Archiv des Autors: stenner

FRN im Exil – April 2015

FRN_im_EXilAm 10. April 2015 waren wir als Initiative für ein Freies Radio in Neumünster beim FSK zu hören. Mit diesen Themen:


a) Stop G7 in Lübeck (Interview von Radio Blau)
b) Ukraine-Konflikt – Vortrag von Kai Ehlers im KDW
c) Lauffeuer – Videodokumentation zu Tragödie von Odessa


Nachhören:
[audio:http://sendungen.freie-radios-sh.org/nms/2015/magazin_nms_2015_04_10.mp3]
download [mp3, 56,7 MB, 1h]


Veranstaltungstipps:
11. April 2015: Makine, Morbus Down, Grobie & die Softies im AJZ Neumünster
25. April 2015: Emergenz & Fulguration auf die linke Tour im KDW Neumünster


Musik:
Makina: „Demokrasi
Schlackus, Raw & Martin Meiwes: „Dame oder Schach“
Makina: „Öleceksin


Kommentare, Ergänzungen & Kritik bitte direkt an nms@freie-radios-sh.org senden. Die nächste Sendung hört ihr am 8. Mai 2015 um 15 Uhr beim FSK in Hamburg auf der 93,0 MHz.

FRN im Exil – Magazinsendung vom 13. März 2015

FRN_im_EXilKünftig ist das Freie Radio Neumünster regelmäßig zu Gast beim FSK on Air, immer am zweiten Freitag des Monats von 15 bis 16 Uhr in Hamburg auf der 93,0 MHz. Vor uns sind die Flensburger eine Stunde lang dran, die am 13. März 2015 auch ihren Einstand ins regelmäßige senden im Hamburger Exil gaben.  Das machen wir jetzt solange bis in Neumünster, Flensburg und anderen Städten Freie Radios in Schleswig-Holstein starten können. Nach dem Call for Interest der Medienanstalt dürfte in den nächsten Wochen die Ausschreibung für fünf Standorte anstehen, wobei aktuell noch nicht feststeht welche davob nichtkommerziell und welche kommerziell ausgeschrieben werden.


Wie dem auch sei. Wir senden jetzt gemeinsam am Freitag in Hamburg. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich aus so einem gemeinsamen Senden auch noch mehr. Denn der Freitag wird in Hamburg auch immer vom Lübecker Zeckenfunk und der Redaktion Löwenzahn bestritten.


Wer unsere Sendung nochmal nachhören möchte:


– Freie Software für´s Kino – Interview mit Sönke Jahn (KDW)

– TTIP – Handelsabkommen – Vortrag & Interview mit Jascha Jaworski (Attac Kiel)

– Die Situation Geflüchteter in Schleswig-Holstein – Vortrag Andrea Dallek, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

[audio:http://sendungen.freie-radios-sh.org/nms/2015/magazin_nms_2015_03_13.mp3]

download [mp3, 81,6 MB, 1h]


Kommentare, Ergänzungen & Kritik bitte direkt an nms@freie-radios-sh.org senden. Die nächste Sendung hört ihr am 10. April 2015 um 15 Uhr beim FSK in Hamburg auf der 93,0 MHz.

Call for Interest: Lokaler Hörfunk in Schleswig-Holstein

Ohne eine direkte Erwiderung der Medienpolitik, der Staatskanzlei oder des Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags auf unsere Einwände und Kritik durch die Teilnahme an zwei Anhörungen, ist nun zum 1. Januar 2015 der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Damit werden zwar erstmals nichtkommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein ermöglicht, jedoch unter sehr unbefriedigenden Bedingungen.

Mittlerweile hat die Medienanstalt bereits ein Interessensbekundungsverfahren gestartet, an dem sich die einzelnen freien Radioinitiativen in verschiedenen Städten auch beteiligen werden. Es endet am 9. März 2015 und wir dokumentieren es hier:

______________

Lokaler Hörfunk in Schleswig-Holstein: Call for Interest

Die MA HSH führt ab sofort ein Interessenbekundungsverfahren zur Vorbereitung der Marktanalysen gem. § 28a Abs. 1 Satz 2 MStV HSH sowie der Ausschreibung von UKW-Versorgungsgebieten durch. Seit Jahresbeginn 2015 ist die Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein nach Maßgabe des Medienstaatsvertrags erstmals möglich. Der MA HSH wurden dazu UKW-Übertragungskapazitäten für folgende fünf Versorgungsgebiete zugeordnet:

1. Region Sylt, Niebüll, Leck, Bredstedt
2. Region Flensburg, Glückburg, Tastrup
3. Region Lübeck, Bad Schwartau, Krummesse, Ratzeburg
4. Region Neumünster, Bordesholm, Nortorf, Padenstedt
5. Region Rendsburg, Schleswig, Eckernförde.

