Stellungnahme: Freie Frequenzen für Freie Radios in Schleswig-Holstein

Ein wichtiger Schritt hin zur Lizenzierung Freier Radios im Norden, ist mit dem Gutachten, bzw. der Stellungnahme der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) über die „Perspektiven von Lokalradio in Schleswig-Holstein“ (Download: pdf) gemacht. Unsere Forderungen und Vorstellungen nach eigenen Standorten für nichtkommerziellen Rundfunk und deren öffentlicher Finanzierung finden sich darin wieder. Im Gutachten werden Maßnahmen erläutert, wie die Medienpolitik Voraussetzungen für die Einführung lokaler Sender schaffen kann. An den fünf Standorten Flensburg/Glücksburg (98,6 / 98,5 MHz), Sylt/Bredstedt/Föhr (88,1 / 88,4 MHz), Kiel (107,0 MHz), Neumünster (93,4 MHz) und Lübeck (88,4 / 88,5 MHz) stehen demnach freie Übertragungskapazitäten zur Verfügung. Die MA HSH empfiehlt dabei eine Zuweisung sowohl an nichtkommerzielle als auch kommerzielle Lizenznehmer bzw. Inhalteanbieter.

 

Als Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) begrüßen wir grundsätzlich den Tenor des Gutachtens, das in Schleswig-Holstein aus § 17 Abs. 1 Satz 2 MstV HSH abgeleitete Lokalrundfunkverbot aufzuheben. Wir appellieren aber an Medienpolitik und Medienregulierung mögliche Standorte, Finanzierung und Struktur nichtkommerzieller Anbieter nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern zu stellen. Dem im Gutachten der MA HSH unter Abschnitt 2.3 vorgestellten lokalen nichtkommerziellen Hörfunk sollte deshalb vorrangig ein Zugang zu den freien Übertragungskapazitäten bei einer angemessenen öffentlichen Finanzierung eingeräumt werden. Wir fordern auf dieser Grundlage die Staatskanzlei in Kiel sowie den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages und alle Landtagsfraktionen auf, mit einer Novellierung des Medienstaatsvertrages zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein die Voraussetzungen für neue nichtkommerzielle, lokale Radiosender zu schaffen.

 

Damit gäbe es die Möglichkeit der Nutzung freier Frequenzen durch gemeinnützige Radiovereine. Diese sind bereits in Schleswig-Holstein aktiv (Neugründungen 2013 in Kiel, Neumünster, Flensburg) oder existieren seit längerer Zeit (Husum / Nordfriesland) und arbeiten eng mit dem Freien Sender Kombinat FSK in Hamburg zusammen. An weiteren Standorten gibt es Einzelpersonen, Organisationen sowie in Gründung befindliche Radiovereine, die sich unserer Initiative angeschlossen haben (z. B. in Lübeck, Pinneberg, Bad Oldesloe, Bad Segeberg). Im vergangenen Jahr haben wir unsere Landesinitiative FRISH neu aufgebaut und in eine Vereinsform überführt.

 

An den fünf Standorten, aber auch an weiteren im Gutachten nicht erwähnten Orten, gibt es also ganz konkrete Interessen einer nichtkommerziellen und werbefreien Nutzung freier Frequenzen durch Radiovereine, die bisher nicht über UKW senden können. Wie das Gutachten ebenfalls klarstellt, unterscheiden sie sich in Modell und Zielen von den bestehenden Offenen Kanälen in Schleswig-Holstein. Wobei hier aus unserer Sicht ergänzt werden muss, das auch in einem nichtkommerziellen Lokalradio die Aus- und Fortbildung und die Medienkompetenzvermittlung eine tragende Rolle spielt. Hier jedoch unter den Bedingungen eines laufenden, journalistisch und redaktionell fokussierten Programms. Ziel Freier Radios ist allen Schichten der Bevölkerung Zugang zum Rundfunk zu ermöglichen, insbesondere denen, die nur einen eingeschränkten Zugang zu herkömmlichen Medien haben.

 

Uns als Freien Radios geht es um die Förderung einer eigenständigen Berichterstattung und von Medieninhalten, die nicht auf Einschaltquote und kommerzielle Verwertbarkeit abzielen. Die Sender sind selbstverwaltet und kollektiv organisiert. Freie Radios sind in anderen Bundesländern teilweise bereits seit mehr als 25 Jahren etabliert und stellen dort ein wichtige Ergänzung zu den bestehenden öffentlich-rechtlichen und privat-kommerziellen Medien dar. Durch unseren nichtkommerziellen Charakter ist eine Beeinflussung des Werbemarktes nicht gegeben. Freie Radios stellen keine Konkurrenz zu bestehenden lokalen Vereinsstrukturen dar, sondern sind eine zusätzliche Bereicherung für sie.

 

Wir begrüßen die in der Stellungnahme der MA HSH enthaltenen Vorschläge für eine institutionelle und dauerhafte Basisfinanzierung. Diese Lösung wäre beispielsweise vergleichbar mit der Regulierung für Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) in Sachsen-Anhalt, Hessen oder Baden-Württemberg. Diese könnten hier wiederum aus Mitteln der Medienstiftung Hamburg / Schleswig-Holstein finanziert werden, wenn die Kompetenzen für die Medienanstalt HSH bei der Mittelvergabe erweitert werden. Bei der Kalkulation der Förderhöhen für die Finanzierung der anfallenden Sende-, Verbreitungs-, Sach- und Personalkosten geben wir jedoch die Bedingungen für lokalen Rundfunk in einem Flächenland zu bedenken. Wenn Radiovereine weitab der Metropole aktiv sind, im Gegensatz zu dem mit ca. 100.000 € jährlichen Gesamtkosten genannten Hamburger Freien Sender Kombinat (FSK), werden diese auch wesentlich weniger Möglichkeiten der Gegenfinanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden erwarten können. Eine langfristige und angemessene öffentliche Finanzierung wäre jedoch Voraussetzung für die Umsetzung der eigentlichen Ziele der Freien Radios in Schleswig-Holstein.

 

Wir appellieren zudem an Medienpolitik und Medienregulierung, die Einführung kommerzieller lokaler Radios nicht weiter zu forcieren. Eine publizistische Ergänzung, mehr Medienvielfalt oder eine geringere Medienkonzentration in Schleswig-Holstein wären mit ihnen nicht zu erwarten, weil erneut gewinnorientierte Vorgaben das Programm bestimmen. Konkret wenden wir uns gegen eine Vergabe einer kommerziellen Frequenz für den Standort Sylt, der die Verbreitung an der Westküste über den Standort Bredstedt verhindern würde.  Und das obwohl vom Festland mindestens doppelt soviel Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht werden könnten. Auch in Kiel und Lübeck steht eine kommerzielle Nutzung den Aktivitäten zum Aufbau Freier Radios entgegen. Wir bekräftigen unsere Grundforderung nach Zulassung Freier Radios für ganz Schleswig-Holstein. An allen Standorten sollte der Zugang für die nichtkommerziellen Radioinitiativen bevorzugt berücksichtigt und auch aktiv unterstützt werden. Wir sprechen uns gegen eine zahlenmäßige Einschränkung der Standorte und erweiterte inhaltliche Beschränkungen und Vorgaben aus.

 

FRISH Stellungnahme vom 22. Januar 2014

 

Download als pdf-datei: FRISH_Stellungnahme_Freie_Radios_in_SH_Januar2014

 

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