Archiv für den Monat: Februar 2015

Call for Interest: Lokaler Hörfunk in Schleswig-Holstein

Ohne eine direkte Erwiderung der Medienpolitik, der Staatskanzlei oder des Innen- und Rechtsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags auf unsere Einwände und Kritik durch die Teilnahme an zwei Anhörungen, ist nun zum 1. Januar 2015 der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Damit werden zwar erstmals nichtkommerzielle Lokalradios in Schleswig-Holstein ermöglicht, jedoch unter sehr unbefriedigenden Bedingungen.

Mittlerweile hat die Medienanstalt bereits ein Interessensbekundungsverfahren gestartet, an dem sich die einzelnen freien Radioinitiativen in verschiedenen Städten auch beteiligen werden. Es endet am 9. März 2015 und wir dokumentieren es hier:

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Lokaler Hörfunk in Schleswig-Holstein: Call for Interest

Die MA HSH führt ab sofort ein Interessenbekundungsverfahren zur Vorbereitung der Marktanalysen gem. § 28a Abs. 1 Satz 2 MStV HSH sowie der Ausschreibung von UKW-Versorgungsgebieten durch. Seit Jahresbeginn 2015 ist die Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein nach Maßgabe des Medienstaatsvertrags erstmals möglich. Der MA HSH wurden dazu UKW-Übertragungskapazitäten für folgende fünf Versorgungsgebiete zugeordnet:

1. Region Sylt, Niebüll, Leck, Bredstedt
2. Region Flensburg, Glückburg, Tastrup
3. Region Lübeck, Bad Schwartau, Krummesse, Ratzeburg
4. Region Neumünster, Bordesholm, Nortorf, Padenstedt
5. Region Rendsburg, Schleswig, Eckernförde.

Bis zu zwei lokale Hörfunkprogramme könnten kommerziell, die übrigen nichtkommerziell veranstaltet werden.

Um einen Überblick über die Interessenlage zur Veranstaltung lokalen Hörfunks mit kommerziellen oder nichtkommerziellen UKW-Veranstaltern zu erhalten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie der MA HSH unverbindlich bis zum

9. März 2015

mitteilen könnten,
• für welche der fünf Regionen (maximal eine Nennung ist möglich),
• mit welchen inhaltlichen Programmvorhaben und
• als kommerzielles oder nichtkommerzielles Hörfunkangebot
Interesse an der Veranstaltung von lokalem Hörfunk besteht.

Eine räumliche Darstellung der Versorgungsgebiete für die noch zu erfolgende telekommunikationsrechtliche Zuteilung der Frequenzen durch die Bundesnetzagentur finden Siehier

Für weitere Informationen und zur Beantwortung ergänzender Fragen steht Ihnen die MA HSH (040-36 90 05-28) gern zur Verfügung.

Call for Interesst zum Download

Anlagen: Räumliche Darstellung der Versorgungsgebiete