Bis zu zwei lokale Hörfunkprogramme könnten kommerziell, die übrigen nichtkommerziell veranstaltet werden.

Um einen Überblick über die Interessenlage zur Veranstaltung lokalen Hörfunks mit kommerziellen oder nichtkommerziellen UKW-Veranstaltern zu erhalten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie der MA HSH unverbindlich bis zum

9. März 2015

mitteilen könnten,
• für welche der fünf Regionen (maximal eine Nennung ist möglich),
• mit welchen inhaltlichen Programmvorhaben und
• als kommerzielles oder nichtkommerzielles Hörfunkangebot
Interesse an der Veranstaltung von lokalem Hörfunk besteht.

Eine räumliche Darstellung der Versorgungsgebiete für die noch zu erfolgende telekommunikationsrechtliche Zuteilung der Frequenzen durch die Bundesnetzagentur finden Siehier

Für weitere Informationen und zur Beantwortung ergänzender Fragen steht Ihnen die MA HSH (040-36 90 05-28) gern zur Verfügung.

Call for Interesst zum Download

Anlagen: Räumliche Darstellung der Versorgungsgebiete

Frank Nonnenmacher aus seinem Buch „DU hattest es besser als ICH“

Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, hat der Autor Frank Nonnenmacher (Jahrgang 1944) am 27. Januar 2015, genau 70 Jahre nach der Befreiung des KZ Auschwitz, in Neumünster aus seinem Buch „DU hattest es besser als ICH“ vorgelesen.





Darin schildert er die Geschichte zweier Brüder, deren Lebenswege zur Zeit des Nationalsozialismus nicht unterschiedlicher hätten sein können. Gustav Nonnenmacher flog für Hitlers Wahn als Pilot an allen erdenklichen Kriegsfronten. Ernst Nonnenmacher wurde eingesperrt, gefoltert und musste viele Jahre im KZ verbringen. Nach dem Krieg wurde ihm eine Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus verweigert.


Frank Nonnenmacher hat in diesem Roman die über Jahrzehnte gesammelte Recherchen und Interviews mit seinem Vater und seinem Onkel, den beiden Protagonisten des Buches, veröffentlicht.


Die Neumünsteraner Radioinitiative hat die Lesung aufgezeichnet:


[audio:http://sendungen.freie-radios-sh.org/nms/2015/nonnenmacher_nms_2015_01_27_lesung.mp3]

download [mp3, 58,3 MB, 1h 3min]


Abschließende Diskussion dazu:


[audio:http://sendungen.freie-radios-sh.org/nms/2015/nonnenmacher02_nms_2015_01_27_diskussion.mp3]

download [mp3, 40,9 MB, 44 min]

shz: „Fünf neue Sender ab 2015“

Die shz berichtet über die geplante Einführung von Lokalradios 2015 und zitiert dabei Axel Bernstein, den medienpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:


Für problematisch hält Bernstein auch die Ausgangslage der freien Radios. Diese können zwar aus Mitteln der Medienstiftung gefördert werden – aber lediglich bei den Kosten für Technik oder Gema-Gebühren. „Einerseits“, so Bernstein, „will die Koalition mehr lokale Berichterstattung, andererseits schafft sie einen Rahmen, der einen erfolgreichen Betrieb von Sendern nicht zulässt“.


Ganzer Artikel: hier


Unsere jüngste Stellungnahme gibt es hier

Lokalradio ja, aber…

Für die aktuelle Sitzungswoche im Kieler Landeshaus wurde auch die Abstimmung zum 5. Medienänderungsstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein bis zum Freitag, den 10. Oktober 2014 angesetzt. Der Vertrag wurde bereits im September zwischen Staats- und Senatskanzlei in Hamburg und Kiel unterzeichnet. Die Beteiligung des Parlaments in dieser Frage wird nur noch durch eine formale Abstimmung hergestellt. Die Koalition hat sich ja schließlich schon geeinigt, warum dann noch diskutieren?


