Archiv der Kategorie: FRISH Stellungnahmen

Stellungnahme zum „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“

Im Mai 2021 hat die Landesregierung ihren „Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Wir wurden daraufhin vom Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingeladen, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Im August 2021 beschloss der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, eine weitere Anhörung zum Bericht der Landesregierung zur Medienlandschaft im Land durchzuführen. Auch zu dieser Anhörung, die im Januar 2022 stattfinden soll, werden wir eingeladen.


Foto: FRN in Aktion (Quelle: Freies Radio Neumünster)




Wir dokumentieren an dieser Stelle unsere Stellungnahme, die wir im Spätsommer 2021 als Freies Radio Neumünster und Freies Radio Fratz in Flensburg gemeinsam abgegeben haben:




Herzlichen Dank für die Einladung zur Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein. Dieser Bericht benennt die ökonomischen Entwicklungen, die auch hier zu einem hohen Konzentrationsgrad der Medienlandschaft führten, in der immer weniger selbstständig arbeitende Redaktionen tätig sind. Zu konstatieren ist, freundlich formuliert, eine Verengung des Informations- und Meinungsspektrums, bei überregionalen Themen und erst recht bei der lokalen Berichterstattung.


Das »Zwischenfazit Presse« (»Ein Markt, zwei Akteure«) im Bericht zur Medienlandschaft macht deutlich, was Lasse Petersdotter laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung am 24. März 2021 so treffend zusammen fasste: »In der lokalen Berichterstattung hat man zu essen, was auf den Tisch kommt.« Fast flächendeckend gibt es, wenn überhaupt, nur eine Lokalzeitung vor Ort, die in einem der beiden Zeitungsverlage erscheint, die sich die Presselandschaft in Schleswig-Holstein aufgeteilt haben. Und in dessen Blättern kommen die überregionalen Berichte, der so genannte Mantel der Lokalzeitung, aus einer der beiden Zentralredaktionen in Osnabrück und Hannover, wo die Verlagshäuser, die Neue Osnabrücker Zeitung und die Verlagsgruppe Madsack ihren Sitz haben. Beide Häuser sind sogar große Mitgesellschafter der Firma Regiocast, die drei der vier landesweit zu empfangenen Privatradios betreibt.


Neben der Presselandschaft steht im echten Norden also auch das duale Rundfunksystem mit dem öffentlich-rechtlichen Norddeutschen Rundfunk NDR und faktisch nur einem einzigen regionalen Privatveranstalter nicht wirklich für Medien-, Meinungs- und Informationsvielfalt im Lande. Dass es aber diese Vielfalt wäre, die zu den Grundpfeilern unserer Demokratie zu zählen ist, das war laut Plenarprotokoll der 114. Landtagssitzung die Auffassung aller Redner der Regierungskoalition und der demokratischen Opposition im Landtag, die sich zur Situation der Medienlandschaft im Lande zu Wort meldeten.


Zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein wird im Bericht der Landesregierung die Studie des Instituts für Europäisches Medienrecht »zum drohenden Verlust lokaler und regionaler journalistischer Vielfalt« zitiert, in der eine stärkere gesellschaftliche Förderung lokaler Medien als einzigen Weg aus einer in Schleswig-Holstein definitiv vorzufindenden Informationsmisere empfohlen wird.


Wenn sich diese Informationsmisere nun aber aktuell weder privatwirtschaftlich noch öffentlich-rechtlich behoben werden kann oder soll, weil hier für die einen kein Geld zu verdienen ist, oder  weil der andere, dem öffentlich-rechtlichen NDR, eine flächendeckende lokale Berichterstattung schlicht und einfach untersagt ist (§ 30 Abs. 5 Nr. 3 Medienstaatsvertrag (MstV)), dann ist es höchste Zeit, das Augenmerk auf die so genannte »dritte Säule« des Rundfunksystems zu richten: auf die nichtkommerziellen Lokalradios (NKL), die als Community- oder Bürgermedien vor Ort vorwiegend ehrenamtlich und zugangsoffen betrieben werden. Im Bundesverband Freier Radios sind bundesweit derzeit 34 Freie Radios organisiert, auch die zwei Freien Radios in Schleswig-Holstein.


Das Freie Radio Neumünster FRN 100,8 und das Flensburger Freie Radio Fratz senden beide seit Ende 2019 auf UKW ein nichtkommerzielles Programm, das ehrenamtlich und selbstorganisiert produziert wird. In Neumünster produzieren zum Beispiel auch die Anonymen Alkoholiker eine eigene Sendung, ebenso die Flüchtlingsberatung der Diakonie Altholstein, und die sogar mehrsprachig.


Freie Radios sind als nichtkommerzielle Lokalradios nicht mit den kommerziellen Lokalradios in Lübeck oder auf Sylt zu vergleichen, die mit Werbung und Sponsoring Geld verdienen wollen und müssen. Freie Radios sind Bürgermedien, die kein Geld verdienen dürfen, ähnlich wie der Offene Kanal Schleswig-Holstein, der aber bekanntlich weder in Neumünster noch in Flensburg Radiostudios unterhält.


Die Landesregierung hat bei der Erarbeitung des Berichts zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein laut Vorbemerkung ihres Berichts, Zitat: »auf eine wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung verzichtet«, was uns hier den Blick auf eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit richten lässt. Auf eine recht neue österreichische Untersuchung vom Januar 2020, eine Studie zum Wert nichtkommerziellen Rundfunks. Sie kommt zu dem zentralen Ergebnis, dass der »nichtkommerzielle Rundfunk … einen präzise beschreibbaren und damit erwartbaren Mehrwert für die Gesellschaft schafft und vice versa die Institution selbst legitimiert.« Und nicht zuletzt: »Den demokratiepolitischen und medienpädagogischen Wert partizipatorischer Medien belegen bereits zahlreiche andere Publikationen


Die Autoren der österreichischen Studie kommen deshalb auch zur Auffassung, dass die staatliche Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks auszuweiten ist: »Im Rahmen einer Sockelfinanzierung für Betriebskosten sollte vorerst bei jedem Sender eine adäquate Personalstruktur mit angemessener Entlohnung gesichert werden.« Vorgeschlagen werden Stellen für die Geschäftsführung, technische und programmliche Administration, redaktionelle und medienpädagogische Betreuung von ehrenamtlichen Produzent*innen und Medienkompetenzvermittlung.


Und hier kann einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass die finanzielle Situation der jungen Freien Radios in Schleswig-Holstein auch im zweiten Jahr nach dem UKW-Sendestart prekär ist, anders als die Situation der Freien Radios in Österreich, die seit 20 Jahren finanziell deutlich besser ausgestattet worden sind, ähnlich wie andere Freie Radios in anderen deutschen Bundesländern. In Schleswig-Holstein und Hamburg darf die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) nach der »Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter« für die Freien Radios in Flensburg und Neumünster einzig die Sende- und die Leitungskosten übernehmen. Das sind neben den Kosten für die UKW-Verbreitung auch die Gebühren an die Urheber- und Leistungsschutzvertreter GEMA und GVL. Daneben wird den Freien Radios in Schleswig-Holstein keinerlei weitere regelmäßige finanzielle Förderung gewährt, abgesehen von der Möglichkeit, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik bei der MA HSH zu beantragen.


Aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein, dem Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Schleswig-Holstein und der Freien Demokratischen Partei Landesverband Schleswig-Holstein: »Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern. Diesen Bereich des Lokalradios werden wir entsprechend evaluieren.« Leider ist es unseres Wissens nach bislang nicht zu dieser angekündigten Evaluation der Situation der Freien Radios in Schleswig-Holstein gekommen. Ein eigenes Experten-Gutachten zu den »Aufgaben, Kosten und Finanzierungsbedarf der lokalen nichtkommerziellen, schleswig-holsteinischen Radioveranstalter in Neumünster und Flensburg« konnte leider mangels einer realistischen Finanzierungsmöglichkeit nicht selbst von den Freien Radios in Neumünster und Flensburg beauftragt werden.


Zur dauerhaft auskömmlichen Finanzierung der mit einer hohen Anschubfinanzierung seitens der (sich in Abwicklung befindenden) Medienstiftung Schleswig-Holstein sowie der MA HSH ausgestatteten Freien Radios wird ausdrücklich auf unsere Stellungnahme vom 23. September 2020 zum Entwurf des achten Medienänderungsstaatsvertrags (8. MÄStV HSH) verwiesen: »Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen«


Die darin getroffenen Feststellungen und Erwartungen gelten fort und werden hoffentlich aufgenommen bei den beginnenden Verhandlungen bezüglich eines neunten Medienänderungsstaatsvertrages Hamburg / Schleswig-Holstein (9. MÄStVHSH). Darüber hinaus plädieren wir für die Aufhebung der örtlichen Beschränkungen im Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein, um künftig mehr Standorte nichtkommerzieller Lokalradios zu ermöglichen.


Als überfälligen Zwischenschritt wird von uns in Schleswig-Holstein dringend die Förderung NICHT-redaktioneller Aufwendungen für die Geschäftsführung, für die Sende-Koordination und Sende-Technik mit vorerst möglichst je einer halben Stelle empfohlen. Sende-Koordination und -Technik erfordern im Rund-um-die-Uhr-Betrieb kontinuierliche und spezialisierte Arbeitsleistungen, welche in keinem anderen Medienbetrieb dem redaktionellen Mitarbeiter und schon gar nicht dem freiwilligen Ehrenamt überlassen werden. Ohne diese Arbeitsleistungen bleibt die installierte Radiotechnik tote Technik und mögen auch noch so viele Sendungen von Radiomachenden produziert sein und auf Halde liegen. Diese regelmäßig täglich erforderliche Arbeit, in Fällen technischer Ausfälle auch stets zeitkritisch zu erledigen kann nicht dauerhaft von Ehrenamtler*innen in ihrer Freizeit und oft neben ihrer Berufstätigkeit sichergestellt werden. Kein*e Presse-Journalist*in muss nach ihrer*seiner Arbeit auch noch in der Rotation laufende und außergewöhnliche Arbeiten erledigen. Und nicht zuletzt: kein*e Nutzer*in des Offenen Kanals muss sich um die Aufrechterhaltung, die Koordination oder die Geschäftsführung des Offenen Kanals kümmern. Das übernehmen angestellte Kräfte.


Auf die Praxis Freier Radios in vielen Bundesländern, die Koordinationskosten essentieller Tätigkeiten des Sendebetriebs (wie z. B. Programmkoordination, Technik und Geschäftsführung) in ihrer Basisfinanzierung zu berücksichtigen, weisen wir seit Jahren hin. Die MA HSH hat 2013 in ihrem Gutachten »Perspektiven für lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein« die finanziellen Aufwendungen des lokalen Hörfunks skizziert, der sich auch auf die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein übertragen lässt.


Um die Freien Radios aus der seit Ende 2019 anschließend durch die Corona-Pandemie durchaus verlängerte Aufbauphase erfolgreich in die zweite Phase eines regelmäßigen Dauerbetriebs mit wachsendem Anteil eigener Produktionen, mehr Hörer*innen und zunehmend arbeitsteilig arbeitender Redaktionen zu entwickeln, bedarf es einer belastbaren institutionellen Förderung. Ohne sie werden die Freien Radios ihre selbst gesetzten Entwicklungsziele – auch im Interesse ihres »Public Values« – nicht erreichen können. Eine stabile Fortentwicklung wird ohne diese Förderung von Sende-Koordination und technischer Instandhaltung nicht möglich sein.


Gleiches gilt für die Finanzierung der Studioräumlichkeiten, welche aktuell noch durch jährlich neue Beschlüsse der kommunalen Gremien in Flensburg und Neumünster gesichert werden. Nämlich aufgrund der bislang eingeschränkten Fördermöglichkeiten durch die MA HSH, die künftig deutlich erweitert werden sollten, um auch in den nichtkommerziellen Lokalradios feste eigene Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz, die anfallenden Kosten etwa der Online-Verbreitung per Internet-Livestream, die Vorhaltung von Mediatheken, anfallende Versicherungen, die schon erwähnten Kosten für Koordination und Verwaltung, die Anmietung der Räume oder die Öffentlichkeitsarbeit mit jährlich festen Beträgen institutionell finanzieren zu können.


Daneben ist natürlich weiterhin anzustreben, das künftige Aufwendungen abseits des Sendebetriebs der Freien Radios mehr und mehr auch durch Spenden und Mitgliedsbeiträge bei den Trägervereinen zu erwirtschaften sind. Bürgerschaftliches Interesse und Engagement zeigt sich auch schon in der Existenz eines eigenen Fördervereins (Neumünster; Flensburg geplant) der die aktiven Radiomacher*innen unterstützen will und das Radio bekannter machen. Das kann allerdings nur dann finanziell erfolgreich sein, wenn der Sendebetrieb stabil und ohne persönliche Fluktuation von Ehrenamtler*innen aufrechterhalten werden kann.

Stellungnahme zum Entwurf des 8. MÄStV HSH: Bedarfsgerechte Förderung & Anerkennung Freier Radios in SH

Anlässlich der geplanten Änderung des Medienstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein zum April 2021, fordern die Freien Radios in Schleswig-Holstein und in Hamburg deutliche Nachbesserungen des vorliegenden Entwurfs.

Als derzeit einzige lizenzierte nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein, haben sich das Freie Radio Fratz in Flensburg und FRN 100,8 in Neumünster in dieser Woche an der Anhörung zum achten Medienänderungsstaatsvertrag (8. MÄStV HSH) mit einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt. Das FSK – das Freie Sender Kombinat in Hamburg hat ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.

Die von der Behörde für Kultur und Medien in Hamburg und der Staatskanzlei Schleswig-Holstein vorgeschlagenen Änderungen des gemeinsamen Medienstaatsvertrags zum 1. April 2021 soll dem Landtag in Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Bürgerschaft zum Jahreswechsel 2020/21 zugeleitet werden.

Ein Mediengesetz in dieser Form verhindert aus unserer Sicht weiterhin eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, es sieht erneut keine Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien vor und verhindert nach wie vor die Gründung freier Radios an weiteren Standorten.

Wir möchten alle Verantwortlichen auffordern, sich im Gesetzgebungsverfahren für die Belange der Freien Radios einzusetzen.

Wir veröffentlichen hier die Stellungnahme von FRN 100,8 und Radio Fratz vom 23. September 2020:

 

Die auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios endlich sicherstellen und die Freien Radios als Bürgermedien anerkennen.

Ein Mediengesetz in dieser Form verhindert weiterhin eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, es sieht erneut keine Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien vor und verhindert nach wie vor die Gründung freier Radios an weiteren Standorten. Bereits 2014 (5. MÄStV), 2016 (6. MÄStV) und 2017 (7. MÄStV) haben wir zu den öffentlichen Anhörungen auf diese Punkte hingewiesen und wurden dabei vom Bundesverband Freier Radios (BFR), der europäischen Sektion des Weltverbandes Freier Radios (AMARC Europe) und dem Community Media Forum Europe (CMFE) unterstützt. Alle bisherigen Stellungnahmen können Sie hier nachlesen: www.freie-radios-sh.org

 

Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios an realen Bedarf koppeln

Im Entwurf fehlt erneut eine Regelung zur Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios aus den Zuweisungen der Rundfunkbeiträge, der sich am Finanzbedarf Freier Radios orientiert und zu einer langfristigen Existenzsicherung beiträgt, so wie sie bereits dem Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein ermöglicht werden. Zur Erinnerung: Werbung und Sponsoring zur Finanzierung ist nichtkommerziellen Lokalradios gesetzlich untersagt, eine auskömmliche Finanzierung nur aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ist aber illusorisch.

Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) fördert die nichtkommerziellen Lokalradios derzeit aus den ihr zugewiesenen Mitteln (3,2 % von 32 % des Rundfunkbeitragsanteils laut § 55 Absatz 2), auf Grundlage ihrer geltenden Richtlinie für die Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter und lokaljournalistischer Projekte vom 27. April 20171. In den Aufgaben des Medienrats (§ 39 Absatz 14) ist keine Konsultation oder Mitbestimmung an der Ausgestaltung von Förderrichtlinien durch die nichtkommerziellen Lokalradios vorgesehen.

Derzeit werden mit dieser Richtlinie ausschließlich die Infrastruktur des terrestrischen Sendebetriebs über UKW (Leitungskosten, Kosten für Standort-, Sender- und Antennennutzung) gefördert und die anfallenden Entgelte für Urheberrechtsabgaben an die GEMA und GVL übernommen. Nachrangig könnte auf Antrag eine Förderung für Ersatz und Ergänzungsbeschaffungen von Produktions- und Sendetechnik gewährt werden.

Im Medienstaatsvertrag bedarf es deshalb einer bedarfsorientierten Erhöhung der prozentualen Zuweisungen an die Medienanstalt für die Förderung nichtkommerzieller Lokalradios, die etwa auch die Übernahme von Online-Verbreitungskosten per Internet-Livestream und die Vorhaltung einer Mediathek, Versicherungskosten, Personal-, Honorar-, Miet- und Nebenkosten, die Kosten der Verwaltung, Sachkosten zur Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz zum Ziel der Förderung macht.

Hintergrund für diese Forderung sind die Auswirkungen der bestehenden Regelungen. Als nichtkommerzielle Lokalradios sind wir in Flensburg und in Neumünster nach Auslaufen der Anschubfinanzierung der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein selbst nicht in der Lage, diese anfallenden Kosten in vollem Umfang zu tragen, und sind zusätzlich auf kommunale Förderungen angewiesen, die nur einen Teilbedarf (v.a. Raumkosten) abdecken können.

Im vorliegenden Entwurf des 8. MÄStV im Punkt 13 b soll der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein künftig im § 38 ermöglicht werden, Förderungen zur Unterstützung des privaten Rundfunks aus Bundes- und Landesfördermitteln vornehmen zu können. Wenn der nichtkommerzielle Rundfunk hier nicht bereits inbegriffen ist, sollte dieser präzisierend ergänzt werden. Damit könnten auch Förderungen aus dem Landeshaushalt zur Finanzierung der nichtkommerziellen Lokalradios verwendet werden. Die Landesregierung macht davon bisher keinen Gebrauch, da der Haushaltsposten “Sicherstellung der Arbeit der Lokalradios“ (siehe pdf-Datei auf Seite 12 Posten 03 01 Titel 685 03 FKT 011) als Leerposten bislang keine Mittel zugewiesen bekommen hat.

 

NKL als Freie Radios endlich als Bürgermedien anerkennen

Für eine medienrechtliche Anerkennung der neu entstandenen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein und der bestehenden in Hamburg als Bürgermedien bedarf es aus unserer Sicht einer Ergänzung der aktuellen Regelungen zum Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und zum Offenen Kanal Schleswig-Holstein (§ 33 bis § 36). Wir plädieren dafür, den bestehenden § 34 (Trägerschaft) in § 33 zu integrieren, da sich beide Paragraphen auf den Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal beziehen. Ein neuer § 34 sollte stattdessen „Nichtkommerzielle Lokalradios“ einführen. Funfact am Rande: Die nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein senden zurzeit an Standorten, an denen kein Programm des Offenen Kanal Schleswig-Holstein ausgestrahlt wird.

Nichtkommerzielle Lokalradios oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium eindeutig zum Sektor der sogenannten Bürgermedien bzw. Community Media. Bundesweit gibt es mehr als 30 Freie Radios, die sich im Bundesverband freier Radios BFR zusammengeschlossen haben.

 

Freie Radios überall

Die mit dem 5. MÄStV 2014 eingeführte Legalisierung des Lokalfunks in Schleswig-Holstein betrifft nach wie vor nur fünf Standorte, an denen mittlerweile zwei kommerzielle und zwei nichtkommerzielle Radios entstanden sind, für den fünften Standort fand sich kein Bewerber.
Das Lokalradioverbot bleibt daher in weiten Teilen des Landes bestehen. Wir plädieren dafür, mindestens die Beschränkung der Anzahl der nichtkommerziellen Standorte im § 28 a aufzuheben und nichtkommerzielle Lokalradios an allen Standorten in Schleswig-Holstein zu
ermöglichen, wo dies technisch realisierbar ist und wo ein Bedarf besteht bzw. Initiativen bereits existieren.

 

UKW erhalten

Die starke Verkürzung bei künftigen Lizenzierungen der UKW-Verbreitung von zehn auf drei Jahre bei landesweiten Sendern setzt ein falsches Signal zuungunsten einer analogen terrestrischen Verbreitung des Hörfunks in Schleswig-Holstein. Solange dazu keine bundesweit einheitliche Regelung getroffen wurde und die MA HSH bereits Lizenzen bis ins Jahr 2031 (landesweit) oder bis 2032 (Hamburg) erteilt hat, besteht aus unserer Sicht hier
kein Handlungsbedarf für eine Veränderung der Zeiträume.

Neumünster/Flensburg, am 23. September 2020

>>> Download der Stellungnahme als pdf-Datei

Stadt Neumünster unterstützt Freies Radio finanziell – Radioverein fordert Nachbesserung bei der NKL-Basisförderung des Landes

Pressemitteilung des Freien Radio Neumünster vom 27. September 2017:


Die Stadt Neumünster unterstützt das Freie Radio ab November 2017 erstmals finanziell. Damit wird der Aufbau des ersten nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein gesichert. Hintergrund: Der Radioverein steht vor dem UKW-Sendestart im Jahr 2018 und mitten in der Aufbauphase vor existenziellen Herausforderungen. Nach Auslaufen der Anschubfinanzierung für die gemeinnützige Initiative in Neumünster wird die Förderung aus den Rundfunkbeiträgen in den kommenden Monaten stark sinken. Die Übernahme der Raumkosten durch die Stadt und die aktive Mithilfe für die Lösung der Raumfrage ist damit eine wichtige Unterstützung. Gleichzeitig fehlt es an einer Regulierung auf Landesebene, die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten Freien Radios von Anfang an und langfristig besser zu finanzieren und anzuerkennen.


In der Ratsversammlung am 26. September 2017 haben sich alle Fraktionen und der Ratsherr der LINKEN für diese kommunale Unterstützung ausgesprochen. Der Übernahme der Raumkosten wurde zunächst für ein halbes Jahr bis April 2018 zugestimmt. Gleichzeitig prüft die Stadt bis dahin die Nutzung von Räumen in einem Schulgebäude im Stadtteil Faldera.


Die ursprünglich bereits 2016 zugesagten Räume im Vicelinviertel konnten bislang von der Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden. Deshalb musste der Radioverein nach der Erteilung der UKW-Zulassung vor einem Jahr im September 2016 selbst Räume am Großflecken in der Innenstadt anmieten. Die zweckgebundene und einmalige Anschubfinanzierung der ehemaligen Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein läuft für die Raumkosten Ende Oktober aus.


Seit Anfang 2017 ist erstmals die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) für die Finanzierung der ersten beiden in Schleswig-Holstein zugelassenen nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Neumünster und Flensburg zuständig. Die im April 2017 verabschiedete erste NKL-Förderrichtlinie der MA HSH sieht hier vor allem die Förderung der technischen Verbreitungskosten, aber keine Förderung von Raum- oder Koordinationskosten vor.


Das steht wiederum im Gegensatz zur bisherigen Anschubfinanzierung der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein. Die Medienstiftung wurde im Zuge der letzten Änderung des Medienstaatsvertrags abgeschafft. Damit sinkt die bisherige Förderung der anfallenden Grundkosten ab Anfang 2018 um ca. 40 % und stellt den Radioverein künftig vor existenzielle Herausforderungen.


„Wir bereiten mit viel Engagement den Sendestart im nächsten Jahr vor. Die finanziellen Ausgangsbedingungen sind jedoch dauerhaft nicht ausreichend und könnten derzeit nur ansatzweise aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert werden.“ sagt Thomas Vagt, Vorsitzender des Radiovereins. „Wir benötigen langfristig eine Förderung, die mindestens auf dem gleichem Niveau der Anschubfinanzierung liegt. Damit würde sich für uns und auch für die Radioinitiative in Flensburg die Frage nach der Finanzierung der Räume und Kosten für die Koordinierung der Radios so nicht stellen.“, so Vagt. Wäre jetzt ein Umzug nötig, würde die Aufbauarbeit zudem erneut um mehrere Monate verzögert werden.


Bereits 2015 hatte Axel Bernstein, der kürzlich verstorbene medienpolitische Sprecher der CDU Schleswig-Holstein, gesagt:

„Die CDU hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass nicht-kommerzielles Lokalradio ohne kontinuierliche und auskömmliche Förderung nicht funktioniert.“



Im aktuellen Koalitionsvertrag 2017 bis 2022 der Regierung aus CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen in Kiel steht dazu auf Seite 97:

„Mit den neuen nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein gibt es zudem neue Formen von Bürgermedien, die eine Förderung erhalten, um sie in ihrer Existenz zu sichern.“



Mit den bestehenden Regelungen ist das jedoch nicht gegeben. Eine gesetzliche Anerkennung der NKL als Bürgermedien gibt es ebenfalls bisher nicht, so wie es die Offenen Kanäle in Schleswig-Holstein und der Ausbildungssender Tide in Hamburg bereits sind.


In vielen Bundesländern werden nichtkommerzielle Lokalradios weit über den Rahmen der technischen Verbreitung gefördert. Das Freie Radio Neumünster und die Landesinitiative FRISH fordern deshalb die neue Regierung in Kiel auf, die Förderung bereits jetzt zu verbessern und gesetzlich zu verankern. In der Freien Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) haben sich sieben Radiovereine aus Lübeck, Husum, Neumünster, Flensburg, Rendsburg, Kiel und Pinneberg zusammengeschlossen.


Bei Rückfragen dazu melden Sie sich bitte bei:


Stefan Tenner (Freies Radio Neumünster)
Tel. 04321 / 33 404 25 oder info@freiesradio-nms.de


Die Freien Radios in Neumünster und in Flensburg sind Mitglied im Bundesverband Freier Radios (BFR). Bei Rückfragen zu Förderbedingungen in anderen Bundesländern kontaktieren Sie bitte Mark Westhusen vom BFR: Tel. 0345 / 47 00 745 oder bfr@freie-radios.de

Freie Radios anerkennen und besser fördern – Stellungnahme zum neuen Mediengesetz

Der Medienstaatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein soll zum 1. April 2017 erneut geändert werden. Der Innen- und Rechtsausschuss im Kieler Landtag hat dazu am 18. Januar 2017 getagt. Zuletzt wurde 2015 auf diesem Weg der Weg geebnet für lokales Radio in Schleswig-Holstein. Nun ist erstmals die Förderung nichtkommerzieller Lokalradios durch die Medienanstalt vorgesehen. Die bisher zuständige Medienstiftung wird aufgelöst. Was im Entwurf weiterhin fehlt ist unsere Anerkennung und gleichwertige Förderung zu den bestehenden Offenen Kanälen in Schleswig-Holstein oder dem Ausbildungssender TIDE in Hamburg.

Die Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) und der Bundesverband Freier Radios (BFR) sowie das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg haben dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags Kritik und Anregungen übergeben.

Hier sind die Stellungnahmen als pdf-Dateien zum Download:

FRISH | BFR | FSK 

Gesetzentwurf

Freie Radios zur geplanten Neuregelung der Rundfunkfinanzierung

[pdf]


Stellungnahme der Freien Radio Initiativen in Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Rundfunkfinanzierung in Hamburg und Schleswig­-Holstein (6. MÄStV HSH), veröffentlicht am 25. April 2016


Die Landesregierung Schleswig-­Holstein und der Hamburger Senat planen eine Änderung des Medienstaatsvertrags für die Neuregelung der Finanzierung der Medienanstalt Hamburg Schleswig­-Holstein MA HSH, die 2017 in Kraft treten soll. Damit verbunden und darin enthalten soll auch die Zuständigkeit der Finanzierung des nichtkommerziellen Rundfunks (NKL) in beiden Bundesländern konkretisiert und bestimmt werden.





Betroffen sind davon insbesondere das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg, das Hamburger Lokalradio HLR sowie die bislang noch auf eine Zulassung wartenden Freien Radios in Flensburg, Neumünster und Rendsburg. Diese drei Stationen konnten erst mit der Einführung des Lokalfunks mit der letzten Änderung des Medienstaatstvertrags (5. MÄStV HSH) ab dem Jahr 2015 einen Zulassungsantrag bei der Medienanstalt HSH stellen, der aufgrund beschränkter Finanzierungsmöglichkeiten seit Juni 2015 ruht. Die bislang zuständige Medienstiftung HSH hatte einer Übernahme eines geringeren Teils der anfallenden Kosten (ca. 30 %) für Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten für die Standorte Flensburg und Neumünster zugestimmt. Die nichtkommerziellen Radios in Hamburg erhielten auf Anträge hin finanzielle Förderungen der Medienstiftung.


Konkret zum vorliegenden Entwurf des 6. MÄStV HSH (Stand: 22.2.2016) nehmen wir, die Freie Radio Initiative Schleswig-­Holstein FRISH, wie folgt Stellung:


  • Wir begrüßen die Absicht, die Förderung von nichtkommerziellem lokalen Rundfunk (NKL) in Hamburg und Schleswig-­Holstein der Medienanstalt HSH zu übertragen. Diese Änderung hatten wir bereits bei der Anhörung zum 5. MÄStV HSH angeregt. Grundsätzlich können wir in Gänze auf die Stellungnahmen der FRISH und des FSK aus dem Juni 2014 verweisen.

  • Der jetzt für den gesamten Sektor NKL in beiden Ländern veranschlagte Rahmen der Modellrechnung in Höhe von 279.000 € liegt unter dem zu erwartenden Förderbedarf. Mit dem 5. MÄStV HSH wurden drei neue nichtkommerzielle Standorte in Schleswig-­Holstein und deren Sendegebiete ausgewiesen. Die neuen NKL-­Stationen in Schleswig­-Holstein sind zunächst auf eine nahezu 100 %ige Förderung angewiesen. Der vorgesehene Finanzrahmen des Entwurfs zum 6. MÄStV HSH bildet diese nicht vollständig ab. Wir erwarten eine angemessene und nachhaltige Grundförderung durch die Übernahme der Verbreitungs-­, Raum-­ und Koordinierungskosten. Damit werden Zuweisung und Zulassung der ersten nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein, der laufende Betrieb, die Wahrnehmung der eigentlichen Aufgaben als öffentliche und unabhängige Rundfunkmedien und Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz ermöglicht.

  • Diesem Finanzrahmen stehen geplante Zuschüsse in Höhe von 2.064.000 € für den OKSH und 895.000 € für TIDE gegenüber. Das ist eine eklatante Differenz zu der vorgesehenen NKL Förderung und wäre als solche erklärungsbedürftig.

  • Es wurde erneut versäumt im Entwurf des 6. MÄStV HSH die nichtkommerziellen Lokalradios dem Abschnitt der Bürgermedien zuzuordnen. Entsprechend der Stellungnahmen der FRISH und dem FSK im Rahmen der Anhörungen zum 5. MÄStV HSH schlagen wir vor, im Abschnitt Bürgermedien die NKL mit einem eigenen § festzustellen.

