jetzt zu verbessern und gesetzlich zu verankern. In der Freien Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) haben sich sieben Radiovereine aus Lübeck, Husum, Neumünster, Flensburg, Rendsburg, Kiel und Pinneberg zusammengeschlossen.


Bei Rückfragen dazu melden Sie sich bitte bei:


Stefan Tenner (Freies Radio Neumünster)
Tel. 04321 / 33 404 25 oder info@freiesradio-nms.de


Die Freien Radios in Neumünster und in Flensburg sind Mitglied im Bundesverband Freier Radios (BFR). Bei Rückfragen zu Förderbedingungen in anderen Bundesländern kontaktieren Sie bitte Mark Westhusen vom BFR: Tel. 0345 / 47 00 745 oder bfr@freie-radios.de

Freie Radios anerkennen und besser fördern – Stellungnahme zum neuen Mediengesetz

Der Medienstaatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein soll zum 1. April 2017 erneut geändert werden. Der Innen- und Rechtsausschuss im Kieler Landtag hat dazu am 18. Januar 2017 getagt. Zuletzt wurde 2015 auf diesem Weg der Weg geebnet für lokales Radio in Schleswig-Holstein. Nun ist erstmals die Förderung nichtkommerzieller Lokalradios durch die Medienanstalt vorgesehen. Die bisher zuständige Medienstiftung wird aufgelöst. Was im Entwurf weiterhin fehlt ist unsere Anerkennung und gleichwertige Förderung zu den bestehenden Offenen Kanälen in Schleswig-Holstein oder dem Ausbildungssender TIDE in Hamburg.

Die Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) und der Bundesverband Freier Radios (BFR) sowie das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg haben dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags Kritik und Anregungen übergeben.

Hier sind die Stellungnahmen als pdf-Dateien zum Download:

FRISH | BFR | FSK 

Gesetzentwurf

NMS: Sendung vom September 2016 zum Nachhören

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Die September-Sendung der Initiative für ein Freies Radio in Neumünster war am 9. September 2016 um 15 Uhr im Freien Sender Kombinat FSK in Hamburg auf der 93,0 MHz zu hören. Dieses Mal haben wir über folgende Themen berichtet:

1) Intro

2) Das Freie Radio Neumünster erhält Lizenz zum senden.

3) Was sind das für Jobs? Ratsversammlung diskutierte nach einer Großen Anfrage von Ratsherr und Gewerkschafter Jonny Griese über die Qualität der Arbeitsplätze in Neumünsters DOC, der 2014 eröffneten Trabanteneinkaufsstadt vor den Toren der Stadt.

4) Pflanzengift Glyphosat – TV-Kritik zur BR-Reportage mit dem etwas reißerischen Titel „Galgenfrist für den Ökokiller – Die unendliche Glyphosat-Story

5) Veranstaltungstipps u.a. die bevorstehende Interkulturelle Woche in Neumünster.

Musik in der Sendung: Stumbling Pins, Dubioza Kolektiv, The Animen

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NMS: Sendung vom Juli 2016 zum nachhören

FRN_im_EXil

Die Juli-Sendung der Initiative für ein Freies Radio in Neumünster war am 8. Juli 2016 um 15 Uhr im Freien Sender Kombinat FSK in Hamburg auf der 93,0 MHz zu hören. Diesmal haben wir über folgende Themen berichtet:


1) Intro



2) Gespräche mit Überlebenden der Shoa – Interview mit der Rundfunkjournalistin Magdalena Kemper (rbb) – Über 30 Jahre hinweg hat sie Zeitzeugen befragt, die alle den Nationalsozialismus überlebt haben, im Exil oder im Untergrund. Sie berichten von der Angst, vom Verlust geliebter Menschen, von der eigenen Art der Vergangenheitsbewältigung – aber auch von Neuanfängen, unverhofftem Glück und der Liebe. Entstanden ist so ein berührendes und vielstimmiges Porträt deutsch-jüdischer Geschichte im 20. und 21. Jahrhundert. Das Interview entstand anlässlich der vom Runden Tisch für Toleranz und Demokratie Neumünster veranstalteten Präsentation der Tondokumente am 23. Juni 2016 in der Buchhandlung Krauskopf in Neumünster.



3) Mitschnitt der Veranstaltung „Vernichtungskrieg und Weltpolitik“, eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion 1941 mit dem Historiker und Publizisten Hannes Heer, aufgezeichnet am 25. Juni 2016, in der Buchhandlung Krauskopf in Neumünster.



4) Veranstaltungstipps rund um das SKUFE Festival


Musik in der Sendung: The Ford Broncos, Gordon Shumway und Frollein Smilla


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