Eine Debatte im Parlament ist dazu von der Regierung nicht vorgesehen, obwohl es viele Einwände gegen die Ausgestaltung des Mediengesetzes gibt. Konkrete Änderungsvorschläge kamen nicht nur von uns, als den betroffenen nichtkommerziellen Radioinitiativen, sondern auch von der Opposition im Landtag und der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH). Die Kritik wurde gehört aber nicht erhört. Angesichts der konkreten Vorschläge und Mängel die zusammengetragen wurden, verwundert dieses Vorgehen. Denn der Entwurf ermöglicht die Einführung von Lokalradios nur formal. Man hat damit den Freien Radios in SH vermeintlich unüberwindbare Hürden aufgestellt. Als Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein werden wir versuchen, ob im Sturm oder mit einer Vielzahl von sehr nervenden Vorgehensweisen, trotz alledem schnell und unüberhörbar Freies Radio in Schleswig Holstein auszustrahlen!


Die schriftliche Anhörung im Juni 2014 war somit lediglich ein Feigenblatt. Eine offizielle Stellungnahme gab es aus der Staatskanzlei gegenüber allen Radioinitiativen in Schleswig-Holstein, dem FSK, dem Hamburger Lokalradio oder dem Bundesverband Freier Radios bisher nicht. Was die Kieler Staatskanzlei uns in diesem Entwurf vorgelegt hat, wurde trotz zahlreicher Kritik letztlich nicht mehr verändert. Begründet wurde dies von SPD, B90/Grünen und SSW immer wieder mit dem engen Zeit- und Spielraum, der bei den Verhandlungen mit Hamburg bestehen würde. Trotz zahlreicher Gespräche unsererseits mit den medienpolitisch Verantwortlichen in Schleswig-Holstein, mit der Veranstaltung eines parlamentarischen Abends im Februar 2014 und zahlreicher Stellungnahmen oder Interventionen bei den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschuss wurden alle unsere Forderungen nach einer angemessenen Korrektur nicht mal im Ansatz umgesetzt.


Als potentielle Lizenznehmer, die wir seit Jahren mehr Medienvielfalt, Zugangsoffenheit und eine Ergänzung und ein wichtiges Gegengewicht zu den etablierten Medien in Schleswig-Holstein einfordern und umsetzen möchten, ist diese Ignoranz ein Rückschlag. SSW, Grüne und SPD wollen Lokalradios in Schleswig-Holstein einführen, schaffen aber lediglich ungeeignete Ausgangsbedingungen, die die Etablierung von nichtkommerziellen Lokalradios stark einschränkt oder verhindert. Wer unabhängigen, lokalen und nichtkommerziellen Hörfunk ermöglichen will, kann nicht gleichzeitig politisch verhindern, dass die Sender nur ungenügend anerkannt und unzureichend finanziell gefördert werden. Unzureichend und planlos ist auch die finanzielle Sicherung der technischen Ausrüstung.


Trotz der widrigen Umstände, den sich künftig ehrenamtliche Radiomacher_innen ausgesetzt sehen werden, halten wir an unseren wichtigsten Forderungen fest:


– Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien, gleichwertig zum OK SH und Tide


– finanzielle Basisförderung für alle nichtkommerziellen Radios, die nicht nur einen Teil der technischen Übertragungskosten über Anträge an die Medienstiftung HSH ermöglicht, sondern sich auch an den Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientiert


– keine Einschränkung der Verbreitungsgebiete, sondern Ermöglichung von Freien Radios an allen Standorten an denen Bedarf besteht, zum Beispiel in der Landeshauptstadt Kiel


– keine Einschränkung der redaktionellen Vernetzung und des Programmaustauschs zwischen den nichtkommerziellen Radios in Schleswig-Holstein


Das wir mit diesen Forderungen nicht allein stehen, zeigt auch die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Kampagne „Schleswig-Holstein braucht Freie Radios“.


Weitere Links dazu:


Radiowoche: Weg frei für Lokalradios in Schleswig-Holstein


Infos bei Plenum Online: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/oktober2014/texte/meldungen2.htm


2.10.14 Lars Harms (SSW): Lokalradio stärkt die Meinungs- und Medienvielfalt


2.10.14 Dr. Axel Bernstein(CDU): SSW begrüßt angesichts ungeklärter Fragen zum Medienänderungsstaatsvertrag Kaltstellung des Parlaments [pdf]

 

Innenausschuss tagt am 3. September. Seid dabei!

Hiermit laden wir Euch alle zur Sitzung des Innen- und Rechtsausschuß des schleswig-holsteinischen Landtages nach Kiel am morgigen Mittwoch, den 3. September ein! Die neue Medienstaatsvertrag steht auf der Tagesordnung und wir wollen Euch bitten unbedingt dabei zu sein. Die Veranstaltung ist öffentlich und beginnt offiziell um 14 Uhr im Sitzungssaal 142 des Landtages. Um ca. 16 Uhr soll dann der Tagesordnungspunkt zum Mediengesetz aufgerufen werden.