  • Zitat FSK Stellungnahme zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Wir schlagen vor, im Medienstaatsvertrag im Abschnitt Bürgerfunk die bisherigen §§’n 33 und 34 zu einem Paragraphen zusammen zu fassen und einen neuen § 34 zu entwerfen mit dem Titel Nichtkommerzielles Lokalradio. Dieser enthält eine Definition gemäß der oben genannten Abgrenzungen und gilt grundsätzlich ohne örtliche und regionale Beschränkung für beide Bundesländer. In § 36 (2) des Medienstaatsvertrag muß es dann heißen, daß neben Hamburger Bürger-­ und Ausbildungskanal und Offenem Kanal Schleswig­-Holstein auch gleichrangig NKL genannt sind.“


    Zitat Stellungnahme der FRISH zum Entwurf des Fünften Staatsvertrag zur Änderung des 5.MÄStV HSH:


    „Der wichtigste Punkt, den der Entwurf nicht enthält, ist die Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien. Im Mediengesetz sollte im Abschnitt Bürgermedien auch NKL für Schleswig-­Holstein und für Hamburg geregelt werden. Der Vorschlag aus Neumünster, zwei bestehende Paragraphen zusammenzufassen und einen neuen Paragraphen 34 ausschließlich für NKL einzufügen, bitten wir zu überprüfen.“


  • Damit aus der Förderungsbestimmung in § 55 (2) des Entwurfs nicht unversehens eine Kann Bestimmung erwächst, sollte mindestens bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie (§ 39 2/2 No 14 des Entwurfs) eine qualifizierte gemeinsame Mitbestimmung der FRISH, des FSK und des HLR hergestellt und geregelt sein.

  • Für das weitere Verfahren fordern wir eine Einbeziehung und eine Möglichkeit der Stellungnahme durch Einladungen zu den künftigen Anhörungen. Für diese schriftliche Anhörung zum 6. MÄStV HSH wurden die lizenzierten und auch die im Zulassungsverfahren befindlichen nichtkommerziellen Radios nicht eingeladen, obwohl die Auswirkungen sie unmittelbar betreffen.

  • Für Rückfragen zur Stellungnahme melden Sie sich bitte per Mail unter info@freie-­radios-­sh.org


    Mit freundlichen Grüßen,


    Daniel Wagenknecht und Lars Rathje­-Juhl


    im Namen der Freien Radio Initiative Schleswig­Holstein e.V. (FRISH) mit seinen Mitgliedern


    Freies Radio Lübeck e.V.
    Freie RadioCooperative Husum e.V.
    Freies Radio Neumünster e. V.
    Freies Radio-Initiative Flensburg e. V.
    Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.
    Freie Radio Initiative Kiel e. V.
    Radioinitiative Pinneberg


    Weitere Informationen:

    [1] Stellungnahme zur Aussetzung der Zulassungs- und Zuweisungsverfahren im Juni 2015:http://www.freie-radios-sh.org/vorerst-keine-lizenzen-fuer-freie-radios-in-schleswig-holstein/
    [2] Stellungnahmen zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrag HSH vom Juni 2014:

    Vorerst keine Lizenzen für Freie Radios in Schleswig-Holstein – Bewerber fordern erneut bessere Rahmenbedingungen

    frish_logoDer Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein hat das Verfahren zur Zulassung und Zuweisung für die ersten drei nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Auf die im April 2015 ausgeschriebenen drei Standorte in Flensburg, Rendsburg/Schleswig-Eckernförde und Neumünster haben wir uns jeweils als einzige Anbieter beworben: Freies Radio – Initiative Flensburg e.V., Freies Radio Neumünster e.V. und Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.


    Nach der mündlichen Anhörung aller drei Bewerber vor dem Medienrat am 2. Juni 2015 wurde die Aussetzung des Verfahrens begründet:


    „Hintergrund dafür ist die ungesicherte Finanzierung der Programmvorhaben, die sich ohne finanzielle Förderung nicht realisieren lassen. Die Bewerber wurden aufgefordert, Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung, vor allem durch die Medienstiftung HSH, zu klären. Erst wenn Höhe und Dauer einer Förderung konkretisiert sind, kann der Medienrat Zuweisungsentscheidungen treffen. Die MA HSH selbst kann die Veranstalter nach geltendem Recht nicht finanziell unterstützen.“


    Der Medienrat bestätigt damit die unbefriedigenden finanziellen Ausgangsbedingungen für die ersten nichtkommerziellen Lokalradios in Schleswig-Holstein. Bereits zur Änderung des Medienstaatsvertrages hatten wir uns im Juni 2014 gegenüber der Staatskanzlei in Kiel und im November 2014 gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags in Stellungnahmen entsprechend geäußert. Auch das Community Media Forum Europe (CMFE), der Bundesverband Freier Radios (BFR) oder die Medienanstalt hatten hierzu Änderungen angemahnt. Den Forderungen nach einer angemessenen, nachhaltigen und staatlich unabhängigen Grundförderung, wie sie nichtkommerzielle Lokalradios in anderen Bundesländern erhalten, wurde im Medienstaatsvertrag jedoch nicht berücksichtigt.


    In unserer Stellungnahme vom Juni 2014 heißt es:


    1. Ohne eine klare Formulierung, dass nichtkommerzielle Radio grundsätzlich durch eine öffentliche Förderung aus Rundfunkgebühren über die Medienanstalten unterstützt werden müssen, bleibt es unrealistisch nichtkommerzielle Radios dauerhaft und angemessen finanzieren zu können. Da Sie lediglich auf § 55 und die Förderung über die Medienstiftung verweisen, ändern sie nichts an der Tatsache, dass die Entscheidungen der Medienstiftung für eine dauerhafte Förderung keinesfalls gesichert sind.

    2. Die MA HSH hat in ihrem Gutachten auf das Problem der zu geringen Staatsferne hingewiesen. Die Freie Radioinitiative in Neumünster hat in ihrer Stellungnahme auf die bestehenden Einschränkungen bei der Medienstiftung SH für institutionelle Förderung und die zeitliche Einschränkung bei Projektförderungen hingewiesen. Zusätzlich reduziert der Mediengesetzvorschlag die Förderung auf eine anteilige Finanzierung der technischen Kosten. Unter diesen Bedingungen ist jedoch keine Finanzierung nichtkommerzieller Sender gesichert und geregelt.


    3. Wir befürworten eine Regelung, wie sie die MA HSH in ihrem Gutachten angemahnt hat, die ein Vorschlagsrecht der Medienanstalt und klare Regelungen fordert. Die Förderung des nichtkommerziellen Hörfunks durch die Medienstiftung sollte längerfristig angelegt und sichergestellt werden. Wir plädieren für eine Grundfinanzierung durch die MA HSH, unabhängig von den politisch wechselhaften Zusammensetzungen der Medienstiftung.


    4. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme dazu vom Januar 2014, in der wir darauf verwiesen haben, dass bei der Kalkulation der Förderhöhen für die Finanzierung der anfallenden Sende-, Verbreitungs-, Sach- und Personalkosten die Bedingungen für lokalen Rundfunk in einem Flächenland zu bedenken sind. Wenn Radiovereine weitab der Metropole aktiv sind, werden diese auch wesentlich weniger Möglichkeiten der Gegenfinanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden erwarten können, als das in der Studie mit ca. 100.000 € jährlichen Gesamtkosten genannten Hamburger Freie Sender Kombinat (FSK). Eine langfristige und angemessene öffentliche Finanzierung wäre jedoch Voraussetzung für die Umsetzung der eigentlichen Ziele der Freien Radios in Schleswig-Holstein.


    In der gemeinsamen Stellungnahme des Community Media Forum Europe (CMFE) und der europäischen Sektion des Weltverbandes Freier Radios AMARC Europe vom November 2014 hieß es dazu:


    „Die hessische Medienanstalt gibt beispielsweise pro Jahr mehr als 600.000 € für die dort sendenden sieben nichtkommerziellen Lokalradios aus. In Sachsen-Anhalt liegt die Förderung pro Radio weit über 100.000 € pro Jahr und Sender. In Schleswig-Holstein sollte es den Radioinitiativen und der zuständigen Medienanstalt obliegen, den Bedarf festzustellen, die eine langfristige Entwicklung und Unabhängigkeit der Sender garantieren. Die einzige bisher vorgesehene finanzielle Förderung durch die ‚Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein` gilt es so zu gestalten, dass die Sender sich damit langfristig absichern können, um sich ihren eigentlichen Aufgaben als öffentliche und unabhängige Rundfunkmedien ernsthaft widmen können. Das ist unter der Bedingungen des vorliegenden Entwurfs nicht gegeben.“


    Um den Sendestart Freier Radios in Schleswig-Holstein nicht noch weiter zu verzögern, appellieren wir an die vier Gesellschafter der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein (Staatskanzlei Kiel, Senatskanzlei Hamburg, NDR und Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein) jetzt die finanziellen Voraussetzungen für eine angemessene und nachhaltige Grundförderung für den nichtkommerziellen Lokalfunk zu schaffen, um uns eine Zuweisung und Zulassung zu ermöglichen.


    An die Medienpolitik richten wir den Aufruf, den Medienstaatsvertrag zu überarbeiten und darin die Anerkennung als Bürgermedien und eine finanzielle Grundförderung zu verankern, sowie die Einschränkungen bei der Standortfrage und beim redaktionellen Austausch aufzuheben. Auch kann die Förderung unabhängiger, nichtkommerzieller Radios allein über die Medienstiftung HSH in der bestehenden Form keine Dauerlösung sein. Jede Bewilligung oder Ablehnung eines Förderantrags dürfte unter den aktuellen Bedingungen existenzielle Auswirkungen auf jedes unserer Radios haben und zu der Frage führen, inwieweit staatliche Interessen eine Rolle bei der Vergabe spielen. Um eine unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen, müssen neue Fördermechanismen geschaffen werden, die die Grundregeln der Unabhängigkeit der Presse nicht unterlaufen.


    Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein e.V. (FRISH) mit seinen Mitgliedern


    Freies Radio Lübeck e.V.

    Freie RadioCooperative Husum e.V.

    Freies Radio Neumünster e. V.

    Freies Radio-Initiative Flensburg e. V.

    Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.

    Freie Radio Initiative Kiel e. V.

    Radioinitiative Pinneberg


    Für Rückfragen zur Stellungnahme melden Sie sich bitte per Mail unter info@freie-radios-sh.org


    ___


    Reaktionen:


    Holsteinischer Courier: Zulassung: Vorerst kein „Freies Radio Neumünster“


    Dr. Axel Bernstein (CDU): Die erste der beiden Säulen von Albigs Lokalradio ist wie erwartet schon vor Sendebeginn eingestürzt

    Erste NKL Ausschreibung für Schleswig-Holstein – Initiativen und BFR fordern Nachbesserungen

    Die Ausschreibung für die ersten Lokalradios in Schleswig-Holstein ist mittlerweile erfolgt. Die Medienanstalt hat nun auch die Namen der 11 Interessenten  veröffentlicht. An den drei nichtkommerziellen Standorten sind jeweils die in der FRISH vernetzten Initiativen auch die einzigen Bewerber. Für den 2. Juni 2015 wurden die Radiovereine in Flensburg, Neumünster und Rendsburg nun zur Anhörung vom Medienrat eingeladen, damit wir unsere eingereichten Anträge auf Zulassung und Zuweisung näher erläutern können.

    Für den Sendestart Freier Radios in Schleswig-Holstein gibt es jedoch noch viele Unwägbarkeiten. Bereits im Zuge der Änderung des Medienstaatsvertrags 2014 hatten wir uns kritisch geäußert und zahlreiche Vorschläge für eine bessere Ausgangslage für den Start nichtkommerzieller Lokalradios gemacht. Allerdings hatte das keinerlei Einfluss auf die Ausformulierungen des Gesetzes, das seit Januar 2015 gilt. Gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Radios haben wir deshalb noch einmal eine Stellungnahme erarbeitet, die insbesondere die Medienpolitik aufruft, die bestehenden Defizite bei der Anerkennung und der Finanzierung der künftigen nichtkommerziellen Lokalradios zu beseitigen und bei der Standortfrage nachzubessern.

    Weiterlesen

    Lokalradio ja, aber…

    Für die aktuelle Sitzungswoche im Kieler Landeshaus wurde auch die Abstimmung zum 5. Medienänderungsstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein bis zum Freitag, den 10. Oktober 2014 angesetzt. Der Vertrag wurde bereits im September zwischen Staats- und Senatskanzlei in Hamburg und Kiel unterzeichnet. Die Beteiligung des Parlaments in dieser Frage wird nur noch durch eine formale Abstimmung hergestellt. Die Koalition hat sich ja schließlich schon geeinigt, warum dann noch diskutieren?


    Eine Debatte im Parlament ist dazu von der Regierung nicht vorgesehen, obwohl es viele Einwände gegen die Ausgestaltung des Mediengesetzes gibt. Konkrete Änderungsvorschläge kamen nicht nur von uns, als den betroffenen nichtkommerziellen Radioinitiativen, sondern auch von der Opposition im Landtag und der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH). Die Kritik wurde gehört aber nicht erhört. Angesichts der konkreten Vorschläge und Mängel die zusammengetragen wurden, verwundert dieses Vorgehen. Denn der Entwurf ermöglicht die Einführung von Lokalradios nur formal. Man hat damit den Freien Radios in SH vermeintlich unüberwindbare Hürden aufgestellt. Als Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein werden wir versuchen, ob im Sturm oder mit einer Vielzahl von sehr nervenden Vorgehensweisen, trotz alledem schnell und unüberhörbar Freies Radio in Schleswig Holstein auszustrahlen!


    Die schriftliche Anhörung im Juni 2014 war somit lediglich ein Feigenblatt. Eine offizielle Stellungnahme gab es aus der Staatskanzlei gegenüber allen Radioinitiativen in Schleswig-Holstein, dem FSK, dem Hamburger Lokalradio oder dem Bundesverband Freier Radios bisher nicht. Was die Kieler Staatskanzlei uns in diesem Entwurf vorgelegt hat, wurde trotz zahlreicher Kritik letztlich nicht mehr verändert. Begründet wurde dies von SPD, B90/Grünen und SSW immer wieder mit dem engen Zeit- und Spielraum, der bei den Verhandlungen mit Hamburg bestehen würde. Trotz zahlreicher Gespräche unsererseits mit den medienpolitisch Verantwortlichen in Schleswig-Holstein, mit der Veranstaltung eines parlamentarischen Abends im Februar 2014 und zahlreicher Stellungnahmen oder Interventionen bei den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschuss wurden alle unsere Forderungen nach einer angemessenen Korrektur nicht mal im Ansatz umgesetzt.


    Als potentielle Lizenznehmer, die wir seit Jahren mehr Medienvielfalt, Zugangsoffenheit und eine Ergänzung und ein wichtiges Gegengewicht zu den etablierten Medien in Schleswig-Holstein einfordern und umsetzen möchten, ist diese Ignoranz ein Rückschlag. SSW, Grüne und SPD wollen Lokalradios in Schleswig-Holstein einführen, schaffen aber lediglich ungeeignete Ausgangsbedingungen, die die Etablierung von nichtkommerziellen Lokalradios stark einschränkt oder verhindert. Wer unabhängigen, lokalen und nichtkommerziellen Hörfunk ermöglichen will, kann nicht gleichzeitig politisch verhindern, dass die Sender nur ungenügend anerkannt und unzureichend finanziell gefördert werden. Unzureichend und planlos ist auch die finanzielle Sicherung der technischen Ausrüstung.


    Trotz der widrigen Umstände, den sich künftig ehrenamtliche Radiomacher_innen ausgesetzt sehen werden, halten wir an unseren wichtigsten Forderungen fest:


    – Anerkennung der nichtkommerziellen Lokalradios als Bürgermedien, gleichwertig zum OK SH und Tide


    – finanzielle Basisförderung für alle nichtkommerziellen Radios, die nicht nur einen Teil der technischen Übertragungskosten über Anträge an die Medienstiftung HSH ermöglicht, sondern sich auch an den Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientiert


    – keine Einschränkung der Verbreitungsgebiete, sondern Ermöglichung von Freien Radios an allen Standorten an denen Bedarf besteht, zum Beispiel in der Landeshauptstadt Kiel


    – keine Einschränkung der redaktionellen Vernetzung und des Programmaustauschs zwischen den nichtkommerziellen Radios in Schleswig-Holstein


    Das wir mit diesen Forderungen nicht allein stehen, zeigt auch die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Kampagne „Schleswig-Holstein braucht Freie Radios“.


    Weitere Links dazu:


    Radiowoche: Weg frei für Lokalradios in Schleswig-Holstein


    Infos bei Plenum Online: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/oktober2014/texte/meldungen2.htm


    2.10.14 Lars Harms (SSW): Lokalradio stärkt die Meinungs- und Medienvielfalt


    2.10.14 Dr. Axel Bernstein(CDU): SSW begrüßt angesichts ungeklärter Fragen zum Medienänderungsstaatsvertrag Kaltstellung des Parlaments [pdf]

     

    Innenausschuss tagt am 3. September. Seid dabei!

    Hiermit laden wir Euch alle zur Sitzung des Innen- und Rechtsausschuß des schleswig-holsteinischen Landtages nach Kiel am morgigen Mittwoch, den 3. September ein! Die neue Medienstaatsvertrag steht auf der Tagesordnung und wir wollen Euch bitten unbedingt dabei zu sein. Die Veranstaltung ist öffentlich und beginnt offiziell um 14 Uhr im Sitzungssaal 142 des Landtages. Um ca. 16 Uhr soll dann der Tagesordnungspunkt zum Mediengesetz aufgerufen werden.


    Nach einer ersten Debatte in der vergangenen Woche und der Anhörung der Staatskanzlei wurde für morgen nun auch die Medienanstalt eingeladen. Wir wollen vor Ort genau zuhören  und haben die Abgeordneten angeschrieben, mit der Bitte dem Gesetz in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.


    Hier ist unser Brief:


    Sehr geehrte/er


    Abg. Barbara Ostmeier (CDU)
    Abg. Dr. Axel Bernstein (CDU)
    Abg. Petra Nicolaisen (CDU)
    Abg. Dr. Kai Dolgner (SPD)
    Abg. Simone Lange (SPD)
    Abg. Tobias von Pein (SPD)
    Abg. Ines Strehlau (B’90/GRÜNE)
    Abg. Burkhard Peters (B’90/GRÜNE)
    Abg. Wolfgang Kubicki (FDP)
    Abg. Wolfgang Dudda (PIRATEN)
    Abg. Lars Harms (SSW)


    als Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinschen Landtages bitten wir Sie darum, sich jetzt für die Belange der nichtkommerziellen Radioinitiativen des Landes einzusetzen. In ihrer morgigen Sitzung, am 3. September 2014, steht die Einführung von Lokalradios und die Änderung des Medienstaatsvertrages erneut zur Diskussion. Der Entwurf des 5. MÄStV HSH (Stand: 26.3.2014) begrenzt oder verhindert jedoch den Aufbau und den Betrieb nichtkommerzieller lokaler Radiosender. Sollte sich daran nichts grundlegend ändern, wird das Ziel eine vielfältigere Rundfunklandschaft ad absurdum geführt. Wir bitten Sie darum, sich für eine Überarbeitung des Entwurfs einzusetzen und in dieser Form nicht zu verabschieden.


    Für uns als potentielle Lizenznehmer in Kiel, Lübeck, Flensburg, Pinneberg, Husum oder Neumünster bedarf es einer angemessenen und dauerhaften Basisfinanzierung, die im Mediengesetz künftig geregelt sein muss. Im Entwurf fehlt zudem die Anerkennung als Bürgermedien und es gibt Einschränkungen für einen redaktionellen Austausch. Besonders wichtig wäre eine Aufhebung oder Änderung der Auswahl der Verbreitungsgebiete, die derzeit den Ballungsraum Kiel explizit ausschließt, trotz dort vorhandener Frequenzkapazitäten.


    1. Finanzierung


    Der Entwurf öffnet keine neuen Finanzierungsmöglichkeiten für die künftigen nichtkommerziellen Anbieter, sondern schränkt die bestehenden Regelungen sogar noch ein. Bereits jetzt sieht § 55 MstV HSH (Absatz 4 Satz 2 Nummer 5) eine finanzielle Unterstützung von „Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von Rundfunk“ vor. Diese Möglichkeit wird im Gesetzentwurf jedoch auf die Unterstützung der Verbreitungstechnik (Anhang S.4/Nr.5) oder sogar nur um die „anteilige Förderung der Übertragungstechnik“ reduziert. Zudem sieht die Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein eine dauerhafte und institutionelle Förderung nur in Ausnahmefällen vor. Die MA HSH hat bereits im Vorfeld der Mediengesetzänderung darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung der Medienstiftung über die reine Förderleistung hinaus, „mit dem Gebot der Staatsferne schwer vereinbar“ sei.


    Wer ernsthaft mehr Medienvielfalt erwartet und neue nichtkommerzielle Sender zulassen möchte – in denen Werbeeinnahmen ausdrücklich verboten sind – kann hier nicht den Geldhahn zudrehen oder beim Status Quo bleiben. Freie Radios sind gemeinnützige Sender, die auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen und eine publizistische Ergänzung leisten. Wir erwarten eine weitergehende finanzielle Unterstützung, als dies bisher möglich ist, um uns als unabhängige nichtkommerzielle Radios aufstellen zu können. Dazu gehört eine im Mediengesetz verankerte angemessene und dauerhafte Grundfinanzierung, die wir zusätzlich mit Eigenmitteln aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ergänzen. Ohne diese öffentliche Unterstützung – wie sie nichtkommerziellen Radios in anderen Bundesländern bereits bekommen – sehen wir uns nicht in der Lage uns unseren eigentlichen Aufgaben widmen zu können. Die Höhe von Zuschüssen zur Ermöglichung des Sendebetriebs sollte sich auch in Schleswig-Holstein an den anfallenden Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientieren.


    Ergänzend müssen wir der in der letzten Sitzung des Innenausschuss am 27. August 2014 gemachten Aussage widersprechen, dass das Freie Sender Kombinat FSK in Hamburg schon seit Jahren städtisch unterstützt würde. Das ist nicht so. Dem FSK werden zum Beispiel keine Räume von der Stadt bezahlt. Diese müssen aus Eigenmitteln des Senders aufgebracht werden.


    2. Anerkennung als Bürgermedien


    Die Radioinitiativen in Lübeck, Kiel, Flensburg, Pinneberg, Husum oder in Neumünster benötigen die Anerkennung als Bürgermedien, wie sie bereits in vielen Mediengesetzen anderer Bundesländer eingeführt und geregelt sind. Der Gesetzentwurf der Staatskanzlei schließt das jedoch aus. Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium zum Sektor der Bürger- und Alternativmedien (international Community Media). Bundesweit gibt es bereits mehr als 30 Freie Radios. Schleswig-Holstein bildet hier eines der Schlusslichter. Zur Verbesserung und Ergänzung des Medienstaatsvertrages bieten sich beispielsweise die Regelungen aus den Mediengesetzen in Hessen oder Sachsen-Anhalt an, die neben den Offenen Kanälen auch ausdrücklich NKL medienrechtlich als Bürgermedien anerkennen und aus Rundfunkgebühren fördern.


    3. Sendungskooperationen ermöglichen


    Die Übernahme fremder Programmteile soll nur zulässig sein, wenn sie sich nicht nachteilig auf die Authentizität des eigenen Programms auswirken. Was auf die Verhinderung eines Mantelprogramms abzielt, stellt jedoch den Charakter Freier Radios in Frage. Hier steht der solidarische Austausch von Berichten, die Übernahme von Mitschnitten oder ganzer Sendungen, wie zum Beispiel das halbstündige Nachrichtenmagazin der Freien Radios zip-fm, im Vordergrund. Auch in Schleswig-Holstein ist eine redaktionelle Vernetzung und innovative Formen dezentraler Redaktionsarbeit zwischen den nichtkommerziellen Radios geplant. Solch eine Zusammenarbeit verringert nicht etwa die lokale und regionale Vielfalt sondern erhöht sie. Wir schlagen vor, diese Regelung für die nichtkommerziellen Radios zu streichen.


    4. Verbreitungsgebiete aufheben


    Mit der starken Einschränkung auf wenige Standorte, wird das Lokalradioverbot in Schleswig-Holstein lediglich gelockert, nicht aber abgeschafft. Unverständlich ist vor allem, daß der Standort Kiel unberücksichtigt bleiben soll. Und das obwohl hier die Frequenz 107,0 MHz laut Studie der Medienanstalt frei ist und als nichtkommerzielles Radioangebot geeignet wäre. Die absichtlich gewollte Einschränkung zum angeblichen „Schutz der Leistungsfähigkeit und der Vielfalt der bestehenden Medienlandschaft“, ist aufgrund des vielfältigen Programms Freier Radios nicht nachvollziehbar. Wir plädieren für die Abschaffung oder Änderung dahingehend, dass auch andere Standorte und eine andere Anzahl grundsätzlich möglich sind. Die Zuweisung der Standorte per Gesetz ist kontraproduktiv, da neue Standorte oder Änderungen der Standorte ein neuerliches Gesetzgebungsverfahren erforderlich machen.


    Unklar bleibt auch, ob kommerzielle Anbieter künftig bevorzugt werden könnten. Nichtkommerzielle Lokalradios bieten aufgrund ihrer sozialen Verankerung, durch ihre Ausrichtung als Bürger- und Alternativmedien per se eine Medienvielfalt, die von vergleichbaren kommerziellen Anbietern nicht geleistet werden kann. Bei der Einbindung von Sprachen und Kulturen gehen Freie Radios weit über die Einbindung der in der Verfassung anerkannten Minderheiten hinaus. Alle hier lebenden Menschen sollen Zugang zum Rundfunk erhalten können. Wir stellen damit eine wichtige Ergänzung zu den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Anbietern dar und bieten eine Weiterentwicklung bereits bestehender nichtkommerzieller Medienstrukturen. Dafür braucht es rechtliche Rahmenbedingungen und faire Bedingungen.


    Wir bitten Sie sich für diese Änderungen im Innen- und Rechtsausschuss einzusetzen. Wir sind gern bereit Fragen bei einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu beantworten und würden eine Einladung sehr begrüßen. 

    Stellungnahmen zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrag HSH

    Bis zum 17. Juni 2014 hat die Staatskanzlei in Kiel allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, sich an der Anhörung zum Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrages für Hamburg und Schleswig-Holstein zu beteiligen. Der Entwurf soll dazu dienen, das bestehende Lokalradioverbot für Schleswig-Holstein aufzuheben. Als Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein haben wir uns ebenfalls daran beteiligt und Kritik und Vorschläge in einem Brief an den zuständigen Referenten, alle Landtagsfraktionen und die Medienanstalt zusammengefasst. Auch aus den Städten mit lokalen Radioinitiativen in Schleswig-Holstein und von den beiden nichtkommerziellen Radios in Hamburg, sowie vom Bundesverband Freier Radios sind Stellungnahmen dazu eingegangen, die wir hier dokumentieren.
     
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    1) FRISH – Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein
     
    Sehr geehrter Dr. Knothe,
     
    sehr geehrte medienpolitische Sprecher der Landtagsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
     
    die Freie Radioinitiative Schleswig-Holstein FRISH beteiligt sich hiermit an der Anhörung zum Entwurf des neuen Mediengesetzes. In Absprache mit unseren lokalen Radioinitiativen gehen Ihnen dazu die Statements aus verschiedenen Städten zu. Als Landesinitiative möchten wir noch einmal zusammenfassend die wichtigsten Punkte und Vorschläge zusammentragen und kommentieren.
     
    Wir begrüßen erst einmal, dass in Schleswig-Holstein das Lokalradioverbot beendet werden soll. Seit Jahren haben viele Menschen im Land dieses Dilemma kritisiert. Die Gründung einer Landesinitiative für Freie Radios Schleswig-Holstein war eine Konsequenz daraus. Denn wir brauchen eine vielfältigere Hörfunklandschaft im Norden. Freie Radios sind eine ideale Ergänzung und ermöglichen eine ganz neue Art von Hörfunk. In der Freien Radioinitiative Schleswig-Holstein haben sich mittlerweile verschiedene lokale Initiativen an unterschiedlichen Standorten in Schleswig-Holstein mit dem Ziel zusammengeschlossen, die Verbreitung von Nichtkommerziellem Lokalfunk (NKL) aufzubauen und zu fördern.
     
    Der Entwurf des 5. MÄStV HSH beschränkt die Möglichkeiten für NKL jedoch in der Standortfrage, bei der Anerkennung als Bürgermedium und der unklaren Finanzierung. Der Entwurf in der jetzigen Form bedarf einer Überarbeitung.
     
    Standortfrage
     
    Die Freie Radio Initiative Kiel hat sich enttäuschend dazu geäußert, Kiel als Standort schon vom Gesetz her bewusst auszuschließen. Aus der Studie der Medienanstalt HSH geht hervor, dass es in Kiel eine freie Frequenz für ein neues Lokalradio gibt und dieses auch eher nichtkommerziell betrieben werden sollte. Völlig unverständlich ist deshalb auch für uns als Initiative, dass ausgerechnet die Landeshauptstadt von dem längst überfälligen Schritt der Zulassung nichtkommerzieller lokaler Radios, ausgenommen werden soll. Hier gibt es mit Radio Gaarden bereits ein Webradio, das im Stadtteil fest verankert ist. Zusammen mit anderen Menschen aus der Stadt hat sich die Freie Radios Initiative Kiel gegründet und steht in engem Kontakt zu anderen Städten. Ein Freies Radio in Kiel würde unweigerlich nicht nur allein als lokales Radio wahrgenommen, sondern wäre auch sehr wichtig für andere Radioinitiativen im Land und die gesamte Entwicklung des Lokalfunks in Schleswig-Holstein. Viele Ereignisse in den einzelnen Regionen in Schleswig-Holstein, sei es politischer oder wirtschaftlicher Natur, führen oft kaum an Kiel vorbei. Diese Chance von vornherein auszuschließen, halten wir für ein völlig falsches Signal.
     
    Ebenso soll mit den Süden Holsteins eine gesamte Region ausgeklammert werden. Ein Overspill aus Hamburg kann aber aus unserer Sicht nicht der Grund sein, in einem angrenzenden Sendegebiet keinerlei reguläre Aktivitäten für Lokalradios entwickeln zu wollen. Zumal ähnliche nichtkommerzielle Sender aus Hamburg zum Beispiel in Pinneberg nicht mehr zu empfangen sind und dort mit der Radioinitiative in Pinneberg ein Bedarf besteht.
     
    Aus den genannten Beispielen wird deutlich, dass eine Einschränkung auf fünf festgelegte Sendegebiete zu Einschränkungen führt. Damit bleibt ein Lokalradioverbot in weiten Teilen des Landes bestehen. Wir plädieren ebenfalls dafür, die geplante Festlegung auf vorher festgelegte Standorte aufzuheben und NKL an allen Standorten in Schleswig-Holstein zu ermöglichen, wo dies technisch realisierbar ist und wo ein Bedarf besteht bzw. Initiativen bereits existieren.
     
    Der Entwurf bleibt zudem in dem Punkt unklar, wie unterschiedliche Interessen nichtkommerzieller und kommerzieller Anbieter an einem Standort gehandhabt werden. Über kommerzielle Sender soll die Medienanstalt nach Marktlage entscheiden. Aus unserer Sicht müssen nichtkommerzielle Lokalradios bei der Zulassung grundsätzlich Vorrang haben und gehört werden, ohne sie dabei in eine unmittelbare Konkurrenzsituation zu einem kommerziellen Anbieter zu stellen. Wir sprechen uns erneut dafür aus, die Einführung kommerzieller lokaler Radios nicht weiter zu forcieren. Eine publizistische Ergänzung, mehr Medienvielfalt oder eine geringere Medienkonzentration in Schleswig-Holstein wären mit ihnen nicht zu erwarten, weil erneut gewinnorientierte Vorgaben das Programm bestimmen. Konkret wenden wir uns gegen eine Vergabe einer kommerziellen Frequenz für den Standort Sylt, der die Verbreitung an der Westküste über den Standort Bredstedt verhindern würde. Und das obwohl vom Festland mindestens doppelt soviel Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht werden könnten. Wie in Kiel und Lübeck steht auch hier eine kommerzielle Nutzung den Aktivitäten zum Aufbau Freier Radios entgegen.
     
