Freie Radios zur geplanten Neuregelung der Rundfunkfinanzierung

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Stellungnahme der Freien Radio Initiativen in Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Hamburg und Schleswig­-Holstein (6. MÄStV HSH), veröffentlicht am 25. April 2016


Die Landesregierung Schleswig-­Holstein und der Hamburger Senat planen eine Änderung des Medienstaatsvertrags für die Neuregelung der Finanzierung der Medienanstalt Hamburg Schleswig­-Holstein MA HSH, die 2017 in Kraft treten soll. Damit verbunden und darin enthalten soll auch die Zuständigkeit der Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks (NKL) in beiden Bundesländern konkretisiert und bestimmt werden.





Betroffen sind davon insbesondere das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg, das Hamburger Lokalradio HLR sowie die bislang noch auf eine Zulassung wartenden Freien Radios in Flensburg, Neumünster und Rendsburg. Diese drei Stationen konnten erst mit der Einführung des Lokalfunks mit der letzten Änderung des Medienstaatstvertrags (5. MÄStV HSH) ab dem Jahr 2015 einen Zulassungsantrag bei der Medienanstalt HSH stellen, der aufgrund beschränkter Finanzierungsmöglichkeiten seit Juni 2015 ruht. Die bislang zuständige Medienstiftung HSH hatte einer Übernahme eines geringeren Teils der anfallenden Kosten (ca. 30 %) für Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten für die Standorte Flensburg und Neumünster zugestimmt. Die nichtkommerziellen Radios in Hamburg erhielten auf Anträge hin finanzielle Förderungen der Medienstiftung.


Konkret zum vorliegenden Entwurf des 6. MÄStV HSH (Stand: 22.2.2016) nehmen wir, die Freie Radio Initiative Schleswig-­Holstein FRISH, wie folgt Stellung:


  • Wir begrüßen die Absicht, die Förderung von nichtkommerziellem lokalen Rundfunk (NKL) in Hamburg und Schleswig-­Holstein der Medienanstalt HSH zu übertragen. Diese Änderung hatten wir bereits bei der Anhörung zum 5. MÄStV HSH angeregt. Grundsätzlich können wir in Gänze auf die Stellungnahmen der FRISH und des FSK aus dem Juni 2014 verweisen.

  • Der jetzt für den gesamten Sektor NKL in beiden Ländern veranschlagte Rahmen der Modellrechnung in Höhe von 279.000 € liegt unter dem zu erwartenden Förderbedarf. Mit dem 5. MÄStV HSH wurden drei neue nichtkommerzielle Standorte in Schleswig-­Holstein und deren Sendegebiete ausgewiesen. Die neuen NKL-­Stationen in Schleswig­-Holstein sind zunächst auf eine nahezu 100 %ige Förderung angewiesen. Der vorgesehene Finanzrahmen des Entwurfs zum 6. MÄStV HSH bildet diese nicht vollständig ab. Wir erwarten eine angemessene und nachhaltige Grundförderung durch die Übernahme der Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten. Damit werden Zuweisung und Zulassung der ersten nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, der laufende Betrieb, die Wahrnehmung der eigentlichen Aufgaben als öffentliche und unabhängige Rundfunkmedien und Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz ermöglicht.

  • Diesem Finanzrahmen stehen geplante Zuschüsse in Höhe von 2.064.000 € für den OKSH und 895.000 € für TIDE gegenüber. Das ist eine eklatante Differenz zu der vorgesehenen NKL Förderung und wäre als solche erklärungsbedürftig.

  • Es wurde erneut versäumt im Entwurf des 6. MÄStV HSH die nichtkommerziellen Lokalradios dem Abschnitt der Bürgermedien zuzuordnen. Entsprechend der Stellungnahmen der FRISH und dem FSK im Rahmen der Anhörungen zum 5. MÄStV HSH schlagen wir vor, im Abschnitt Bürgermedien die NKL mit einem eigenen § festzustellen.

  • Zitat FSK Stellungnahme zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Wir schlagen vor, im Medienstaatsvertrag im Abschnitt Bürgerfunk die bisherigen §§’n 33 und 34 zu einem Paragraphen zusammen zu fassen und einen neuen § 34 zu entwerfen mit dem Titel Nichtkommerzielles Lokalradio. Dieser enthält eine Definition gemäß der oben genannten Abgrenzungen und gilt grundsätzlich ohne örtliche und regionale Beschränkung für beide Bundesländer. In § 36 (2) des Medienstaatsvertrag muß es dann heißen, daß neben Hamburger Bürger-­ und Ausbildungskanal und Offenem Kanal Schleswig­-Holstein auch gleichrangig NKL genannt sind.“


    Zitat Stellungnahme der FRISH zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Der wichtigste Punkt, den der Entwurf nicht enthält, ist die Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien. Im Mediengesetz sollte im Abschnitt Bürgermedien auch NKL für Schleswig-­Holstein und für Hamburg geregelt werden. Der Vorschlag aus Neumünster, zwei bestehende Paragraphen zusammenzufassen und einen neuen Paragraphen 34 ausschließlich für NKL einzufügen, bitten wir zu überprüfen.“


  • Damit aus der Förderungsbestimmung in § 55 (2) des Entwurfs nicht unversehens eine Kann Bestimmung erwächst, sollte mindestens bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie (§ 39 2/2 No 14 des Entwurfs) eine qualifizierte gemeinsame Mitbestimmung der FRISH, des FSK und des HLR hergestellt und geregelt sein.

  • Für das weitere Verfahren fordern wir eine Einbeziehung und eine Möglichkeit der Stellungnahme durch Einladungen zu den künftigen Anhörungen. Für diese schriftliche Anhörung zum 6. MÄStV HSH wurden die lizenzierten und auch die im Zulassungsverfahren befindlichen nichtkommerziellen Radios nicht eingeladen, obwohl die Auswirkungen sie unmittelbar betreffen.

  • Für Rückfragen zur Stellungnahme melden Sie sich bitte per Mail unter info@freie-­radios-­sh.org


    Mit freundlichen Grüßen,


    Daniel Wagenknecht und Lars Rathje­-Juhl


    im Namen der Freien Radio Initiative Schleswig­Holstein e.V. (FRISH) mit seinen Mitgliedern


    Freies Radio Lübeck e.V.
    Freie RadioCooperative Husum e.V.
    Freies Radio Neumünster e. V.
    Freies Radio-Initiative Flensburg e. V.
    Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.
    Freie Radio Initiative Kiel e. V.
    Radioinitiative Pinneberg


    Weitere Informationen:

    [1] Stellungnahme zur Aussetzung der Zulassungs- und Zuweisungsverfahren im Juni 2015:http://www.freie-radios-sh.org/vorerst-keine-lizenzen-fuer-freie-radios-in-schleswig-holstein/
    [2] Stellungnahmen zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrag HSH vom Juni 2014: