Freie Räume für Freies Radio – Ratsversammlung Neumünster berät über Unterstützung

Die Stadt Neumünster hat sich entschieden, dem seit nunmehr einem halben Jahr stockenden Zulassungsverfahren für das Freie Radio Neumünster nicht länger zuzusehen und selbst aktiv zu werden. Als Radioinitiative hatten wir zuvor in mehreren Gesprächen mit den Ratsfraktionen in Neumünster auf das Dilemma der nicht ausreichenden Finanzierung durch die Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein hingewiesen. Bislang ist die Landespolitik nicht bereit die Finanzierung der neuen nichtkommerziellen Radios neu zu regeln und eine angemessene institutionelle Förderung zu ermöglichen. Uns wurde zwar die Förderung einer technischen Ausstattung und die Übernahme der Verbreitungskosten bereits zugesagt, jedoch lassen sich die laufenden Kosten nicht allein aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden bewältigen. Die Möglichkeiten einer kommunalen Unterstützung waren deshalb Thema auf der jüngsten Ratsversammlung am 16. Februar 2016.


Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde darüber diskutiert, ob die Stadt uns als Radioinitiative zumindestens mietfrei Räume zur Verfügung stellen kann. Der ursprüngliche Antrag wurde nach einer Diskussion im Punkt 4. geändert und mehrheitlich (bei 38 Ja-Stimmen, keinen Gegenstimmen, 3 Enthaltungen) angenommen. Ein Vertragsentwurf zwischen Stadt und Verein soll noch einmal in den zuständigen Ausschüssen diskutiert und abschließend in einer weiteren Ratsversammlung erneut zur Abstimmung gestellt werden.


Wortlaut des geänderten Antrags:


1. Die Ratsversammlung unterstützt die Initiative „Freies Radio Neumünster e.V.“, die das Ziel hat, einen nichtkommerziellen Lokalfunk für die Region Neumünster, Bordesholm, Nortorf, Padenstedt zu betreiben.


2. Dem Verein „Freies Radio Neumünster“ werden kostenfrei Räumlichkeiten im Gebäude Anscharstr. 8/10 (neuer Standort AJZ) für seine Vereinszwecke – insbesondere Aufnahme eines Sendebetriebs – zur Verfügung gestellt.


3. Für (die) Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Gebäudeumbaus stellt die Stadt geeignete andere leerstehende Räume z.B. in Schulgebäuden mietfrei zur Verfügung.


4. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu einen entsprechenden Vertragsentwurf zu erarbeiten und der Ratsversammlung zur Entscheidung vorzulegen.