    Finanzierung
     
    Ohne eine klare Formulierung, dass nichtkommerzielle Radio grundsätzlich durch eine öffentliche Förderung aus Rundfunkgebühren über die Medienanstalten unterstützt werden müssen, bleibt es unrealistisch nichtkommerzielle Radios dauerhaft und angemessen finanzieren zu können. Da Sie lediglich auf § 55 und die Förderung über die Medienstiftung verweisen, ändern sie nichts an der Tatsache, dass die Entscheidungen der Medienstiftung für eine dauerhafte Förderung keinesfalls gesichert sind. Die MA HSH hat in ihrem Gutachten auf das Problem der zu geringen Staatsferne hingewiesen. Die Freie Radioinitiative in Neumünster hat in ihrer Stellungnahme auf die bestehenden Einschränkungen bei der Medienstiftung SH für institutionelle Förderung und die zeitliche Einschränkung bei Projektförderungen hingewiesen. Zusätzlich reduziert der Mediengesetzvorschlag die Förderung auf eine anteilige Finanzierung der technischen Kosten. Unter diesen Bedingungen ist jedoch keine Finanzierung nichtkommerzieller Sender gesichert und geregelt.
     
    Wir befürworten eine Regelung, wie sie die MA HSH in ihrem Gutachten angemahnt hat, die ein Vorschlagsrecht der Medienanstalt und klare Regelungen fordert. Die Förderung des nichtkommerziellen Hörfunks durch die Medienstiftung sollte längerfristig angelegt und sichergestellt werden. Wir plädieren für eine Grundfinanzierung durch die MA HSH, unabhängig von den politisch wechselhaften Zusammensetzungen der Medienstiftung.
     
    Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme dazu vom Januar 2014, in der wir darauf verwiesen haben, dass bei der Kalkulation der Förderhöhen für die Finanzierung der anfallenden Sende-, Verbreitungs-, Sach- und Personalkosten die Bedingungen für lokalen Rundfunk in einem Flächenland zu bedenken sind. Wenn Radiovereine weitab der Metropole aktiv sind, werden diese auch wesentlich weniger Möglichkeiten der Gegenfinanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden erwarten können, als das in der Studie mit ca. 100.000 € jährlichen Gesamtkosten genannten Hamburger Freie Sender Kombinat (FSK). Eine langfristige und angemessene öffentliche Finanzierung wäre jedoch Voraussetzung für die Umsetzung der eigentlichen Ziele der Freien Radios in Schleswig-Holstein.
     
    Redaktioneller Austausch

     
    Eine weitere Kritik die in den Statements aus den Städten hervorgeht und die auch aus der bisherigen Praxis Freier Radios entgegensteht, ist die Einengung der Ausstrahlung von Programmen anderer Sender. Wir planen als Freie Radios in verschiedenen Städten eine enge Kooperation besonders auf redaktioneller Ebene. Redaktionsarbeit auch dezentral in verschiedenen Städten zu erproben und organisieren wäre gerade in Schleswig-Holstein als Flächenland eine wichtige publizistische Ergänzung und auch eine innovative Form das alte Medium Radio mit den Möglichkeiten des Internets miteinander zu verknüpfen. Ein gemeinsamer Mantel ist nicht geplant, vielmehr der Austausch von einzelnen Beiträgen und Sendungen. Wir sprechen uns deshalb dagegen aus, diese Regelung auch für nichtkommerzielle Lokalradios anzuwenden. Freie Radios begegnen dem Medium Radio anders als kommerzielle Sender, der Widerspruch zwischen Senden und Empfangen wird verwischt und vom Anspruch her aufgehoben. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen in SH und HH vom Empfänger zum Sender wird.
     
    Bürgermedien
     
    Der wichtigste Punkt, den der Entwurf nicht enthält, ist die Anerkennung der nichtkommerziellen Loklaradios als Bürgermedien. Im Mediengesetz sollte im Abschnitt Bürgermedien auch NKL für Schleswig-Holstein und für Hamburg geregelt werden. Der Vorschlag aus Neumünster, zwei bestehende Paragraphen zusammenzufassen und einen neuen Paragraphen 34 ausschließlich für NKL einzufügen, bitten wir zu überprüfen.
     
    Als Initiative für Freie Radios stehen wir für den weiteren Verlauf des Verfahrens gern zur Verfügung und möchten Sie bitten die Stellungnahmen und Positionen unserer Landesinitiative und aller Mitglieder in Kiel, Lübeck, Flensburg, Husum, Pinneberg und Neumünster, sowie die Stellungnahme des Bundesverbandes Freier Radios und des FSK Hamburg in der aktuellen Anhörung zum Entwurf des 5. MÄStV HSH zu berücksichtigen.
     
    Bitte informieren Sie uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Wir sind gern bereit, bei Beratungen und Anhörungen dazu weiter Stellungnahmen abzugeben oder beratend tätig zu sein.
     
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    2) Freies Radio Neumünster e. V.
     
    Sehr geehrter Dr. Matthias Knothe,
     
    vielen Dank für die Zusendung des Entwurfs des Fünften Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (5. MÄStV HSH | Stand: 26. 3. 2014) und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
     
    Als Radioinitiative Freies Radio Neumünster e. V. begrüßen wir den politischen Willen der Senats- und Staatskanzleien von Hamburg und Schleswig-Holstein das Lokalradioverbot in Schleswig-Holstein endlich beenden zu wollen und damit auch nichtkommerziellen lokalen Hörfunk zu ermöglichen. Schleswig-Holstein benötigt dringend mehr Medienvielfalt, vor allem durch neue Anbieter und den Start Freier Radios. Unser Ziel in Neumünster ist ein unabhängiges, selbstverwaltetes und nichtkommerzielles Lokalradio aufbauen und betreiben zu können. Wir stehen in engem Kontakt mit Initiativen aus anderen Städten und haben die Freie Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) mitgegründet.
     
    Der vorliegende Entwurf des 5. MÄStV HSH begrenzt oder verhindert jedoch unser Vorhaben. Eingeführt wird lediglich die Akzeptanz einiger weniger nichtkommerzieller Sender, nicht aber deren aktive Unterstützung. Der vorliegende Entwurf orientiert sich nicht an den Bedingungen und Bedürfnissen nichtkommerzieller Radios und unserer Initiativen in Schleswig-Holstein. Es fehlen eine medienrechtliche Anerkennung als Bürgermedium und Regelungen für eine angemessene Finanzierung.
     
    Wir bitten deshalb um eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfs in diesen Punkten:
     
    1. Anerkennung als Bürger- und Alternativmedien
     
    Der Entwurf orientiert sich vor allem an der Einfügung eines neuen § 28 a, der auf die Zuweisung von Sendekapazitäten von Regionalfensterprogrammen abzielt und nun um Lokalradios erweitert werden soll. Unberührt bleibt jedoch die Anerkennung nichtkommerzieller Lokalradios als Bürgermedien (Sechster Abschnitt) und damit eine Ergänzung der bestehenden Regelungen zum Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und zum Offenen Kanal Schleswig-Holstein (§ 33 bis § 36).
     
    Nichtkommerzielle Lokalradios (NKL), wie sie derzeit mit den Radioinitiativen in Lübeck, Kiel, Flensburg, Pinneberg, Husum oder hier in Neumünster bestehen, benötigen eine Zuordnung zu den Bürgermedien, wie sie bereits in vielen Mediengesetzen anderer Bundesländer eingeführt und geregelt sind. Nichtkommerzielle Lokalradios oder auch Freie Radios gehören durch ihren Charakter der Nichtkommerzialität, der Zugangsoffenheit, der Förderung von Medienkompetenz und als lokales Medium zum Sektor der Bürger- und Alternativmedien (international Community Media). Bundesweit gibt es mehr als 30 Freie Radios. Schleswig-Holstein bildet hier eines der Schlusslichter. Zur Verbesserung und Ergänzung des Medienstaatsvertrages bieten sich beispielsweise die Regelungen aus den Mediengesetzen in Hessen oder Sachsen-Anhalt an, die NKL medienrechtlich anerkennen und aus Rundfunkgebühren fördern. Die Formulierungen aus diesen beiden Bundesländern liegen dem Schreiben bei.
     
    Wir plädieren deshalb dafür, den bestehenden § 34 (Trägerschaft) in § 33 zu integrieren, da sich beide Paragraphen auf den Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal beziehen. Ein neuer § 34 sollte stattdessen „Nichtkommerzielle Lokalradios in Hamburg und Schleswig-Holstein“ einführen. Damit würde die Realität nichtkommerzieller Radios, wie sie in Hamburg bereits existieren (Freies Sender Kombinat Hamburg und Hamburgisches Lokalradio) und in Schleswig-Holstein bisher nicht möglich sind, auch medienrechtlich Rechnung getragen. Ein alleiniger Fokus auf Schleswig-Holstein ohne die Einbeziehung Hamburgs stellt aus unserer Sicht eine unnötige Einschränkung dar.
     
    Zur Finanzierung hat die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) in der von im Entwurf zitierten Studie “Perspektiven für lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein” vom Juni 2013 bereits Vorschläge gemacht, wie diese aus Mitteln der Medienstiftung künftig langfristiger, nachhaltiger und unabhängiger als bisher zu leisten wären. Unberührt bleiben davon würde die bestehende Finanzierung des OK SH und Tide. [1]
     
    Vorschlag:
     
    § 34 wird in § 33 integriert
     
    Neuer § 34 „Nichtkommerzielle Lokalradios in Hamburg und Schleswig-Holstein“
     
    (1) Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein kann im Interesse der Meinungsvielfalt auch Veranstalter nicht kommerziellen lokalen Hörfunks zulassen.
     
    (2) Die Zulassung wird einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Vereinigung des Privatrechts erteilt, deren Zweck nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist und die rechtlich die Gewähr dafür bietet, dass sie unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften Einfluss auf die Programmgestaltung, insbesondere durch Zubilligung von Sendezeiten für selbst gestaltete Programmbeiträge, einräumt.
     
    (3) Werbung, Teleshopping und Sponsoring sind unzulässig.
     
    (4) Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein wird ermächtigt, durch Satzung den Umfang finanzieller Förderung von Veranstaltern nichtkommerziellen lokalen Hörfunks nach Maßgabe ihres Haushaltes und aus der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein festzulegen, die sich an allen anfallenden Kosten für die Infrastruktur und die Verbreitung des Programms orientieren.
     
    (5) Veranstalter nicht kommerziellen lokalen Hörfunks können mit Genehmigung der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Vereinbarungen mit anderen Rundfunkveranstaltern über die Lieferung von Programmteilen treffen, soweit dadurch die
    inhaltliche Verantwortung des Veranstalters nicht kommerziellen lokalen Hörfunks und die Eigenständigkeit seines Rundfunkprogramms nicht beeinträchtigt werden.
     
    2. Beschränkung der Verbreitungsgebiete aufheben
     
    Der Entwurf des 5. MÄStV HSH sieht die Beschränkung auf fünf Verbreitungsgebiete vor, wobei davon bis zu zwei kommerziell und weitere Regionen nichtkommerziell betrieben werden sollen. Mit der Beschränkung auf wenige ausgewählte Gebiete wird das Lokalradioverbot in Schleswig-Holstein jedoch lediglich gelockert, nicht aber abgeschafft. Wir halten diese Beschränkung für unnötig. Obwohl Neumünster durch die Nennung in der Liste der möglichen Standorte nicht vorrangig davon betroffen wäre, würden jedoch wesentliche Orte in Schleswig-Holstein ausgeschlossen. An vielen Standorten existieren bereits Radioinitiativen für nichtkommerzielle Lokalradios. Die Begründung, dass eine gewollte Einschränkung auf fünf Standorte dem Schutz der Leistungsfähigkeit und der Vielfalt der bestehenden Medienlandschaft dienen würde, ist aufgrund des vielfältigen Programms, das Freie Radios bieten können, für uns nicht nachvollziehbar.
     
    Wir plädieren für die Abschaffung oder Änderung dahingehend, dass auch mehr als fünf und auch andere Standorte grundsätzlich möglich wären. Die Zuweisung von Standorten sollte der Medienanstalt obliegen und sich neben den technischen Voraussetzungen auch am lokalen Bedarf und das Vorhandensein von Anbietern orientieren. Die Zuweisung der Standorte per Gesetz ist kontraproduktiv, da neue Standorte oder Änderungen der Standorte ein neuerliches Gesetzgebungsverfahren erforderlich machen.
     
    Wichtig ist uns zudem, dass zuerst Interessen nichtkommerzieller Anbieter berücksichtigt werden. Wenn die MA HSH nach Marktanalyse über die Art des Anbieters entscheiden soll, dann ist mit der jetzigen Formulierung unklar, ob dabei allein die Bewerbungen kommerzieller Anbieter zugelassen werden sollen oder ob auch vor einer Ausschreibung grundsätzlich zunächst die Option der Vergabe an einen nichtkommerziellen Anbieter berücksichtigt wird. Unter Umständen würden nichtkommerzielle Anbieter nicht zum Zuge kommen, obwohl inhaltlich und auch in Bezug auf ihre soziale Verankerung durch ihre Ausrichtung als Bürger- und Alternativmedien mehr Medienvielfalt zu erwarten wäre. Dieses Szenario könnte sich an der Westküste und in Lübeck abzeichnen.
     
    Unverständlich ist zudem der komplette Ausschluss des Standortes Kiel. Obwohl Sie sich ausdrücklich auf das Gutachten der Medienanstalt berufen, die Landeshauptstadt darin mit einer freien Frequenz mit hoher Reichweite ausgewiesen wurde und auch eine Empfehlung für eine Tendenz als einen nichtkommerziellen Standort ausgesprochen wurde, schließen Sie die Bewohnerinnen und Bewohner Kiels von vornherein aus. Stattdessen soll die Region Eckernförde, Rendsburg, Schleswig ein möglicher Standort sein, der in der MA HSH-Studie jedoch nicht erwähnt wurde.
     
    Aus unserer Sicht ist der Standort Kiel für die Einführung nichtkommerzieller Lokalradios in Schleswig-Holstein von sehr wichtiger Bedeutung und darf nicht ausgenommen werden. Da die Sendegebiete von Kiel und Neumünster sich an ihren Rändern laut der Lokalradiostudie der MA HSH überschneiden könnten und die beiden Städte ohnehin eng verbunden sind, wäre für uns auch eine Zusammenarbeit von zwei lokalen Radioinitiativen in zwei sich angrenzenden Verbreitungsgebieten mit einem gemeinsamen Programm für Neumünster und Kiel denkbar.
     
    Bei der Zusammenfassung zu Regionen ist uns bisher noch unklar, warum im Falle Neumünster neben Padenstedt auch Bordesholm und Nortorf dazu zählen. Aus dem Gutachten der MA HSH geht hervor, dass insbesondere Bordesholm und Nortorf über die 93,4 MhZ nur in eingeschränkter Qualität erreicht werden könnten. Wir bitten um eine Klarstellung, ob diese Städte zwingend mitversorgt werden müssten, was sich unter Umständen auch auf die Verbreitungskosten auswirken würde.
     
    Unklar ist uns auch, warum durch die Verbreitung Hamburger Sender außerhalb ihres eigentlichen Versorgungsgebietes (Overspill), der gesamte Süden des Landes ausgespart werden muss. In Pinneberg gibt es eine lokale Radioinitiative und damit Bedarf. Freie Radios sind in jedem Sendegebiet durch ihren besonderen Charakter eine wichtige Ergänzung zu den kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Anbietern.
     
