Stellungnahme zum „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“

Im Mai 2021 hat die Landesregierung ihren „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Wir wurden daraufhin vom Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingeladen, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Im August 2021 beschloss der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, eine weitere Anhörung zum Bericht der Landesregierung zur Medienlandschaft im Land durchzuführen. Auch zu dieser Anhörung, die im Januar 2022 stattfinden soll, werden wir eingeladen.


Foto: FRN in Aktion (Quelle: Freies Radio Neumünster)




Wir dokumentieren an dieser Stelle unsere Stellungnahme, die wir im Spätsommer 2021 als Freies Radio Neumünster und Freies Radio Fratz in Flensburg gemeinsam abgegeben haben:




Herzlichen Dank für die Einladung zur Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein. Dieser Bericht benennt die ökonomischen Entwicklungen, die auch hier zu einem hohen Konzentrationsgrad der Medienlandschaft führten, in der immer weniger selbstständig arbeitende Redaktionen tätig sind. Zu konstatieren ist, freundlich formuliert, eine Verengung des Informations- und Meinungsspektrums, bei überregionalen Themen und erst recht bei der lokalen Berichterstattung.


Das »Zwischenfazit Presse« (»Ein Markt, zwei Akteure«) im Bericht zur Medienlandschaft macht deutlich, was Lasse Petersdotter laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung am 24. März 2021 so treffend zusammen fasste: »In der lokalen Berichterstattung hat man zu essen, was auf den Tisch kommt.« Fast flächendeckend gibt es, wenn überhaupt, nur eine Lokalzeitung vor Ort, die in einem der beiden Zeitungsverlage erscheint, die sich die Presselandschaft in Schleswig-Holstein aufgeteilt haben. Und in dessen Blättern kommen die überregionalen Berichte, der so genannte Mantel der Lokalzeitung, aus einer der beiden Zentralredaktionen in Osnabrück und Hannover, wo die Verlagshäuser, die Neue Osnabrücker Zeitung und die Verlagsgruppe Madsack ihren Sitz haben. Beide Häuser sind sogar große Mitgesellschafter der Firma Regiocast, die drei der vier landesweit zu empfangenen Privatradios betreibt.


Neben der Presselandschaft steht im echten Norden also auch das duale Rundfunksystem mit dem öffentlich-rechtlichen Norddeutschen Rundfunk NDR und faktisch nur einem einzigen regionalen Privatveranstalter nicht wirklich für Medien-, Meinungs- und Informationsvielfalt im Lande. Dass es aber diese Vielfalt wäre, die zu den Grundpfeilern unserer Demokratie zu zählen ist, das war laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung die Auffassung aller Redner der Regierungskoalition und der demokratischen Opposition im Landtag, die sich zur Situation der Medienlandschaft im Lande zu Wort meldeten.


Zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein wird im Bericht der Landesregierung die Studie des Instituts für Europäisches Medienrecht »zum drohenden Verlust lokaler und regionaler journalistischer Vielfalt« zitiert, in der eine stärkere gesellschaftliche Förderung lokaler Medien als einzigen Weg aus einer in Schleswig-Holstein definitiv vorzufindenden Informationsmisere empfohlen wird.


Wenn sich diese Informationsmisere nun aber aktuell weder privatwirtschaftlich noch öffentlich-rechtlich behoben werden kann oder soll, weil hier für die einen kein Geld zu verdienen ist, oder  weil der andere, dem öffentlich-rechtlichen NDR, eine flächendeckende lokale Berichterstattung schlicht und einfach untersagt ist (§ 30 Abs. 5 Nr. 3 Medienstaatsvertrag (MstV)), dann ist es höchste Zeit, das Augenmerk auf die so genannte »dritte Säule« des Rundfunksystems zu richten: auf die nichtkommerziellen Lokalradios (NKL), die als Community- oder Bürgermedien vor Ort vorwiegend ehrenamtlich und zugangsoffen betrieben werden. Im Bundesverband Freier Radios sind bundesweit derzeit 34 Freie Radios organisiert, auch die zwei Freien Radios in Schleswig-Holstein.


Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 und das Flensburger Freie Radio Fratz senden beide seit Ende 2019 auf UKW ein nichtkommerzielles Programm, das ehrenamtlich und selbstorganisiert produziert wird. In Neumünster produzieren zum Beispiel auch die Anonymen Alkoholiker eine eigene Sendung, ebenso die Flüchtlingsberatung der Diakonie Altholstein, und die sogar mehrsprachig.