Nach einer ersten Debatte in der vergangenen Woche und der Anhörung der Staatskanzlei wurde für morgen nun auch die Medienanstalt eingeladen. Wir wollen vor Ort genau zuhören  und haben die Abgeordneten angeschrieben, mit der Bitte dem Gesetz in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.


Hier ist unser Brief:


Sehr geehrte/er


Abg. Barbara Ostmeier (CDU)
Abg. Dr. Axel Bernstein (CDU)
Abg. Petra Nicolaisen (CDU)
Abg. Dr. Kai Dolgner (SPD)
Abg. Simone Lange (SPD)
Abg. Tobias von Pein (SPD)
Abg. Ines Strehlau (B’90/GRÜNE)
Abg. Burkhard Peters (B’90/GRÜNE)
Abg. Wolfgang Kubicki (FDP)
Abg. Wolfgang Dudda (PIRATEN)
Abg. Lars Harms (SSW)


als Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinschen Landtages bitten wir Sie darum, sich jetzt für die Belange der nichtkommerziellen Radioinitiativen des Landes einzusetzen. In ihrer morgigen Sitzung, am 3. September 2014, steht die Einführung von Lokalradios und die Änderung des Medienstaatsvertrages erneut zur Diskussion. Der Entwurf des 5. MÄStV HSH (Stand: 26.3.2014) begrenzt oder verhindert jedoch den Aufbau und den Betrieb nichtkommerzieller lokaler Radiosender. Sollte sich daran nichts grundlegend ändern, wird das Ziel eine vielfältigere Rundfunklandschaft ad absurdum geführt. Wir bitten Sie darum, sich für eine Überarbeitung des Entwurfs einzusetzen und in dieser Form nicht zu verabschieden.


Für uns als potentielle Lizenznehmer in Kiel, Lübeck, Flensburg, Pinneberg, Husum oder Neumünster bedarf es einer angemessenen und dauerhaften Basisfinanzierung, die im Mediengesetz künftig geregelt sein muss. Im Entwurf fehlt zudem die Anerkennung als Bürgermedien und es gibt Einschränkungen für einen redaktionellen Austausch. Besonders wichtig wäre eine Aufhebung oder Änderung der Auswahl der Verbreitungsgebiete, die derzeit den Ballungsraum Kiel explizit ausschließt, trotz dort vorhandener Frequenzkapazitäten.


1. Finanzierung


Der Entwurf öffnet keine neuen Finanzierungsmöglichkeiten für die künftigen nichtkommerziellen Anbieter, sondern schränkt die bestehenden Regelungen sogar noch ein. Bereits jetzt sieht § 55 MstV HSH (Absatz 4 Satz 2 Nummer 5) eine finanzielle Unterstützung von „Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von Rundfunk“ vor. Diese Möglichkeit wird im Gesetzentwurf jedoch auf die Unterstützung der Verbreitungstechnik (Anhang S.4/Nr.5) oder sogar nur um die „anteilige Förderung der Übertragungstechnik“ reduziert. Zudem sieht die Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein eine dauerhafte und institutionelle Förderung nur in Ausnahmefällen vor. Die MA HSH hat bereits im Vorfeld der Mediengesetzänderung darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung der Medienstiftung über die reine Förderleistung hinaus, „mit dem Gebot der Staatsferne schwer vereinbar“ sei.


Wer ernsthaft mehr Medienvielfalt erwartet und neue nichtkommerzielle Sender zulassen möchte – in denen Werbeeinnahmen ausdrücklich verboten sind – kann hier nicht den Geldhahn zudrehen oder beim Status Quo bleiben. Freie Radios sind gemeinnützige Sender, die auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen und eine publizistische Ergänzung leisten. Wir erwarten eine weitergehende finanzielle Unterstützung, als dies bisher möglich ist, um uns als unabhängige nichtkommerzielle Radios aufstellen zu können. Dazu gehört eine im Mediengesetz verankerte angemessene und dauerhafte Grundfinanzierung, die wir zusätzlich mit Eigenmitteln aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ergänzen. Ohne diese öffentliche Unterstützung – wie sie nichtkommerziellen Radios in anderen Bundesländern bereits bekommen – sehen wir uns nicht in der Lage uns unseren eigentlichen Aufgaben widmen zu können. Die Höhe von Zuschüssen zur Ermöglichung des Sendebetriebs sollte sich auch in Schleswig-Holstein an den anfallenden Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientieren.