    3. Förderung anpassen für eine angemessene und nachhaltige Finanzierung
     
    Der Entwurf nimmt für die Einführung neuer Sender keinerlei Änderung bei der Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios vor, sondern schränkt sie sogar noch ein. Offen bleibt damit, wie sich nichtkommerzielle Anbieter realistisch finanzieren sollen. Die Abwicklung allein über die Medienstiftung kann keine dauerhafte Lösung sein.
     
    Sie verweisen im Anhang (Anlage 2 | Stand: 4. 4. 2014) auf die bestehende Regelung im § 55 MstV HSH (Absatz 4 Satz 2 Nummer 5), der zur Finanzierung besonderer Aufgaben eine „finanzielle Unterstützung von Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von Rundfunk“ bereits jetzt ermöglicht. Die Auslegung dieses Paragraphen schränken Sie im Entwurf dann aber erheblich ein. Im Anhang auf Seite 4 (zu Nummer 5) ist nur noch von der finanziellen Unterstützung der Verbreitungstechnik die Rede. Auf Seite 1 (zu Nummer 1) wird die Einschränkung noch weiter gefasst. Demnach sei nur noch eine anteilige finanzielle Förderung der Übertragungstechnik durch die Medienstiftung vorgesehen.
     
    Die Vergabegrundsätze der Medienstiftung Hamburg Schleswig-Holstein sehen zudem vor, dass die „Finanzierung von Projekten und Vorhaben in der Regel zeitlich befristet und eine dauerhafte institutionelle Förderung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Stiftungsmittel sollen auch kein Ersatz für ausbleibende staatliche oder öffentliche Förderungen sein.“ [2] Dies wäre nach dem jetzigen Entwurf bei den nichtkommerziellen Lokalradios jedoch der Fall. Problematisch wäre konkret die maximale Frist im Falle einer Projektförderung von drei Jahren und dass für eine Förderung Eigen- oder Drittmittel (mindestens 20 Prozent) nachzuweisen sind.
     
    Wenn tatsächlich nur ein Anteil der Übertragungstechnik gefördert werden soll und unsicher ist, ob die Medienstiftung einer dauerhaften institutionellen Förderung überhaupt zustimmt, müssten die nichtkommerziellen Radios unter Umständen einen immensen Anteil an Eigenmitteln erwirtschaften oder wären trotz einer Lizenz bzw. einer Zuweisung für terrestrische Übertragungskapazitäten früher oder später nicht in der Lage zu senden. Unter diesen Bedingungen wären sie damit nicht in der Lage, sich ihren eigentlichen Aufgaben zu widmen.
     
    Hier hat die MA HSH in ihrem Lokalradio-Gutachten unter Punkt 3. 3. 2 (Seite 25) und wir mit der Stellungnahme der Freien Radio Initiative Schleswig-Holstein (FRISH) vom Januar 2014 bereits Vorschläge gemacht, die wir unterstützen und Sie bitten ebenfalls zu übernehmen.
     
    Die MA HSH fordert darin: „Die Entscheidungshoheit über den Träger des nichtkommerziellen Hörfunks muss dabei vollständig bei der MA HSH verbleiben. Eine Einbeziehung der Medienstiftung über die reine Förderleistung hinaus wäre mit dem Gebot der Staatsferne schwer vereinbar […] Zudem sollte die Förderung des nichtkommerziellen Hörfunks durch die Medienstiftung längerfristig angelegt und sichergestellt werden. Hier wäre eine Klarstellung im Medienstaatsvertrag anzustreben, dass die Medienstiftung an die Auswahlentscheidung der MA HSH gebunden ist.“
     
    Die FRISH hatte in ihrer Stellungnahme dazu ergänzt: „Bei der Kalkulation der Förderhöhen für die Finanzierung der anfallenden Sende-, Verbreitungs-, Sach- und Personalkosten geben wir jedoch die Bedingungen für lokalen Rundfunk in einem Flächenland zu bedenken. Wenn Radiovereine weitab der Metropole aktiv sind, im Gegensatz zu dem mit ca. 100.000 € jährlichen Gesamtkosten genannten Hamburger Freien Sender Kombinat (FSK), werden diese auch wesentlich weniger Möglichkeiten der Gegenfinanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden erwarten können. Eine langfristige und angemessene öffentliche Finanzierung wäre jedoch Voraussetzung für die Umsetzung der eigentlichen Ziele der Freien Radios in Schleswig-Holstein.“ [3]
     
    Die Höhe von Zuschüssen zur Ermöglichung des Sendebetriebs sollte sich auch in Schleswig-Holstein an den anfallenden Betriebs-, Koordinations-, Sende- und Leitungskosten sowie Abgaben für GEMA und GVL orientieren.
     
    4. Sendungskooperationen stärken
     
    Der aktuelle Entwurf könnte den redaktionellen Austausch zwischen nichtkommerziellen Anbietern erheblich einschränken. Die Übernahme fremder Programmteile soll nur zulässig sein, wenn sie sich nicht nachteilig auf die Authentizität des eigenen Programms auswirken. Diese Formulierung bezieht sich in der Begründung zwar beispielsweise auf das Erstellen eines Mantelprogramms, kann aber auch den Charakter eines Freien Radios in Frage stellen.
     
    Hier steht traditionell der solidarische Austausch, die Übernahme von Mitschnitten oder ganzer Sendungen, wie zum Beispiel das halbstündige Nachrichtenmagazin der Freien Radios zip-fm, im Vordergrund. Lokale Berichterstattung bedeutet in Freien Radios nicht ausschließlich nur die Berichterstattung über lokale Vorgänge, sondern hauptsächlich über lokale Interessen. Diese liegen dann auch bei überregionalen und internationalen Themen, beispielsweise zu Krisen und Konflikten in anderen Ländern und sind oft nur durch den internationalen Austausch zwischen lokalen Community Radios möglich. Über die Audioportale der Freien Radios in Deutschland und Österreich stehen derzeit mehr als 100.000 Beiträge zur Verfügung.
     
    Auch in Schleswig-Holstein sind eine starke redaktionelle Vernetzung und innovative Formen dezentraler Redaktionsarbeit zwischen den nichtkommerziellen Radios geplant. Solch ein Verbund verringert nicht etwa die lokale und regionale Vielfalt sondern erhöht sie. Wir schlagen deshalb vor, diese Regelung für die nichtkommerziellen Radios zu streichen. Bei einer offensichtlichen Fehlentwicklung wäre auch eine Ergänzung und Konkretisierung bei einer künftigen Novellierung des Medienstaatsvertrages möglich.
     
    Mit dieser Stellungnahme zum Entwurf des 5. MÄStV HSH bitten wir um die Berücksichtigung in der aktuellen Phase der internen Anhörung der Landesregierung, die bis zum 17. Juni 2014 Anmerkungen und Kommentare zulässt. Bitte informieren Sie uns über die weiteren Verhandlungen. Wir sind gern bereit, bei Beratungen und Anhörungen dazu Stellung zu nehmen.
     
    Ergänzungen
     
    [1] Download als Umdruck 18/2013 in der Datenbank des Landtag SH
    http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/2000/umdruck-18-2013.pdf
     
    [2] Aus den Förderrichtlinien der Medienstiftung Hamburg- und Schleswig-Holstein
    http://www.medienstiftung-hsh.de/stiftung/Richtlinien-fuer-die-
    Foerderungsprojekte,foerderrichtlinien103.html
     
    [3] Download als Umdruck 18/2314 in der Datenbank des Landtag SH
    http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/2300/umdruck-18-2314.pdf oder auf der
    FRISH Webseite: http://www.freie-radios-sh.org/stellungnahme-freie-frequenzen-fuer-freie-radios-
    in-schleswig-holstein/
     
    Auszug I
     
    Aus dem HPRG Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen – Hessisches Privatrundfunkgesetz
    (HPRG) vom 27.09.2012
     
    § 40 Nichtkommerzieller lokaler Hörfunk
     
    (1) Die Landesanstalt kann im Interesse der Meinungsvielfalt in von ihr festzulegenden Verbreitungsgebieten Veranstalter nichtkommerziellen lokalen Hörfunks zulassen. Dabei hat sie auf
    eine ausgewogene regionale Verteilung in unterschiedlich strukturierten Landesteilen hinzuwirken. §§ 4 bis 8, § 9 Abs. 1 und 2, § 11, § 13 Abs. 1 bis 3, § 14, § 19, §§ 23 bis 29 finden entsprechende Anwendung.
     
    (2) Die Zulassung darf nur einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Vereinigung des Privatrechts erteilt werden, deren Zweck nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist und die rechtlich die Gewähr dafür bietet, dass sie unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften Einfluss auf die Programmgestaltung, insbesondere durch Zubilligung von Sendezeiten für selbstgestaltete Programmbeiträge, einräumt.
     
    (3) Werbung und Sponsoring sind unzulässig.
     
    (4) Die Landesanstalt kann Trägern von Verkehrseinrichtungen Frequenzen mit geringer Reichweite zur Veranstaltung verkehrsbezogener Informationen zuweisen. § 6 Abs. 2
    Nr. 1 und § 40 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 finden keine Anwendung.
     
    Auszug II
     
    Aus dem Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr.1/2013) vom 11. Januar 2013
     
    § 22 Nicht kommerzieller lokaler Hörfunk
     
    (1) Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt kann im Interesse der Meinungsvielfalt auch Veranstalter nicht kommerziellen lokalen Hörfunks zulassen. Die §§ 3 bis 5 Abs. 1, § 10 Abs. 1, die §§ 12 bis 18, 24 bis 30, der Abschnitt 5 und die §§ 55 bis 62 gelten entsprechend, soweit nicht in den Absätzen 2 bis 5 eine andere Regelung getroffen ist.
     
    (2) Die Zulassung wird für die Dauer von drei Jahren nur einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Vereinigung des Privatrechts erteilt, deren Zweck nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist und die rechtlich die Gewähr dafür bietet, dass sie unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften Einfluss auf die Programmgestaltung, insbesondere durch Zubilligung von Sendezeiten für selbst gestaltete Programmbeiträge, einräumt. Die Zulassung kann um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
     
    (3) Werbung, Teleshopping und Sponsoring sind unzulässig.
     
    (4) Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt kann im Einvernehmen mit dem Veranstalter nicht kommerziellen lokalen Hörfunks festlegen, dass die ihm zur Verbreitung seines Programms zugewiesenen terrestrischen Übertragungskapazitäten zu bestimmten Zeiten auch für Offene Kanäle im Hörfunk genutzt werden können.
     
    (5) Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt wird ermächtigt, durch Satzung den Umfang finanzieller Förderung von Veranstaltern nicht kommerziellen lokalen Hörfunks nach Maßgabe ihres Haushaltes
    festzulegen. Hierbei ist für die jeweilige Zulassungsdauer eine Beschränkung der finanziellen Förderung durch die Medienanstalt Sachsen-Anhalt auf die nachgewiesenen Kosten, einschließlich
    der Kosten für die Verbreitung des Programms, sowie eine angemessene Eigenfinanzierung des Veranstalters anzustreben.
     
    (6) Veranstalter nicht kommerziellen lokalen Hörfunks können mit Genehmigung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt Vereinbarungen mit anderen Rundfunkveranstaltern über die Lieferung von Programmteilen treffen, soweit dadurch die inhaltliche Verantwortung des Veranstalters nicht kommerziellen lokalen Hörfunks und die Eigenständigkeit seines Rundfunkprogramms nicht
    beeinträchtigt werden.
     
    [/hide-this-part]

    [hide-this-part morelink=’3) Freie Radioinitiative Kiel‘]

    3) Freie Radioinitiative Kiel
     
    Vielfalt wird durch Freies Radio erst hergestellt
     
    Zuerst begeistert haben wir den politischen Willen wahrgenommen, die monopolisierte, einfältige Medienlandschaft in Schleswig-Holstein ein wenig aufzubrechen. Im Bereich der Printmedien der SHZ-Verlag und die KN- Verlagsgruppe (die ebenfalls an den Privatradios beteiligt sind), im Bereich des Hörfunks reine Abspielstationen von angeblich eingängiger Mainstreammusik gespickt mit inadäquaten Kommentaren und Werbung; minimale regionale Berichterstattung, die selten über Oberflächlichkeiten hinausgeht. Ein öffentlich-rechtlicher Hörfunk, der sich häufig inhaltlich und „künstlerisch“ mit den Privatsendern messen kann und will.
     
    Getrübt wurde die Begeisterung allerdings durch die Vorlage des Gesetzentwurfes, die eine gesetzlich verankerte Begrenzung der Standorte vorsieht. Für uns völlig unverständlich werden große Teile der Bevölkerung in Schleswig-Holstein einfach ausgespart. Ausgerechnet die Landeshauptstadt Kiel soll weiter ohne Vielfalt und kritische Berichterstattung auskommen, diese extrem starke Einengung ist für uns gänzlich unverständlich. Ohne ersichtlichen Grund soll eine längst überfällige Veränderung der eintönigen, monopolisierten Medienlandschaft in Schleswig-Holstein über Jahre hinaus stark eingegrenzt werden. Ein enthusiastisches Projekt wird von vornherein übermäßig stark eingegrenzt – das finden wir sehr bedauerlich und unnötig!
     
    Der vorgelegte Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück, die wir insbesondere nach dem dem Gutachten der MAHSH entwickelt haben. Er grenzt ein und eröffnet wenig neue Perspektiven.
    Die Frage der Finanzierung wird auf der einen Seite zwar eingegrenzt – keine Werbung, kein Sponsoring – , aber auf der anderen Seite wird eine gesicherte Grundfinanzierung verunmöglicht, indem die neuen Medien abhängig gemacht werden von politischer Mehrheitenänderung in der Medienstiftung.
    Eine Grundfinanzierung durch die Medienanstalt, unabhängig von den jeweiligen politischen Mehrheiten, ist eine Grundlage dafür neue Vielfalt in Schleswig-Holstein zu ermöglichen.
     
    Schleswig-Holstein hinkt im bundesweiten Vergleich der Entwicklung hinterher, es wird Zeit das zu ändern, in SH besteht jetzt eine Chance darin, einen großen Schritt aufzuholen und mit einem ambitionierten Gesetzentwurf, die in den Startlöchern stehenden Initiativen zu fördern.
     
    Wir hoffen, dass es sowohl im Innen – und Rechtsausschuss als auch im Landtag eine lebhafte Diskussion um die Etablierung von Freien Radios / NKL geben wird und erwarten an diesen Debatten beteiligt und dazu gehört zu werden.
     
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    [hide-this-part morelink=’4) Verein für ein Freies Radio Lübeck e.V.‘]

    4) Verein für ein Freies Radio Lübeck e.V.
     
    Stellungnahme der „Freien Radio-Initiative Lübeck“, organisiert im „Verein für ein Freies Radio Lübeck e.V.“
     
    Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum aktuellen Entwurf des Staatsvertrages und dessen Begründung Stellung beziehen zu können.
     
    So sehr wir – wie auch bereits in unserem Schreiben vom 05.05. dargestellt – die geplante Zulassung von lokalem Rundfunk in Schleswig-Holstein begrüßen, so enttäuschend finden wir die derzeitige Vorlage, insbesondere in Verbindung mit der medialen Berichterstattung, welche Zweifel an der Transparenz der gegenwärtigen Umsetzung des Konzeptes suggeriert.
     
    Zunächst erscheint die inhaltlich nicht weiter begründete Konzeption einer Vermengung von unkommerziellen und kommerziellen Standorten das ursprünglich anvisierte Ziel einer Aufbrechung der medienpolitischen Monopolisierung zu konterkarieren – bekannt ist, dass kommerziell betriebene Sender/Anbieter regelhaft nicht in der Lage sind, Lokalredaktionen zu betreiben, die eigenständige Berichterstattung ermöglichen. Stattdessen ist vor dem Hintergrund einer marktwirtschaftlichen Ausrichtung eine weitgehende Reduzierung eines entsprechenden Sendebetriebes auf der Ebene von CD-Abspielstationen zu erwarten. Darüber hinaus besteht – zusätzlich zu der Konkurrenzsituation mit lokalen Informationsträgern hinsichtlich potentieller Werbeträger – das Risiko, dass eine redaktionelle Unabhängigkeit der Berichterstattung bei zu erwartendem überschaubaren (und existentiell dann bedeutsamen) Werbeeinnahmen durch lokale Werbeträger nicht mehr gegeben sein dürfte.
     
    Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Problematik waren wir umso erstaunter, als in der taz Hamburg vom 19.05. ein Verweis auf die geplante Vergabe der Lübecker Frequenz an kommerzielle Anbieter erwähnt wurde, obschon seitens der Staatskanzlei im November 2013 in dem Gutachten „Perspektiven für lokalen Rundfunk in Schleswig-Holstein“ zusätzlich zu den o.g. Bedenken der Businessplan des Anbieters RZ1 als unzureichend klassifiziert wurde. Sollten die in der taz publizierten Informationen die derzeitige Priorisierung der Landesregierung widerspiegeln, so wäre aus unserer Sicht ein eklatanter Bruch der Herstellung von Öffentlichkeit festzustellen. Andernfalls wäre eine öffentliche Klarstellung aus unserer Perspektive erforderlich.
     
    Prinzipiell ist aus unserer Sicht weiterhin die Festschreibung auf eine begrenzte Anzahl an Frequenzen – insbesondere unter Ausschluss bedeutsamer Standorte wie Kiel – zu kritisieren. Wohl wissend, dass naturgemäß zunächst die Umsetzung nichtkommerziellen Lokalfunks auch durch verfügbare Ressourcen begrenzt sein dürfte, erscheint doch eine Gesetzgebung, die das bestehende Verbot von Lokalfunk mit Ausnahme von 5 Standorten reproduziert, nicht den Aufbau medialer Pluralität zu befördern.
     
    Wir wünschen uns dementsprechend eine transparente, öffentliche Debatte hinsichtlich der Umsetzung nichtkommerziellen Rundfunks in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung der landesweit existierenden Freien Radio Initiativen.
     

    [/hide-this-part]

    [hide-this-part morelink=’5) Freies Radio – Initiative Flensburg e.V.‘]

    5) Freies Radio – Initiative Flensburg e.V.
     
    Sehr geehrter Herr Knohte, sehr geehrte medienpolitische Sprecher_innen der Fraktionen im Landtag, sehr geehrte Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses des Landes,
     
    wir, die Freie Radio Initiative in Flensburg sind zutiefst enttäuscht über den vorgelegten Entwurf zur Änderung des Medienstaatsvetrages HSH. Wir begrüßen die Bestrebungen durch die Überarbeitung des Medienstaatsvertrages lokale Hörfunkprogramme zuzulassen. Eine Ergänzung der vorhandenen Medienlandschaft im Hörfunk istabsolut notwendig und wir sehen die Aufgabe des nichtkommerziellen Lokalrundfunks (NKL) darin nicht nur zur Medienvielfalt im Land Schleswig-Holstein beizutragen, sondern diese erst herzustellen, denn aktuell kann von Medienvielfalt nicht die Rede sein.
     
    Als Teil der Freien Radio Initiative Schleswig Holstein sind wir empört über die Zahlenmäßige Einschränkung der Standorte nichtkommerziellen Lokalrundfunks (NKL), die räumliche Festschreibung und die daraus resultierende Nachordnung hinter kommerzielle Lokalrundfunkanbieter, die, wenn ihnen Frequenzen zugeteilt werden, ein NKL in der jeweiligen Region unmöglich machen würden.
     
    Aus Ihren Erklärungen geht nicht hervor, wozu eine Zahlenmäßige Beschränkung gut sein soll, zumal sie doch dem von Ihrer Seite selbst formuliertem Ziel des Änderungsgesetzes entgegensteht, eine lokale Erweiterung der Medienvielfalt zu erreichen.In ihrer Erklärung erläutern Sie lapidar, eine etwaige Schaffung weiterer Versorgungsgebiete würde eine erneute Änderung des MStV HSH nötig machen, wo Ihnen doch noch viel bewusster als uns sein sollte, dass sich so etwas nicht bei Bedarf ohne weiteres verwirklichen ließe, sondern einen erneuten, lange andauernden und unnötige Ressourcen aufzehrenden Prozess darstellen würde. Eine solche Festschreibung in einem gemeinsamen Gesetzeswerk zweier Länder vornehmen zu wollen stellt eine massive Beschränkung da.
     
    Weiterhin berufen Sie sich in ihren Erklärungen auf das Gutachten der MA HSH und die darin enthaltenen vorläufigen Untersuchungen der Bundesnetzagentur zu für Lokalrundfunk nutzbaren Frequenzen, weichen dann in Ihren Festlegungen zu den Versorgungsgebieten jedoch weit davon abund legen z.B. in unserem Fall für die Region Flensburg ein Versorgungsgebiet fest, dass auch Tastrup mit umfassen soll, was nach den Bewertungen der Bundesnetzagentur jedoch nur mit außerordentlich schlechtem Empfang oder gar nicht möglich wäre. Hier stellt sich uns die Frage, ob eine Zuteilung eines Versorgungsgebietes auch die Pflicht einher ginge, dieses in seiner Gesamtheit zu Versorgen. Am Beispiel Neumünster wird die Unstimmigkeit zwischen Versorgungsgebietszuweisung und technischer Einschätzung noch deutlicher klar und die Gründe, aus denen Sie das Versorgungsgebiet Kiel komplett außer acht lassen, obwohl dieses im Gutachten der MA HSH explizit beurteilt wurde und auch als Standort für NKL in Betracht gezogen wurde, sind absolut intransparent.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Freies Radio – Initiative Flensburg e.V.
     
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    [hide-this-part morelink=’6) Radioinitiative Pinneberg‘]

    6) Radioinitiative Pinneberg
     

    Update demnächst
     
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    [hide-this-part morelink=’7) Freie RadioCooperative Husum‘]

    7) Freie RadioCooperative Husum
     
    Mit Schreiben vom 6. Mai 2014 hat uns das Referat für Medienpolitik der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gebeten, eine Stellungnahme zum Entwurf des 5.Medienänderungsstaatsvertrages abzugeben.
     
    Die Freie RadioCooperative e.V. (FRC) bedankt sich für die Möglichkeit, ihre Position darzulegen und nimmt zudem Gesetzesentwurf wie folgt Stellung:
     
    Die FRC begrüßt die geplante Zulassung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein, hält jedoch die die Zuweisung von einzelnen, im Staatsvertrag festgeschriebenen Sendegebieten für nicht sinnvoll.
     
    Lokaler Rundfunk sollte im gesamten Gebiet der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg möglich sein. Die Sendegebiete sollten von der Medienanstalt HSH entsprechend der terrestrischen und technischen Möglichkeiten vergeben werden. Der Zugang zum Lokalen Rundfunk sollte grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein und Hamburg möglich sein.
     
    Eine Standort-offene Gesetzesregelung trägt den sich abzeichnenden Veränderungen durch die Digitalisierung des Hörfunks und den gesetzlichen Neuregelungen und Vorgaben durch das Europaparlament Rechnung.
     
    Eine Vergabe von Lizenzen für einen kommerziellen Lokalhörfunk lehnt die FRC grundsätzlich ab.
     
    Kommerzieller Lokalhörfunk führt in keiner Weise zu einer breiteren Medienvielfalt, da sich kommerzielle Anbieterinnen und Anbieter an privatwirtschaftliche Interessen und den damit verbundenen Sendequoten orientieren müssen. Eine Orientierung an lokale Ereignisse und regionale, kulturelle Aktivitäten sind dadurch von vornherein ausgeschlossen.
     
    Eine größere Bürgerbeteiligung und -information und die Förderung lokaler und regionaler Kultur lässt sich nur durch Nichtkommerziellen Lokalrundfunk (NKL) sicherstellen.
     
    Gerade der NKL bietet für Schleswig-Holstein zahlreiche Chancen und Möglichkeiten. Die unterschiedlichen kulturellen und regionalen Besonderheiten, die sich aus der historischen Entwicklung unseres Landes ergeben, bieten vielfältige Formen und Möglichkeiten zur Darstellung dieser lokalen und regionalen Eigenheiten. Verwiesen sei an dieser Stelle nur auf die verschiedenen Sprachen, Dialekte und Volksgruppen in Schleswig-Holstein, insbesondere muss die friesische und dänische Kultur Berücksichtigung finden.
     
    Nichtkommerzielle Lokalradios sind – wie ihr Name bereits sagt -immer lokal organisiert, lokale Themen sind deshalb auch ein elementarer Bestandteil des Programms. Im Lokalen zeigen sich viele überregionale Probleme im Konkreten, deshalb ist eine Darstellung lokaler Politik zentraler Bestandteil in Nicht-kommerziellen Lokalradios.
     
    Im NKL wird auf einzigartige Weise lokale Berichterstattung betrieben, denn hier findet bereits die Produktion des Programms auf lokaler Ebene statt. Da die inhaltliche Arbeit im Nichtkommerziellen Lokalradio ehrenamtlich stattfindet, ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht finanziell begrenzt. Die Gestaltung des Programms wird also nicht von wenigen Journalisten und Journalistinnen vorgenommen, sondern von einer Vielzahl von engagierten Gruppen und Einzelpersonen auf lokaler Ebene. Gerade diese Lokalität ist eine Leistung, die kommerzielle Privatradios immer weniger leisten können.
     
    Die nichtkommerzielle Ausrichtung und selbst bestimmte Gestaltung von Nicht-kommerziellen Lokalradios vermeidet einen Anpassungsdruck und ermöglicht die Entwicklung alternativer Formen von Medienöffentlichkeit.
     
    Unseres Erachtens könnten gerade die Nichtkommerziellen Lokalradios den Regionalgruppen in Schleswig-Holstein ein Forum bieten, ihre regionalen, kulturellen und politischen Interessen im Rundfunk darzustellen. Dies würde zu einer verstärkten medialen Darstellung führen und die Einbindung in die schleswig-holsteinische Landespolitik und Kultur fördern.
     
    Die Partizipation einer allgemeinen Öffentlichkeit an Nichtkommerziellen Lokalradios muss auch in Schleswig-Holstein gewährleistet werden. Gerade sog. Minderheiten und vom Mainstream-Journalismus nicht berücksichtigte Positionen benötigen solch ein Forum.
     
    Indem sie den offenen kulturellen Dialog pflegen, erweist sich Nichtkommerzieller Lokalrundfunk überdies für die unterschiedlichsten Migrantengruppen als wichtige Chance und Angebote einer Integration.
     
    Die regionale und kulturelle Vielfalt des Landes muss jenseits der Formatradios und der Warenvermarktung auch im Rundfunkangebot vorhanden und möglich sein.
     
    Die Freie RadioCooperative e.V. sendet seit Mai 1999 wöchentlich auf der Frequenz des Offenen Kanals Westküste ein lokales Hörfunkprogramm und ist dabei oft an die Grenzen und Möglichkeiten der Offenen Kanäle gestoßen. Die Einführung von Nichtkommerziellem Lokalfunk wäre eine logische Weiterentwicklung und Ergänzung zu den bereits bestehenden Strukturen der Offenen Kanäle und der Ausbildungskanäle.
     
    Es bedarf aus Sicht der FRC einer gesetzlichen Verankerung der Gleichwertigkeit von nichtkommerziellem Rundfunk. Zur Sicherung einer Pluralität der Medienlandschaft ist nach unserer Ansicht erforderlich:
     
    – die Möglichkeit zur Verbreitung von nichtkommerziellem Lokalrundfunk in Schleswig-Holstein und Hamburg
     
    – eine ausreichende technische Frequenzausstattung mit dem Zuschnitt auf zusammenhängende soziale, kulturelle und wirtschaftliche Regionen
     
    – die Einrichtung einer/s Bürgermedienbeauftragten für Hamburg und Schleswig-Holstein
     
    Wenn die demokratische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im lokalen Rundfunk gewollt ist, dann muss der Gesetzgeber dies auch sicherstellen.
     
    [/hide-this-part]

    [hide-this-part morelink=’8) Freies Sender Kombinat Hamburg‘]

    8) Freies Sender Kombinat Hamburg
     
    I.
     
    Das Freie Sender Kombinat als Freies Radio im Bereich der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein hat Interesse an einer landesweiten regionalen Struktur von nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) auch in Schleswig-Holstein. In dem Entwurf des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags HSH sehen wir dieses Interesse nicht hinreichend und auch nicht mit der notwendigen Nachhaltigkeit widergespiegelt.
     
    Wie Sie unserer ihnen vorliegenden Stellungnahme [1] bereits im Jahre 2007 entnehmen können, definieren wir NKL als „vierte Säule“ der Rundfunklandschaft. Inhaltlich und organisatorisch sind NKL damit klar unterschieden sowohl von Offenen Kanälen (OK) und Ausbildungskanälen als auch von kommerziellen Anbietern. In ihrer Struktur stellen sie einen gesellschaftlichen Mikrokosmos dar und haben im Gegensatz zu Partikularinteressen Austausch, Differenz und Vervielfachung zum medialen Gegenstand als auch Inhalt. Die OK-Struktur ist von diesem Interesse nicht berührt. Kommerzielle Anbieter stehen im Gegensatz zum Auftrag der Vielfalt und der redaktionellen Qualität. Ausführlich ist dies im 2. Abschnitt (II. Die „vierte Säule“: Zur Berücksichtigung von nichtkommerziellem, hörerInnenfinanziertem Lokalradio) unserer Stellungnahme aus 2007 nachzulesen.
     
    II.
     
    Wir schlagen vor, im Abschnitt „Bürgerfunk“ des Medienstaatsvertrag die bisherigen §§ 33 und 34 zu Einem zusammenzufassen und einen neuen § 34 zu entwerfen mit dem Titel „Nichtkommerzielles Lokalradio“. Dieser enthält eine Definition gemäß der oben genannten Abgrenzungen und gilt grundsätzlich ohne örtliche und regionale Beschränkung für beide Bundesländer. In § 36 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages muß es dann heißen, daß neben dem Hamburger Bürger- und Ausbildungskanal und dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein auch NKL gleichrangig genannt sind. An dieser Stelle wäre zu berücksichtigen, daß es sich nunmehr um den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 5 Abs. 6 Satz 1 handelt.
     
    Wir streben die landesweite und länderübergreifende Gültigkeit an. Unser Begehr gilt dem Erreichen langfristiger Flächendeckung als wechselseitige Beziehung von Sendenden/Hörenden, beginnend durch
    regionale Schwerpunktbildungen und dazu die Möglichkeit zur Gründung von Studios mit unmittelbarer Erreichbarkeit für die Bürger_Innen des Landes. Für Schleswig-Holstein stellt die Freie Radio Initiative (FRISH) das entsprechende Netzwerk dar. Sie kooperiert mit dem Freien Sender Kombinat Hamburg und dem Hamburger Lokalradio. Diese Kooperation ist dem Medienstaatsvertrag namentlich in §§ 34 und 55 hinzuzufügen.
     
    Einzelne Regionen von der Einrichtung von NKL auszuschließen halten wir für nicht verfassungsgemäß. Unter anderem verstöße dies gegen individuelle und kollektive Gleichbehandlungsgrundsätze.
     
    III.
     