Freie Radios sind als nichtkommerzielle Lokalradios nicht mit den kommerziellen Lokalradios in Lübeck oder auf Sylt zu vergleichen, die mit Werbung und Sponsoring Geld verdienen wollen und müssen. Freie Radios sind Bürgermedien, die kein Geld verdienen dürfen, ähnlich wie der Offene Kanal Schleswig-Holstein, der aber bekanntlich weder in Neumünster noch in Flensburg Radiostudios unterhält.


Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung des Berichts zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein laut Vorbemerkung ihres Berichts, Zitat: »auf eine wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung verzichtet«, was uns hier den Blick auf eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit richten lässt. Auf eine recht neue österreichische Untersuchung vom Januar 2020, eine Studie zum Wert nichtkommerziellen Rundfunks. Sie kommt zu dem zentralen Ergebnis, dass der »nichtkommerzielle Rundfunk … einen präzise beschreibbaren und damit erwartbaren Mehrwert für die Gesellschaft schafft und vice versa die Institution selbst legitimiert.« Und nicht zuletzt: »Den demokratiepolitischen und medienpädagogischen Wert partizipatorischer Medien belegen bereits zahlreiche andere Publikationen


Die Autoren der österreichischen Studie kommen deshalb auch zur Auffassung, dass die staatliche Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks auszuweiten ist: »Im Rahmen einer Sockelfinanzierung für Betriebskosten sollte vorerst bei jedem Sender eine adäquate Personalstruktur mit angemessener Entlohnung gesichert werden.« Vorgeschlagen werden Stellen für die Geschäftsführung, technische und programmliche Administration, redaktionelle und medienpädagogische Betreuung von ehrenamtlichen Produzent*innen und Medienkompetenzvermittlung.


Und hier kann einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass die finanzielle Situation der jungen Freien Radios in Schleswig-Holstein auch im zweiten Jahr nach dem UKW-Sendestart prekär ist, anders als die Situation der Freien Radios in Österreich, die seit 20 Jahren finanziell deutlich besser ausgestattet worden sind, ähnlich wie andere Freie Radios in anderen deutschen Bundesländern. In Schleswig-Holstein und Hamburg darf die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) nach der »Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter« für die Freien Radios in Flensburg und Neumünster einzig die Sende- und die Leitungskosten übernehmen. Das sind neben den Kosten für die UKW-Verbreitung auch die Gebühren an die Urheber- und Leistungsschutzvertreter GEMA und GVL. Daneben wird den Freien Radios in Schleswig-Holstein keinerlei weitere regelmäßige finanzielle Förderung gewährt, abgesehen von der Möglichkeit, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik bei der MA HSH zu beantragen.


Aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein, dem Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Schleswig-Holstein und der Freien Demokratischen Partei Landesverband Schleswig-Holstein: »Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern. Diesen Bereich des Lokalradios werden wir entsprechend evaluieren.« Leider ist es unseres Wissens nach bislang nicht zu dieser angekündigten Evaluation der Situation der Freien Radios in Schleswig-Holstein gekommen. Ein eigenes Experten-Gutachten zu den »Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der lokalen nichtkommerziellen, schleswig-holsteinischen Radioveranstalter in Neumünster und Flensburg« konnte leider mangels einer realistischen Finanzierungsmöglichkeit nicht selbst von den Freien Radios in Neumünster und Flensburg beauftragt werden.


Zur dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der mit einer hohen Anschubfinanzierung seitens der (sich in Abwicklung befindenden) Medienstiftung Schleswig-Holstein sowie der MA HSH ausgestatteten Freien Radios wird ausdrücklich auf unsere Stellungnahme vom 23. September 2020 zum Entwurf des achten Medienänderungsstaatsvertrags (8. MÄStV HSH) verwiesen: »Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen«


Die darin getroffenen Feststellungen und Erwartungen gelten fort und werden hoffentlich aufgenommen bei den beginnenden Verhandlungen bezüglich eines neunten Medienänderungsstaatsvertrages Hamburg / Schleswig-Holstein (9. MÄStVHSH). Darüber hinaus plädieren wir für die Aufhebung der örtlichen Beschränkungen im Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein, um künftig mehr Standorte nichtkommerzieller Lokalradios zu ermöglichen.


