Erste NKL Ausschreibung für Schleswig-Holstein – Initiativen und BFR fordern Nachbesserungen

Die Ausschreibung für die ersten Lokalradios in Schleswig-Holstein ist mittlerweile erfolgt. Die Medienanstalt hat nun auch die Namen der 11 Interessenten  veröffentlicht. An den drei nichtkommerziellen Standorten sind jeweils die in der FRISH vernetzten Initiativen auch die einzigen Bewerber. Für den 2. Juni 2015 wurden die Radiovereine in Flensburg, Neumünster und Rendsburg nun zur Anhörung vom Medienrat eingeladen, damit wir unsere eingereichten Anträge auf Zulassung und Zuweisung näher erläutern können.


Für den Sendestart Freier Radios in Schleswig-Holstein gibt es jedoch noch viele Unwägbarkeiten. Bereits im Zuge der Änderung des Medienstaatsvertrags 2014 hatten wir uns kritisch geäußert und zahlreiche Vorschläge für eine bessere Ausgangslage für den Start nichtkommerzieller Lokalradios gemacht. Allerdings hatte das keinerlei Einfluss auf die Ausformulierungen des Gesetzes, das seit Januar 2015 gilt. Gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Radios haben wir deshalb noch einmal eine Stellungnahme erarbeitet, die insbesondere die Medienpolitik aufruft, die bestehenden Defizite bei der Anerkennung und der Finanzierung der künftigen nichtkommerziellen Lokalradios zu beseitigen und bei der Standortfrage nachzubessern.




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Bundesverband Freier Radios, veröffentlicht am 6. Mai 2015


Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundeslandes führt Schleswig-Holstein Lokalradios ein. Seit mehr als 20 Jahren hatten freie Radioinitiativen eine Zulassung und Anerkennung gefordert und sich 2013 in der Landesinitiative FRISH zusammengeschlossen. Der gemeinsame Medienstaatsvertrag mit Hamburg wurde inzwischen neu geregelt und gilt seit Januar. Vorgesehen ist die Lizenzierung von insgesamt fünf Standorten, wobei lediglich an drei Orten nichtkommerzielles Lokalradio vorgesehen ist: in Rendsburg, Flensburg und Neumünster.


Auf die im März veröffentlichte Ausschreibung der Medienanstalt haben sich nun folgende nichtkommerzielle Initiativen bewerben können, die auch im jeweiligen Verbreitungsgebiet die einzigen Bewerber sind:

  • – Freies Radio – Initiative Flensburg
  • – Freies Radio Neumünster
  • – Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland



Nach Angaben der Medienanstalt sind Anhörungen der Bewerber ab Juni 2015 geplant.


Als Bundesverband Freier Radios hatten wir uns bereits im Juni 2014 gegenüber der Staatskanzlei in Kiel und gleichlautend im November 2014 gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages zum Gesetzentwurf geäußert.


Unsere Kritik zielt beim neuen Medienstaatsvertrag auf das Ausklammern von relevanten Standorten bei der Zulassung von Freien Radios: Sowohl in der Landeshauptstadt Kiel als auch mittlerweile in Lübeck (kommerzieller Standort) sind diese nicht vorgesehen. Außerdem wird die redaktionelle Zusammenarbeit und auch die finanzielle Unterstützung Freier Radios eingeschränkt. Die Übernahme fremder Programmteile soll nur zulässig sein, wenn sie sich nicht nachteilig auf die Authentizität des eigenen Programms auswirken. Das könnte jedoch dem  solidarischen Austausch von Programmbeiträgen zwischen Freien Radios entgegenstehen.


Die finanzielle Förderung obliegt der von beiden Ländern betriebenen Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein. Unklar ist, ob es dabei eine Orientierung an den realen Kosten der Sender geben wird, die nicht nur die  Sende- und Leitungskosten oder Abgaben für GEMA und GVL einschließen, sondern auch die anfallenden Betriebs- und Koordinationskosten. Komplett verzichtet wird auch auf die Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien. Hier verweisen wir auch auf die Stellungnahmen der lokalen Initiativen.


Wir fordern die Medienpolitik deshalb erneut auf, die bestehenden Defizite bei der Anerkennung und der Finanzierung der künftigen nichtkommerziellen Lokalradios zu beseitigen und bei der Standortfrage nachzubessern.