    Vernetzung, Kooperation, Sendungskooperation und länderüberschreitende Ausstrahlung stellen die Voraussetzung einer durchgängig entwickelten „vierten Säule“ der Rundfunklandschaft beider Bundesländer (und darüber hinaus) dar. Deren Ausschluß, wie er im Entwurf durchscheint, weisen wir zurück. Zum einen ist die „vierte Säule“ ohne lokale Tiefenverankerung gar nicht vorstellbar, zum anderen ist deren längerfristige Programmentwicklung qualitativen Entwicklungen geschuldet, die
    wesentlich auf Austauschprozessen beruhen. Die Kompetenz des konkreten Regelungsrahmens, einschließlich der infrastrukturellen Finanzierung, sollte der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein zugeordnet werden. Das betrifft sowohl das Lizensierungsverfahren als auch Frequenzzuweisungen. Hier sind Grundsätze der gesellschaftlichen Meinungsbildung berührt, bei denen Staatsferne wie auch die Abgrenzung zu kommerziellen und verwertenden Interessen von substanzieller Bedeutung sind. Finanzierung auf Antrag unter der Bedingung der Zustimmung von Staats- und Senatskanzlei unterliegt immer der Gefahr elementarer Abhängigkeiten und steht somit im Widerspruch zum NKL-Charakter, zum Gebot medialer Unabhängigkeit insgesamt und damit auch zu vielen konkreten Bestimmungen, welche die Partei- und Staatsferne des Rundfunks regeln.
     
    Wir schlagen vor, in § 55 („Finanzierung besonderer Aufgaben“) des Medienstaatsvertrages zu einer eigenen grundsätzlichen Finanzierungsregelung der NKL (diese definiert wie oben) über den Weg einer Übertragung dieser Aufgabe an die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein zu kommen. Dies gilt für die gleichberechtigte und gleichrangige Nennung im Vergleich zum Hamburger Bürger- und
    Ausbildungskanal und Offenen Kanal Schleswig-Holstein und auch hinsichtlich einer konkreten prozentualen Anteilsbezeichnug vom sich nach § 40 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages ergebenden
    Rundfunkgebührenanteil in beiden Bundesländern.
     
    IV.
     
    Bis zur Verbschiedung des gültigen Medienstaatsvertrags lag es in der Entscheidung eines Rundfunkanbieters entweder allen oder keiner Partei Wahlwerbezeit zur Verfügung zu stellen. Nunmehr sollen nach § 13 Abs. 1 des Medienstaatsvertrag Rundfunkanbieter zur Ausstrahlung von Wahlwerbespots allen Parteien, und damit auch rechtsradikaler Propaganda, Sendezeit einräumen. Das stellt eine
    schwerwiegende Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit dar. Ausführlicheres lesen sie dazu im 3. Abschnitt unserer oben genannten Stellungnahme aus dem Jahre 2007 (III. Besondere Sendezeiten, § 13 Abs. 1 RefE: Zum Umgang mit Wahlwerbesendungen durch Parteien). Hier schlagen wir vor, zur Entscheidungsfreiheit der Rundfunkveranstalter zurückzukehren.
     
    V.
     
    Auch im weiteren Verfahren möchte das FSK gehört werden. Sinnvoll erscheint uns die Hinzuziehung medienjuristischer und gesellschaftlicher Expertisen, beispielsweise durch das Hans-Bredow-Institut. Das Freie Sender Kombinat plädiert, wie bereits im Jahre 2007, ausdrücklich für ein parlamentarisches
    Verfahren mit Anhörung der FRISH mit den örtlich organisierten Freien Radios. Freies Radio als Gesellschaftsfunk ensteht nicht hinter verschlossenen Türen; es wird die Luft auch des Bundeslandes zwischen den Meeren atmen.
     
    [1] siehe: http://www.fsk-hh.org/fsk_erneuert_kritik_am_medienstaatsvertrag
     
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    [hide-this-part morelink=’9) Hamburger Lokalradio‘]
    9) Hamburger Lokalradio
     
    Das Hamburger Lokalradio begrüßt die Initiative der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Einführung nicht kommerziellen lokalen Rundfunks.
     
    Das Hamburger Lokalradio ist eine als gemeinnützig anerkannte Anbietergemeinschaft von Hamburgischen und Schleswig-Holsteinischen Kultureinrichtungen. Das Programm wird ausschließlich ehrenamtlich erstellt und gesendet. Seit 1998 senden wir mit einer medienrechtlichen Zulassung, und seit 2012 haben wir darüber hinaus eine bis 2022 geltende Zulassung für Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir senden ein Spartenprogramm mit Schwerpunkt Kunst und Kultur von derzeit 38 Stunden pro Woche, auf der Frequenz von TIDE – Hamburger Bürger- und Ausbildungskanal. Seit 2004 besteht ein privater Nutzungsvertrag zur zeitweisen Überlassung der Frequenz 96,0 mit TIDE. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet §33(5) der aktuellen Fassung des Medienstaatsvertrages. Damit ist das Hamburger Lokalradio ein eigenständiger, selbst verantworteter, nicht kommerzieller Hörfunkveranstalter, der nicht der Programmverantwortung von TIDE unterliegt. Das bedeutet auch, dass das Hamburger Lokalradio eigenständiger Vertragspartner von Media Broadcast (Sende- und Leitungskosten) ist und darüber hinaus anteilige GEMA/GVL-Kosten an TIDE abführt.
     
    Stellungnahme zu einzelnen Punkten des Entwurfs:
     
    – § 28a geht von der Annahme aus, dass im Südteil des Landes Schleswig-Holstein ein Overspill aus Hamburg existiere. Das gilt unbestritten im Bereich der technischen Ausbreitung, nicht aber für die inhaltliche Ausgestaltung der Programme. Kulturberichterstattung, Anliegen von Fremden, Minoritäten
    und Außenseitergruppen finden in den bestehenden kommerziell ausgerichteten Programmen keine oder nur periphere journalistische Berücksichtigung. Hingewiesen sei dabei u.a. auf die Pflege der niederdeutschen Sprache, auf fremdsprachige Programme für ausländische Mitbürger, auf ein breit gefächertes Musikangebot (Jazz und Weltmusik) jenseits des aktuellen Mainstreams (Charts), auf Sozialnachrichten, insbesondere für die Blinden und Sehbehinderten, für die das Medium Rundfunk auch weiterhin lebensnotwendig ist. Unser nicht kommerzielles Radio hat sich neben einer breiten Lokalberichterstattung gerade diese Programminhalte zu eigen gemacht. Es ist daher nicht nach zu vollziehen, dass ein großer Landesteil wie z.B. die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg bei der Frequenzvergabe für nicht kommerziellen Funk keine Berücksichtigung finden sollen. Damit wird dem Hamburger Lokalradio mit Sitz in Hamburg Lohbrügge, an der unmittelbaren Landesgrenze zu Stormarn, von vornherein eine zukünftige Bewerbungsgrundlage entzogen. Dies widerspricht unseres Erachtens dem Grundsatz der Gleichberechtigung und dem der Medienvielfalt.
     
    Aus unserer Sicht sollte im §28a berücksichtigt werden:
     
    Streichung der Begrenzung auf fünf Versorgungsgebiete. Dafür bietet sich folgender Gesetzes-Passus an:
     
    Die Landesmedienanstalt kann im Interesse der Meinungsvielfalt in von ihr fest zu legenden Verbreitungsgebieten bis zu zwei kommerzielle Veranstalter und weitere nicht kommerzielle Veranstalter lokalen Hörfunks zulassen. Dabei hat sie auf eine ausgewogene, regionale Verteilung in unterschiedlich strukturierten Landesteilen hin zu wirken.
     
    Damit wäre eine Ausgrenzung ganzer Landesteile aufgehoben und eine solche staatsvertragliche Festlegung überflüssig. Die MA HSH könnte somit staatsfern die Versorgungsgebiete klären und anschließend ausschreiben.
     
    – § 28a(3) formuliert impliziert weiterhin eine Nichtzulassung des Hamburger Lokalradios in Schleswig-Holstein. Die Neufassung des Staatsvertrages sieht im Entwurf die Einführung nicht kommerziellen lokalen Rundfunks vor, die bislang nach § 17 Abs.1 nicht möglich war. Allerdings schließt der Entwurf der Neufassung in § 28a(3) im zweiten Satz eine Zuweisung für einen bereits existierenden Veranstalter aus. Davon wären das HLR und auch der Offene Kanal in Schleswig-Holstein betroffen.
     
    Dagegen spricht:
     
    1. Die medienrechtliche Zulassung vom 24. 9. 2012 und ihre Gültigkeit bis zum 31. 12. 2022. Damit ist das HLR berechtigt, ein Kultur-Hörfunkspartenprogramm für Hamburg und Schleswig-Holstein zu verbreiten.
     
    2. Stellungnahme der MA HSH aus 2013, worin dem HSH bestätigt wurde, dass die Verbreitung seines Programms auch in Schleswig-Holstein „nichts im Wege“ stehe.
     
    Dieser offensichtlich existierende Widerspruch bedarf der Erläuterung bzw. der Berücksichtigung bestehenden Rechts oder der Streichung des ersten Teilsatzes von Satz 2.
     
    Nach unserem Rechtsverständnis trifft auch der 3. Satz des § 28a(3) nicht auf das HLR zu, da wir bereits über eine Zulassung verfügen.
     
    – § 28a(4) Satz 1: Dieser Paragraph unterscheidet nicht zwischen kommerziellem und nicht kommerziellem Rundfunk. Es ist zu verstehen und zu begrüßen, dass eine Entwicklung verhindert werden soll, die eine feste Programm- Kooperation (z.B. Mantelprogramm) begünstigt. Dies kann und darf aber nur für kommerzielle Anbieter gelten. Nicht kommerzielle, ehrenamtlich arbeitende Lokalsender sind indes auf Kooperation mit ihresgleichen, dem Offenen Kanal und öffentlich rechtlichen Sendern und Einrichtungen im In- und Ausland angewiesen, wie es im übrigen § 3Abs. 2 des gültigen Medienstaatsvertrages vorsieht. Im übrigen schreibt §36(1) des bestehenden Mediengesetzes eine Zusammenarbeit zwischen dem Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal (Tide) und dem Offenen Kanal in Schleswig-Holstein vor. Da nach der Eigendefinition der Offenen Kanal in Schleswig-Holstein sich als nicht kommerzielles Bürgermedium versteht, muss diese Zusammenarbeit auch für die zukünftig zugelassenen nicht kommerziellen Hörfunkveranstalter gelten.
     
    – § 28a(5): Das Wort „Sponsoring“ sollte gestrichen werden, da in § 33 Abs. 1 des bestehenden Medienstaatsvertrages dem Hamburger Bürger- und Ausbildungskanal TIDE Sponsoring gestattet ist. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, wurde dem HLR am 10. 12. 2012 mit Schreiben der MA HSH mitgeteilt, „dass ein begrenztes Sponsoring in einem nicht kommerziellen Hörfunkprogramm zulässig ist, wenn sicher gestellt ist, dass die finanzielle Unterstützung ausschließlich zur Realisierung von Beiträgen der Mitglieder und weiteren Nutzern des nicht kommerziellen Programms verwendet wird. Ein solches Sponsoring würde aus einem nicht kommerziellen Rundfunkprogramm keine kommerzielle Rundfunkveranstaltung machen.“
     
    In der Begründung zur Neufassung wird in Nr. 5, im Anhang zu Absatz 5 von einer „finanziellen Unterstützung der Verbreitungstechnik“ gesprochen. Das bedeutet, das lediglich Leitungs- und Sendekosten berücksichtigt werden. Es ist unabdingbar, dass für nicht kommerzielle Sender auch die GEMA- und GVL-Kosten übernommen werden müssen; da sie zu „Formen der nicht kommerziellen Veranstaltung von Rundfunk“ gehören, wie es im § 55 des gültigen Mediengesetzes heißt.
     
    – § 30(3) Satz3 Nr. 1: Weiterhin ist anzumerken, dass nach dem Sechsten Abschnitt (Bürgermedien) des bestehenden Medienstaatsvertrags, der Offene Kanal Schleswig-Holstein bei der Einspeisung in Kabelanlagen von Kosten befreit ist. Dies muss zukünftig auch für nicht kommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein gelten. Bei der Einspeisung in analoge Kabelanlagen berücksichtigt der Entwurf nur Vollprogramme. Da der § 30(3) Satz1 des bestehenden Mediengesetzes zwischen Spartenprogramm und Vollprogramm unterscheidet, ist die Begründung zur Neufassung des Medienstaatsvertrages unklar, da sie Spartenprogramme ausspart. Hier besteht Klärungsbedarf.
     
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    10) Bundesverband Freier Radios
     
    Sehr geehrter Dr. Matthias Knothe,
     
    über die Freie Radio Initiative in Schleswig-Holstein (FRISH) und unsere Mitglieder FSK in Hamburg und Freie RadioCooperative in Husum sind wir als Bundesverband der Freien Radios auf den Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrages aufmerksam gemacht worden. Wir begrüßen das Vorhaben zur Einführung lokaler Radios und möchten zu einigen Punkten Stellung nehmen:
     
    In Schleswig-Holstein gibt es Initiativen für Freie Radios in Flensburg, Husum, Kiel, Lübeck, Neumünster und Pinneberg. Eine Einschränkung auf fünf vorher definierte Regionen lehnen wir daher ab und bitten um die Berücksichtigung der bereits existierenden Initiativen. Kiel als Landeshauptstadt ist ein wichtiger Standort, der bisher im Änderungsvertrag noch nicht benannt wurde. Ebenso fehlt der südliche Landesteil. Vorrangig sollte sich die Frage des Sendestandortes neben den technischen Voraussetzungen am lokalen Bedarf orientieren, der von den Initiativen Freier Radios vor Ort formuliert und getragen wird.
     
    Wir sehen zudem keine Notwendigkeit zu den existierenden nichtkommerziellen Initiativen noch kommerzielle Anbieter einzuführen, da diese nicht das Potential haben mehr Vielfalt zu bieten. Nichtkommerzielle Radios sind durch die ehrenamtlichen Redakteur_innen  vor Ort stark verankert. Es wird die Vielfalt in den Sendegebieten  abgebildet.  Sie fördern durch den partizipativen Zugang soziale, kulturelle sowie musikalische Kräfte auf Basis antirassistischer und diskriminierungsfreier Prinzipien. So dienen sie zugleich dem Gemeinwohl. Sie können nicht durch kommerzielle Anbieter ersetzt oder ausgetauscht werden. 
     
    Im Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags fehlt die Anerkennung der nichtkommerziellen Radioinitiativen als Bürgermedien. Die Benennung von Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in der Rubrik Bürgermedien (§ 33-36) ist zu ergänzen, da es das wesentliche Merkmal der NKL ist.
     
    Die Klausel über die Übernahme von Programmen anderer Sender ist unklar. Real wird damit die geplante Zusammenarbeit Freier Radios bzw. der Programmaustausch eingeschränkt. Die Initiativen planen als Freie Radios eine redaktionelle Vernetzung, einen Sendungsaustausch mit anderen Städten. Der Verbund erhöht die Themenvielfalt und schränkt sie nicht ein. Wir empfehlen daher den Programmaustausch für NKL zu erlauben.
     
    Die Finanzierung nichtkommerzieller Lokalradios ist im Entwurf unzureichend geregelt. Wir schlagen dazu als Orientierung die Ausführungen der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein in der Studie „Perspektiven für lokalen Hörfunk Schleswig-Holstein“ vor und befürworten eine dauerhafte und nachhaltige Förderung als stabile Basis für das Engagement der Radioinitiativen. Im Gesetz muss klargestellt werden, dass die Medienanstalt nichtkommerzielle Radios fördern kann. Wünschenswert ist eine Muss- oder  Soll-Vorschrift zur Förderung von NKLs durch die Medienanstalt. In  anderen Bundesländern sind solche Regelungen üblich.
     
    Wir beobachten mit Spannung die weitere Debatte zum Medienstaatsvertrag und bringen gern unsere jahrzehntelangen Erfahrungen zu Freien Radios in vielen Bundesländern ein. Wir appellieren daran, die lokalen Initiativen in den Prozess weiter einzubinden und anzuhören. Der Bundesverband Freier Radios mit seinen 30 Mitgliedsradios hofft auf ein Gesetz, welches grundsätzlich Freie Radios in ganz Schleswig-Holstein ermöglicht.
     
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