Ergänzend müssen wir der in der letzten Sitzung des Innenausschuss am 27. August 2014 gemachten Aussage widersprechen, dass das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg schon seit Jahren städtisch unterstützt würde. Das ist nicht so. Dem FSK werden zum Beispiel keine Räume von der Stadt bezahlt. Diese müssen aus Eigenmitteln des Senders aufgebracht werden.


2. Anerkennung als Bürgermedien


Die Radioinitiativen in Lübeck, Kiel, Flensburg, Pinneberg, Husum oder in Neumünster benötigen die Anerkennung als Bürgermedien, wie sie bereits in vielen Mediengesetzen anderer Bundesländer eingeführt und geregelt sind. Der Gesetzentwurf der Staatskanzlei schließt das jedoch aus. Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium zum Sektor der Bürger- und Alternativmedien (international Community Media). Bundesweit gibt es bereits mehr als 30 Freie Radios. Schleswig-Holstein bildet hier eines der Schlusslichter. Zur Verbesserung und Ergänzung des Medienstaatsvertrages bieten sich beispielsweise die Regelungen aus den Mediengesetzen in Hessen oder Sachsen-Anhalt an, die neben den Offenen Kanälen auch ausdrücklich NKL medienrechtlich als Bürgermedien anerkennen und aus Rundfunkgebühren fördern.


3. Sendungskooperationen ermöglichen


Die Übernahme fremder Programmteile soll nur zulässig sein, wenn sie sich nicht nachteilig auf die Authentizität des eigenen Programms auswirken. Was auf die Verhinderung eines Mantelprogramms abzielt, stellt jedoch den Charakter Freier Radios in Frage. Hier steht der solidarische Austausch von Berichten, die Übernahme von Mitschnitten oder ganzer Sendungen, wie zum Beispiel das halbstündige Nachrichtenmagazin der Freien Radios zip-fm, im Vordergrund. Auch in Schleswig-Holstein ist eine redaktionelle Vernetzung und innovative Formen dezentraler Redaktionsarbeit zwischen den nichtkommerziellen Radios geplant. Solch eine Zusammenarbeit verringert nicht etwa die lokale und regionale Vielfalt sondern erhöht sie. Wir schlagen vor, diese Regelung für die nichtkommerziellen Radios zu streichen.


4. Verbreitungsgebiete aufheben


Mit der starken Einschränkung auf wenige Standorte, wird das Lokalradioverbot in Schleswig-Holstein lediglich gelockert, nicht aber abgeschafft. Unverständlich ist vor allem, daß der Standort Kiel unberücksichtigt bleiben soll. Und das obwohl hier die Frequenz 107,0 MHz laut Studie der Medienanstalt frei ist und als nichtkommerzielles Radioangebot geeignet wäre. Die absichtlich gewollte Einschränkung zum angeblichen „Schutz der Leistungsfähigkeit und der Vielfalt der bestehenden Medienlandschaft“, ist aufgrund des vielfältigen Programms Freier Radios nicht nachvollziehbar. Wir plädieren für die Abschaffung oder Änderung dahingehend, dass auch andere Standorte und eine andere Anzahl grundsätzlich möglich sind. Die Zuweisung der Standorte per Gesetz ist kontraproduktiv, da neue Standorte oder Änderungen der Standorte ein neuerliches Gesetzgebungsverfahren erforderlich machen.


Unklar bleibt auch, ob kommerzielle Anbieter künftig bevorzugt werden könnten. Nichtkommerzielle Lokalradios bieten aufgrund ihrer sozialen Verankerung, durch ihre Ausrichtung als Bürger- und Alternativmedien per se eine Medienvielfalt, die von vergleichbaren kommerziellen Anbietern nicht geleistet werden kann. Bei der Einbindung von Sprachen und Kulturen gehen Freie Radios weit über die Einbindung der in der Verfassung anerkannten Minderheiten hinaus. Alle hier lebenden Menschen sollen Zugang zum Rundfunk erhalten können. Wir stellen damit eine wichtige Ergänzung zu den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Anbietern dar und bieten eine Weiterentwicklung bereits bestehender nichtkommerzieller Medienstrukturen. Dafür braucht es rechtliche Rahmenbedingungen und faire Bedingungen.


Wir bitten Sie sich für diese Änderungen im Innen- und Rechtsausschuss einzusetzen. Wir sind gern bereit Fragen bei einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu beantworten und würden eine Einladung sehr begrüßen.