Als überfälligen Zwischenschritt wird von uns in Schleswig-Holstein dringend die Förderung NICHT-redaktioneller Aufwendungen für die Geschäftsführung, für die Sende-Koordination und Sende-Technik mit vorerst möglichst je einer halben Stelle empfohlen. Sende-Koordination und -Technik erfordern im Rund-um-die-Uhr-Betrieb kontinuierliche und spezialisierte Arbeitsleistungen, welche in keinem anderen Medienbetrieb dem redaktionellen Mitarbeiter und schon gar nicht dem freiwilligen Ehrenamt überlassen werden. Ohne diese Arbeitsleistungen bleibt die installierte Radiotechnik tote Technik und mögen auch noch so viele Sendungen von Radiomachenden produziert sein und auf Halde liegen. Diese regelmäßig täglich erforderliche Arbeit, in Fällen technischer Ausfälle auch stets zeitkritisch zu erledigen kann nicht dauerhaft von Ehrenamtler*innen in ihrer Freizeit und oft neben ihrer Berufstätigkeit sichergestellt werden. Kein*e Presse-Journalist*in muss nach ihrer*seiner Arbeit auch noch in der Rotation laufende und außergewöhnliche Arbeiten erledigen. Und nicht zuletzt: kein*e Nutzer*in des Offenen Kanals muss sich um die Aufrechterhaltung, die Koordination oder die Geschäftsführung des Offenen Kanals kümmern. Das übernehmen angestellte Kräfte.


Auf die Praxis Freier Radios in vielen Bundesländern, die Koordinationskosten essentieller Tätigkeiten des Sendebetriebs (wie z. B. Programmkoordination, Technik und Geschäftsführung) in ihrer Basisfinanzierung zu berücksichtigen, weisen wir seit Jahren hin. Die MA HSH hat 2013 in ihrem Gutachten »Perspektiven für lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein« die finanziellen Aufwendungen des lokalen Hörfunks skizziert, der sich auch auf die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein übertragen lässt.


Um die Freien Radios aus der seit Ende 2019 anschließend durch die Corona-Pandemie durchaus verlängerte Aufbauphase erfolgreich in die zweite Phase eines regelmäßigen Dauerbetriebs mit wachsendem Anteil eigener Produktionen, mehr Hörer*innen und zunehmend arbeitsteilig arbeitender Redaktionen zu entwickeln, bedarf es einer belastbaren institutionellen Förderung. Ohne sie werden die Freien Radios ihre selbst gesetzten Entwicklungsziele – auch im Interesse ihres »Public Values« – nicht erreichen können. Eine stabile Fortentwicklung wird ohne diese Förderung von Sende-Koordination und technischer Instandhaltung nicht möglich sein.


Gleiches gilt für die Finanzierung der Studioräumlichkeiten, welche aktuell noch durch jährlich neue Beschlüsse der kommunalen Gremien in Flensburg und Neumünster gesichert werden. Nämlich aufgrund der bislang eingeschränkten Fördermöglichkeiten durch die MA HSH, die künftig deutlich erweitert werden sollten, um auch in den nichtkommerziellen Lokalradios feste eigene Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz, die anfallenden Kosten etwa der Online-Verbreitung per Internet-Livestream, die Vorhaltung von Mediatheken, anfallende Versicherungen, die schon erwähnten Kosten für Koordination und Verwaltung, die Anmietung der Räume oder die Öffentlichkeitsarbeit mit jährlich festen Beträgen institutionell finanzieren zu können.


Daneben ist natürlich weiterhin anzustreben, das künftige Aufwendungen abseits des Sendebetriebs der Freien Radios mehr und mehr auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge bei den Trägervereinen zu erwirtschaften sind. Bürgerschaftliches Interesse und Engagement zeigt sich auch schon in der Existenz eines eigenen Fördervereins (Neumünster; Flensburg geplant) der die aktiven Radiomacher*innen unterstützen will und das Radio bekannter machen. Das kann allerdings nur dann finanziell erfolgreich sein, wenn der Sendebetrieb stabil und ohne persönliche Fluktuation von Ehrenamtler*innen aufrechterhalten werden kann.